Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
814/2021
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 17.02.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Arbeitsmarktzulage für Ärztinnen und Ärzte des
Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.02.2022, öffentlich, Nr. 52
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 08.02.2022, GRDrs 814/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Gewährung einer monatlich unbefristeten Arbeitsmarktzulage für alle aktiven und ab jeweiligem Eintrittsdatum alle zukünftigen Ärzte*innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters der Landeshauptstadt Stuttgart, mit oder ohne Leitungsfunktion, wird entsprechend der nachstehenden Tabelle beschlossen.

Ärzte*innen des Jobcenters und des Arbeitsmedizinischen Dienstes:
FunktionTVöD
Stufe
Arbeitsmarkt-
zulage
(Fach-)Ärzte*innen mit Leitungs-
funktion
Gemäß ihrer Entgelt-
gruppe
2
20 %
(Fach-)Ärzte*innen mit stellv.
Leitungsfunktion
Gemäß ihrer Entgelt-
gruppe
2
20 %
Fachärzte*innenEG 15
2
20 %
Ärzte*innenEG 14
2
20 %

Die Zahlung der Zulagen erfolgt ab dem nächsten Monatsersten nach Beschlussfassung. Die Anrechnung tariflicher Zulagen bleibt grundsätzlich vorbehalten.

OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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