Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
28
6
Verhandlung
Drucksache:
814/2021
GZ:
AKR
Sitzungstermin:
17.02.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Haupt
pö
Betreff:
Arbeitsmarktzulage für Ärztinnen und Ärzte des
Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.02.2022, öffentlich, Nr. 52
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 08.02.2022, GRDrs 814/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Gewährung einer monatlich unbefristeten Arbeitsmarktzulage für alle aktiven und ab jeweiligem Eintrittsdatum alle zukünftigen Ärzte*innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters der Landeshauptstadt Stuttgart, mit oder ohne Leitungsfunktion, wird entsprechend der nachstehenden Tabelle beschlossen.
Ärzte*innen des Jobcenters und des Arbeitsmedizinischen Dienstes:
Funktion
TVöD
Stufe
Arbeitsmarkt-
zulage
(Fach-)Ärzte*innen mit Leitungs-
funktion
Gemäß ihrer Entgelt-
gruppe
2
20 %
(Fach-)Ärzte*innen mit stellv.
Leitungsfunktion
Gemäß ihrer Entgelt-
gruppe
2
20 %
Fachärzte*innen
EG 15
2
20 %
Ärzte*innen
EG 14
2
20 %
Die Zahlung der Zulagen erfolgt ab dem nächsten Monatsersten nach Beschlussfassung. Die Anrechnung tariflicher Zulagen bleibt grundsätzlich vorbehalten.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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