Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1372/2017
1. Erg.
Stuttgart,
12/11/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
3
. Lesung des
Gemeinderats
zur
öffentlichen
Behandlung am
15.12.2017
Kita-Gebühren-Senkung für Familien mit Familiencard
Beantwortung / Stellungnahme
Vorschläge zur Senkung von Kita-Gebühren unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen von Familien:
1. Die Senkung von Kita-Gebühren erfolgt weiterhin für Familiencard-Empfänger.
2. Die Senkung besteht aus prozentualen Abschlägen auf die Gebühren von Vollzahlern der jeweiligen Geschwisterermäßigungsstufe für 3- bis 6-jährige Kinder. Die Verwaltung empfiehlt, die Krippengebühren (0- bis 3-jährige Kinder) unverändert zu lassen. Deshalb wurde in der Anlage 1 auf die einzelne Darstellung der Gebühren für Krippenkinder verzichtet.
3.
Variante 1
·
Ein-Kind-Familien 25 % Abschlag
·
Zwei-Kind-Familien 50 % Abschlag
·
Drei-Kind-Familien 75 % Abschlag
·
Vier-Kind-Familien 100 % Abschlag
4. In der
Variante 2
ist ein linearer Abschlag von 50 % dargestellt;
5. In der
Variante 3
ist ein linearer Abschlag von 25 % dargestellt.
Eine weitere Gebührenermäßigung wäre aus verwaltungstechnischen Gründen frühestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 umsetzbar. Eventuelle finanzielle Auswirkungen ergeben sich folglich für das Jahr 2018 nur monatsanteilig.
In Anlage 1 sind die monatlichen Beträge und die Entlastungen der Familien exemplarisch anhand der Betreuungsform „Ganztagesbetreuung 3- bis 6-jähriger Kindern (8 Stunden Betreuung)“ dargestellt.
In Anlage 2 sind summarisch die jährlichen Belastungen der Stadt für die Altersbereiche 0 bis 3 Jahre und 3 bis 6 Jahre beim städtischen Träger und den freien Trägern dargestellt.
Bewertung:
Die Familiencard wird unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt ausgegeben. Ausschlaggebend ist allein das Familieneinkommen. Die Wirkung der dargestellten Varianten ist wie folgt:
In der Variante 1 wird die Zwei-Kind-Familie am stärksten entlastet.
Die Varianten 2 und 3 entlasten die 1-Kind-Familien am stärksten.
38,51 % der Plätze entfallen auf 1-Kind-Familien, 43,22 % auf Zwei-Kind-Familien, 14,38 % auf Drei-Kind-Familien und 3,98 % auf Vier- und Mehr-Kind-Familien.
18 % aller Plätze entfallen auf Familiencard-Inhaber.
Bei einer Ausweitung der Gebührenreduzierung für Familiencard-Inhaber ist damit zu rechnen, dass die Inanspruchnahme der Familiencard innerhalb des Berechtigten-kreises steigt. Insoweit wird sich der derzeitige Anteil von 18 % aller Plätze für Familiencard-Inhaber erhöhen. Eine Berechnung oder Abschätzung ist nicht möglich. Die tatsächlichen Einnahmeausfälle werden daher höher ausfallen als die in Anlage 1 genannten rechnerischen Beträge.
Insgesamt waren Stand März 2017 insgesamt 6.389 Kinder im Alter von 3-6 Jahren bzw. 7.832 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren beim städtischen Träger angemeldet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
StR Körner (SPD), StR Winter (Bündnis 90/Die Grünen), jeweils mündlich
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>
Anlage 2 GRDrs 1372-2017 1.Erg.xlsx
Anlage 1 GRDrs 1372-2017 1. Erg.002.docx