Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
253
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VerhandlungDrucksache:
662/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 14.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: UEFA EURO 2024: Beauftragung der Organisation durch in.Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 153
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (11 Ja-, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Verwaltungsausschuss vom 13.10.2021, öffentlich, Nr. 409
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (15 Ja-, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 27.09.2021, GRDrs 662/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Stuttgart als eine Ausrichterstadt der Fußballeuropameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) insbesondere die Planung und Umsetzung eines Host City Konzepts werden der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (in.Stuttgart) übertragen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit der in.Stuttgart abzuschließen.

3. Dem bzgl. der Organisation der Veranstaltung entwickelten Organigramm (s. Anlage) wird zugestimmt.

4. Im Frühjahr 2022 wird dem Gemeinderat der LHS ein Entwurf für ein Host City-Konzept vorgelegt, um dann über das der in.Stuttgart zur Verfügung zu stellende Gesamtbudget zu entscheiden.
5. Insbesondere für Planungsleistungen, Vorleistungen der in.Stuttgart, Organisationskosten und erste Umsetzungsschritte werden voraussichtlich 4.500.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 6.500.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 notwendig, die im Rahmen einer Änderungsliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 (Teilergebnishaushalt 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) berücksichtigt werden.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Ausgleich bereits bei in.Stuttgart aufgelaufener Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragung Zuschusszahlungen an die in.Stuttgart im Rahmen der genehmigten Haushaltsansätze zu leisten.


OB Dr. Nopper stellt fest:
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