Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM 0410-00
GRDrs 893/2018
Stuttgart,
10/23/2018



Stärkung der Personalverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2018
08.11.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


I. Ausgangslage und Hintergrund

1. Die Situation in den Personalstellen

1.1. Belastungssituation der Personalstellen

Die Personalstellen mehrerer Fachämter sind stark belastet. Besonders betroffen sind aktuell das Amt für öffentliche Ordnung, die Branddirektion, das Haupt- und Personalamt, das Amt für Liegenschaften und Wohnen, das Schulverwaltungsamt und das Hochbauamt.

Gründe für die hohe Belastung sind:
(10) Personalgewinnung für neue, zeitkritische Aufgaben
1.2. Die Situation in der zentralen Personalverwaltung

Aufgrund der dargestellten schwierigen Rahmenbedingungen sollte eine schnelle Unterstützung durch die zentrale Personalwirtschaft erfolgen können. Dies ist aber ausgeschlossen, da auch die Kapazitäten in der zentralen Personalwirtschaft beim Haupt- und Personalamt ausgeschöpft sind.

Auch die Erarbeitung von Lösungen im Bereich Grundsatzfragen für die ganze Stadtverwaltung (bspw. Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben wie Bildungszeitgesetz, Entgeltordnung, AGG, Urlaubsrecht sowie verstärkte Personalgewinnungsmaßnahmen wie erhöhte Präsenz auf Messen; aber auch steigende Zahl von leistungsveränderten Mitarbeitenden, Beamtenbeurteilung) und die deutlich höheren Anforderungen im Bereich des Controllings und des Berichtswesens zu personalwirtschaftlichen Fragen binden in zunehmendem Maße Personal im Grundsatzbereich der Personalwirtschaft, das dann für die operative Personalarbeit in der Ämterbetreuung nicht mehr zur Verfügung steht.

2. Prüfung des Einsatzes von Personaldienstleistungsunternehmen
Die zentrale Personalwirtschaft hat eingehend erprobt, ob es möglich und wirtschaftlich ist, die Personalstellen durch den Einsatz von Personaldienstleistungsunternehmen zu entlasten.

Das Ergebnis war, dass Personaldienstleister keinesfalls schneller oder besser in der Lage sind, das für uns erforderliche Fachpersonal zu gewinnen, sei es durch Übernahme von ganzen Auswahlverfahren, sei es über Vermittlungsvorschläge oder über die Gestellung von Leiharbeitskräften bei akuten Personalengpässen. Die Personaldienstleister waren nur in ganz wenigen Fällen in der Lage, in angemessener Zeit Vermittlungsvorschläge für geeignete Fachkräfte zu machen oder diese als Leiharbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Leiharbeitskräfte sind ca. 50 % teurer als unmittelbar bei der Stadt selbst angestellte Arbeitnehmer/innen. Darüber hinaus ist der Einarbeitungsaufwand in den Einzelfällen auf Grund des kurzfristigen Einsatzes ineffizient. Für eine erfolgreiche Vermittlung oder für die Durchführung eines Personalauswahlverfahrens ist es marktüblich, dass eine Provision von 1/3 des Bruttojahresgehalts verlangt wird. Zudem sind Personaldienstleister meist nicht mit den Besonderheiten des Fachkräftebedarfs für den kommunalen öffentlichen Dienst vertraut. Es hat sich auch gezeigt, dass die Einschaltung eines Personaldienstleisters einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand (Abstimmung zur gewünschten Tätigkeit, Angebotseinholung, Vergabe, Vertragsmanagement) verursacht.

Im Ergebnis ist deshalb festzuhalten, dass es deutlich wirtschaftlicher und erfolgversprechender ist, die zur Gewinnung des fehlenden Personals und zur Beseitigung der Überlastungssituation erforderlichen Mitarbeiter/innen direkt bei der Stadt Stuttgart einzustellen und die hierfür erforderlichen Stellen zu schaffen.

