Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1313/2021
Stuttgart,
05/09/2022



Novellierung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Leben und Wohnen - Vereinheitlichung sowie Folgeanpassung zu den Änderungen in der Hauptsatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
16.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (Betriebssatzung ELW, BS-ELW) (Stadtrecht 4/1) wird gemäß Anlage 1 erlassen. Der Verwaltungsgliederungsplan und der Aufgabengliederungsplan sind aufgrund der damit verbundenen Namensänderung entsprechend fortzuschreiben.



Begründung:


Nach der Novellierung der Hauptsatzung steht nun die Anpassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) als nächster Schritt in der Aktualisierung der Grundlagenregelungen der Landeshauptstadt Stuttgart an.

In der Betriebssatzung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Anpassung an die Wertgrenzen der Hauptsatzung

Die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten der Verwaltung (Oberbürgermeister und/oder Betriebsleitung) des jeweiligen Betriebsausschusses und des Gemeinderats in den Betriebssatzungen wurden an die Hauptsatzung angeglichen.

2. Sonstige Anpassungen

Alle anderen Regelungen wurden aus rechtlicher Sicht u. a. vor dem Hintergrund eingetretener Gesetzesänderungen aktualisiert soweit nicht besondere Spezifika, die nur in einem Eigenbetrieb gegeben sind, vorlagen.

Die detaillierten Änderungen sind der Anlage 2 (Synopse) zu entnehmen (rot markiert).

Finanzielle Auswirkungen

Keine; ggf. geringe Einsparungen durch Effizienzgewinne



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde durch die Referate AKR und WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 Betriebssatzung des Eigenbetriebs Leben und Wohnen Anlage 2 Synopse zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Leben und Wohnen

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