jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.09.2014, GRDrs 609/2014, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert Initiativgruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der Erstanlage sowie bei Betrieb und Erhalt von urbanen Gärten. Förderfähig sind alle kleinräumigen gärtnerischen Nutzungen im besiedelten Stadtgebiet, welche von bürgerlichem Engagement ausgehen und gemeinnützig veranlagt sind. Die Fläche muss durch das Anlegen des urbanen Gartens einen ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert erhalten.
2014 200.000 € 2015 200.000 € OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache mit 2 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang