Bei der Übernahme des Anna-Haag-Hauses durch die Stadt war darin ein Frauen- und Mädchenwohnheim untergebracht. Außerdem waren Räume an den Stuttgarter Jugendhaus e.V., den Verein Mütterschule, den Jugendmusikschule e.V., das Jugendamt für einen Kindergarten und an das Kulturamt für eine Bücherei vermietet. Das Jugendhaus wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in die Verwaltung des Jugendamts übergeben.
Das übrige Anwesen wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1982 in die Verwaltung des Sozialamts übergeben. Die Stiftung Anna-Haag-Haus verfügte über kein Geldvermögen. Nach einer Mitteilung des Sozialamts wurden in dem Gebäude Sanierungsmaßnahmen in einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Größenordnung notwendig. Daher wurde das Anwesen veräußert und die Gebäude abgebrochen (GRDrs 59/2009). Der Veräußerungserlös entfiel ausschließlich auf das Grundstück und wurde daher den Vereinigten mildtätigen Stiftungen der Landeshauptstadt Stuttgart zugeführt. Der Stiftungszweck „Bereitstellung der Gebäude Gnesener Straße 20 und 22“ ist durch den Abbruch tatsächlich unmöglich geworden und die Stiftung, die über kein Vermögen mehr verfügt, ist aufzuheben. Referat JB hat die Vorlage mitgezeichnet. Michael Föll Erster Bürgermeister Anlage Satzung der Eduard-Pfeiffer- und Elisabeth-Ahr-Stiftung Finanzielle Auswirkungen <Finanzielle Auswirkungen> Beteiligte Stellen Anlagen Satzung der rechtlich unselbstständigen