Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 840/2022
Stuttgart,
01/09/2023



Bebauungsplan und Satzung über örtl. Bauvorschriften
Eberhardstr./Geißstr. (Stgt 298.1) im Stadtbezirk S-Mitte
Beb.Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.01.2023
26.01.2023



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Eberhardstraße/
Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte werden in der Fassung vom
2. Mai 2022/10. Oktober 2022 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzungen
beschlossen. Es gilt die Begründung vom 2. Mai 2022/10. Oktober 2022.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Es wird festgestellt, dass die Anregung nicht berücksichtigt werden kann.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Die ehemalige Bestandsbebauung Eberhardstraße 18 - 22 im westlichen Teil des Plangebietes aus den 1960er Jahren wirkte städtebaulich als Annex des benachbarten Kaufhauses Galeria Kaufhof und in ihrem direkten, zum Teil historischen Umfeld stadtgestalterisch störend. Insbesondere das Brückenbauwerk über die Steinstraße, das den Blick zwischen Rathaus- und Tagblattturm behinderte sowie der hinterhofartige Erdgeschossbereich entlang der Geißstraße wurden für das Stadtbild als beeinträchtigend wahrgenommen. Darüber hinaus hat die Bebauung in diesem Teil in bautechnischer



und funktionaler Hinsicht nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Die Eigentümerin hat sich deshalb entschieden, das Gebäude abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Abbrucharbeiten sind mittlerweile abgeschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist an dieser Stelle die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Stadtbausteins, der dem Übergang von der kleinteiligen historischen Stadtstruktur des Quartiers um den Hans-im-Glück-Brunnen zur großmaßstäblichen Kaufhausbebauung im Westen des Plangebietes eine angemessene Prägung verleiht. Es soll eine Bebauung entstehen, die zur Belebung und zur Erhöhung der Attraktivität des Bereichs zwischen Rotebühl- und Wilhelmsplatz sowie des Bereichs um den Hans-im-Glück-Brunnen beiträgt.

Die Planung entspricht den Zielen einer nachhaltigen Stadtplanung, indem der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung der Vorrang gegeben wird.

Mit dem Ziel, eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Lösung zu erlangen, wurde im Jahr 2018 für das Plangebiet ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb unter Beteiligung namhafter Architekturbüros durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Arbeit des Büros Jo Franzke (Frankfurt) vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart mehrheitlich als die für diesen besonderen Ort geeignetste Lösung zur Weiterbearbeitung empfohlen. In die Planung einbezogen ist der Erhalt der bestehenden und denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäuser Eberhardstraße 12 und 14 sowie Geißstraße 13 und 15. Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an den Eckpunkten des oben genannten Planungsvorschlags.

Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele und zur Realisierung des Wettbewerbsentwurfs ist die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich.

Ergänzend wurde mit der Planungsbegünstigten ein städtebaulicher Vertrag gemäß den Vorgaben des SIM (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell) geschlossen.

Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 5. August bis zum 23. September 2022.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Anregung aus der Öffentlichkeit bezüglich einer Begrünung im Bereich der zum Innenhof orientierten Fassaden der Gebäude Geißstraße 13 und Eberhardstraße 14 vorgebracht. Nach Prüfung und Bewertung konnte diese jedoch nicht berücksichtigt werden (siehe An-
lage 7).

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) wurde auf der Grundlage von § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde für das Bebauungsplanverfahren Stgt 298.1 mit Schreiben vom 29. April 2021 und der Frist von 31 Tagen durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen.

Die Stellungnahmen wurden, soweit erforderlich und geboten, im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

Die gesamten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen 5 und 6 jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Redaktionelle Ergänzungen der Begründung
Nach der öffentlichen Auslegung wurden in der Begründung unter den Ziffern 3.6 Pflanzverpflichtungen und 6.7 Klima und Luft Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen. Des Weiteren wurde im Textteil unter B. Kennzeichnung der Begriff Verkehrsimmissionen ergänzt. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, da diese Ergänzungen bzw. Klarstellungen nicht den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans betreffen.

Finanzielle Auswirkungen

Von der Planungsbegünstigten wurde ein externes Büro mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. Die Planungsbegünstigte stellt als Auftraggeberin und Kostenträgerin sicher, dass die für das Bebauungsplanverfahren erforderlichen Entwurfs- und Verfahrensleistungen erbracht werden, soweit diese nicht aus Rechtsgründen oder nach vorheriger Absprache bei der Stadt verbleiben. Aus dem Leistungsbild ergeben sich die von der Planungsbegünstigten zu erbringenden Leistungen wie auch diejenigen, die bei der Stadt verbleiben. Die jeweils anteiligen Kosten der Stadt und der Planungsbegünstigten werden miteinander verrechnet. Danach verbleiben 9.692,93 € Kosten, die der Planungsbegünstigten von der Stadt zu erstatten sind.

Unter Berücksichtigung einer GFZ von rd. 5,5 neu wird der Planungsvorteil für das gesamte Plangebiet mit rd. 5,9 Mio. Euro ermittelt. Bei der Ermittlung des Planungsvorteils handelt es sich um eine überschlägige und pauschale Bewertung der gesamten Fläche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Besondere Eigenschaften der einzelnen Grundstücke werden hierbei nicht berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Verkleinerung des Bebauungsplans (unmaßstäblich) vom 2. Mai 2022/
10. Oktober 2022
3. Textteil zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2022/10. Oktober 2022
4. Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 2. Mai 2022/
10. Oktober 2022
5. Zusammenstellung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6. Zusammenstellung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
7. Zusammenstellung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
8. Städtebaulicher Vertrag vom 10. Juni 2022/22. Juni 2022
……………………………………………………………………………………………………
SW. Schützenswerte Daten     





Ausführliche Begründung:

1. Planung

2. Verfahrensablauf
2.1 Aufstellungsbeschluss
2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2.3 Teilung des Geltungsbereichs
2.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.5 Auslegungsbeschluss
2.6 Öffentliche Auslegung
2.7 Redaktionelle Ergänzungen der Begründung nach der öffentlichen Auslegung

3. Umweltbelange

4. Städtebaulicher Vertrag

5. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil

6. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)

1. Planung
2. Verfahrensablauf

2.1 Aufstellungsbeschluss
2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2.3 Teilung des Geltungsbereichs
2.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB

2.5 Auslegungsbeschluss
2.6 Öffentliche Auslegung
2.7 Redaktionelle Ergänzungen der Begründung nach der öffentlichen Auslegung
3. Umweltbelange 4. Städtebaulicher Vertrag 5. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil 6. Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)


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