3. Weiterentwicklungsbedarfe bei der Digitalisierung der Personalwirtschaft

Eine stadtweite Arbeitsgruppe, die aktuell Weiterentwicklungsbedarfe in den DV-Verfahren innerhalb des Personalwesens ermittelt, kam zu dem Ergebnis, dass in folgenden Themenbereichen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Unterstützung in der Personalarbeit dringend erforderlich sind:

Hier muss zeitnah gehandelt werden, um unwirtschaftliche und datenschutzrechtlich aufwändige doppelte Datenhaltungen zu vermeiden und Prozesse zu vereinheitlichen sowie schnell abwickeln zu können. Zur Herstellung der Zukunftsfähigkeit sind hier schnelle und große Anstrengungen notwendig. Dazu müssen die IT-Projekte im Personalmanagement fachlich im Sinne eines Anforderungsmanagements begleitet werden.

II. Lösungsvorschlag:

Vor dem Hintergrund wird folgende Lösung vorgeschlagen:

Die Personalarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass die anderen Bereiche dazu in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben in der richtigen Qualität wahrzunehmen. Nur wenn dauerhaft und auch in der Zukunft das richtige Personal zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zur Verfügung steht, ist die LHS leistungsfähig – hierzu zwingend notwendig ist eine ausreichende Personalausstattung in der zentralen Personalwirtschaft sowie in den Personalstellen. Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung sind diese Stellen vordringlich und unabweisbar. Auf die dargestellten Entwicklungen muss zeitnah proaktiv reagiert und gegengesteuert werden.

Im aktuellen Personalbericht wird zudem aufgezeigt, dass bis 2025 die Zahl der Altersaustritte auf jährlich bis zu 500 steigen wird. Gleichzeitig wird die Zahl der auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräfte sinken, wie die Studie „Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst“ der Unternehmensberatung PWC zeigt. Diese wurde bereits im Personalbeirat vorgestellt.

Nach erfolgter Personalbemessung könnte der Springerpool ggf. aufgelöst werden und die Stellen sowie die eingearbeiteten Sachbearbeiter/-innen gemäß den Ergebnissen der Personalbemessung den städtischen Ämtern zugeordnet werden.

III. Personalbedarf

Die quantitative Bemessung der beantragten Stellen für den Springerpool beruht auf einer qualifizierten Schätzung der zentralen Personalverwaltung anhand einer Auswertung der Rückmeldungen aus den am stärksten betroffenen Ämter zur Situation ihrer Personalstellen. Sie orientiert sich ferner an der Zahl der seit 2012 hinzugekommen Personalfälle und der Zunahme der fluktuationsbedingt zu bearbeitenden Besetzungsfälle.
Die quantitative Bemessung der beantragten Stellen für den Grundsatzbereich beruht auf einer qualifizierten Schätzung der zentralen Personalverwaltung anhand der Erfahrungswerte, die bei den laufenden Digitalisierungsprojekten, bei Ausbau von Controlling und Berichtswesen sowie bei der Umsetzung des neuen Beurteilungswesens gewonnen wurden. Die Erfahrung zeigt, dass z.B. die Einführung eines größeren DV-Verfahren jeweils zwischen einer halben und einer ganzen Sachbearbeiterstelle im Grundsatzbereich der Personalwirtschaft bindet. IV. Raumbedarfe

Zur Unterbringung der Springkräfte und der Grundsatzsachbearbeiter werden im Haupt- und Personalamt 4 zusätzliche Büroräume mit Ausstattung benötigt.


Finanzielle Auswirkungen


StellenbezeichnungUmfang in VollzeitwertenBewertungPauschalsatz je Vollzeitstelle gem. RL Kosten ArbeitsplatzGesamtaufwand Aktivbezüge und UmlagenAllgemeine Sachkosten und EDV Kosten je VollzeitstelleGesamtaufwand Allgemeine Sach- kosten und EDV KostenGesamtkosten pro Jahr
Springer zur Unterstützung der zentralen Personalwirtschaft
5
A 12 LBesO
102.000,00 €
510.000,00 €
10.951,00 €
54.755,00 €
564.755,00 €
Sachbearbeiter Grundsatz zentrale Personalwirtschaft
2,5
A 12 LBesO
102.000,00 €
255.000,00 €
10.951,00 €
27.377,50 €
282.377,50 €
Gesamt
7,5
A 12 LBesO 102.000,00 €
765.000,00 €
10.951,00 € 82.132,50 € 960.103,00 €




Beteiligte Stellen

GPR zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 LPVG.


Erledigte Anträge/Anfragen





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen








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