Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 29/2024
Stuttgart,
04/16/2024



Rahmenvereinbarung für Mobilfunk und Beschaffung von Smartphones für die Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.04.2024
18.04.2024



Beschlußantrag:

1. Der Beschaffung im Wege der Ausschreibung eines Rahmenvertrags Mobilfunk im nötigen Umfang für die Laufzeit von bis zu 4 Jahren mit den Rahmenbedingungen aus dem Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Begründung wird zugestimmt.
2. Der Beschaffung im Wege der Ausschreibung eines Rahmenvertrags für mobile Endgeräte und Zubehör für die Laufzeit von bis zu 4 Jahren mit den Rahmenbedingungen aus dem Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Begründung wird zugestimmt.
3. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Konkretisierung der Ausschreibungen nach Beschlussziffern 1 und 2 sowie die Entscheidung über die Vergaben nach Beschlussziffer 1 und 2 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollten. Weiterhin wird ihm die Entscheidung über die Beschaffung von Leistungen aus diesen Rahmenverträgen übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollten.
4. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO ermächtigt, bis zum Abschluss der neuen Rahmenverträge nach Ziff. 1 und 2 die bestehenden noch fortlaufenden Verträge auszuschöpfen.
Die Aufwendungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Begründung gedeckt.
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.




Begründung:


Um ein zeitgemäßes Arbeiten zu ermöglichen und die Digitalisierung voran zu bringen setzt die Landeshauptstadt Stuttgart Mobilfunk ein. Hier muss ein neuer Mobilfunkrahmenvertrag ausgeschrieben werden.
Darüber hinaus ist ein neuer Rahmenvertrag zur Beschaffung mobiler Endgeräte wie zum Beispiel Smartphones und Tablets notwendig. In der Zeit bis zum Abschluss der neuen Rahmenverträge für den Mobilfunk und die mobilen Endgeräte werden die bestehenden Verträge ausgeschöpft.
Mit den neuen Rahmenverträgen soll auch ein neuer Prozess geschaffen werden, der mehr auf Automatisierung setzt, so dass die zum Teil langen Wartezeiten bis zur Bereitstellung signifikant reduziert werden können.
Die dem Oberbürgermeister übertragenen Kompetenzen nach Beschlussziffern 3 und 4 kommen dann nach § 49 Abs. 2 Satz 1 GemO dem EBM AKR als zuständigem Beigeordneten zu.
Mit den Rahmenverträgen sollen bis zu 15.000 Mitarbeitende mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden, dabei werden ca. 7.000 Geräte über den Doppelhaushalt 2024/2025 beschafft. Die Beschaffung der weiteren Geräte soll als Option in Abhängigkeit des Bedarfs und der Mittelbereitstellung in den folgenden Haushaltsplanjahren ausgeschrieben werden.
Bei gesichertem Bedarf und wirtschaftlichem Vorteil wird eine teilweise Abnahmeverpflichtung im Rahmen der im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 beschlossenen Mittel in den Rahmenvertrag aufgenommen.


Finanzielle Auswirkungen


2024
in TEUR
2025
in TEUR
2026
in TEUR
2027
in TEUR
2028
in TEUR
Summe
Einmalige Aufwendungen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten
1.210
6.260
3.440
3.640
3.640
18.190
laufende Kosten Mobilfunk
1.506
2.945
4.092
4.836
5.232
18.611
Gesamtsumme
2.716
9.205
7.532
8.476
8.872
36.801

Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von bis zu 18.190 TEUR für die Beschaffung mobiler Endgeräte sowie bis zu 18.611 TEUR für die Mobilfunkgebühren in den Haushaltsjahren 2024 bis 2028 erfolgt aus den hierfür veranschlagten Budgets.

Die einmaligen Aufwendungen für die Beschaffung mobiler Endgeräte sind derzeit teilweise im dezentralen Budget der Fachämter sowie teilweise als zentrales Budget im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 42210 – Unterhaltung bewegliches Vermögen veranschlagt.

Die laufenden Aufwendungen für den Mobilfunk aus schon bestehenden Verträgen sind in den Teilergebnishaushalten der Fachämter zur Verfügung stehenden Telekommunikationsbudgets Kontengruppe 4431 – Geschäftsaufwendungen veranschlagt.
Die laufenden Aufwendungen für den Mobilfunk resultierend aus der Beschaffung neuer mobiler Endgeräte sind im Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 4431 – Geschäftsaufwendungen veranschlagt.

Eine Zentralisierung der Budgets für mobile Endgeräte und den Mobilfunk von den Teilergebnishaushalten der Fachämter zum Teilergebnishaushalt 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT wird angestrebt und soll in einer separaten Gemeinderatsdrucksache konkretisiert werden.

Die Verlängerung sowie die Neuausschreibung und Vergabe des Rahmenvertrags ist zur Fortführung notwendiger Aufgaben vordringlich und unaufschiebbar. Der Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

-

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