Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
291
3
Verhandlung
Drucksache:
1298/2021
GZ:
OB
Sitzungstermin:
02.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Temporäre Gestattung von Heizpilzen in der Winter-
saison 2021/2022
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 30.11.2021, öffentl., Nr. 409
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.11.2021, GRDrs 1298/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Heizpilzverbot für die Wintersaison 2021/2022 wird - wie in der letzten Wintersaison (vergleiche GRDrs 804/2020) - per Abweichungsbeschluss zu den geltenden Gestaltungsrichtlinien zur Möblierung im öffentlichen Straßenraum im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Stuttgart (Gestaltungsrichtlinien Innenstadt vom 19.04.2007, Beschluss GRDrs 305/2006) ausgesetzt und damit von 01.11.2021 bis 31.03.2022 ohne zeitliche Begrenzung zugelassen.
2. Der Winterbetrieb von Heizpilzen soll möglichst energie- und klimaschonend erfolgen. Auf klimaschädliche gasbetriebene Heizpilze soll verzichtet werden und daher mit Ökostrom betriebene Heizstrahler (Infrarot) verwendet werden.
3. Eine stadtgestalterisch und technisch-ökologisch adäquaten Umsetzung, verbunden mit den entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen sind dabei zu berücksichtigen.
StR
Puttenat
(PULS) teilt mit, es werde ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten innerhalb seiner Fraktionsgemeinschaft geben.
StRin
Halding-Hoppenheit
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wirbt für die Ablehnung der Vorlage aus Infektionsschutzgründen und aus Gründen des Klimaschutzes.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 9 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
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