Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0300
GRDrs
523/2024
Stuttgart,
07/22/2024
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - 3. Änderung; Änderung der Größe der beschließenden Ausschüsse und Umbenennung des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
24.07.2024
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 3. Dezember 2020 (Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2020; zuletzt geändert am 26. Januar 2023 (Amtsblatt Nr. 6 vom 9. Februar 2023); Stadtrecht 0/1)
gemäß Anlage 1
wird erlassen.
Begründung:
1. Änderung der Mitgliederanzahl für beschließende Ausschüsse
Im Rahmen der Einigungsgespräche haben sich die Fraktionen auf veränderte Größen der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats geeinigt. So sollen künftig der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) und der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (WA) aus 19 Mitgliedern des Gemeinderats bestehen. Der Verwaltungsausschuss (VA), der Ausschuss für Klima und Wohnen (AKU), der Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) sollen aus 16 gemeinderätlichen Mitgliedern bestehen.
Diese Anpassungen erfordern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Namensänderung des Referats „Soziales und gesellschaftliche Integration“
Zudem wird mit dieser Änderung die Namensänderung des vormaligen Referats „Soziales und gesellschaftliche Integration“ in „Referat für Soziales, Gesundheit und Integration“ (SGI) in § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung umgesetzt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli 2016 wurde der Geschäftskreis V „Soziales und gesellschaftliche Integration“ (SI) geschaffen. Die ursprüngliche Bezeichnung des Geschäftskreises lautete „Soziales, Jugend und Gesundheit“ (SJG).
Damals wurde intensiv diskutiert, ob der Begriff „Gesundheit“ weiterhin Bestandteil im Referatsnamen sein sollte oder nicht. Letztendlich hat man sich dafür entschieden, auf diesen zu verzichten.
Dies ging damals auch damit einher, dass das entsprechende Landesministerium diese Begrifflichkeit ebenfalls nicht mehr in seinem Namen trug. Dies hat sich inzwischen wieder geändert. Das für das Sozialressort zuständige Ministerium heißt seit einiger Zeit „Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg“.
Da der Bereich Gesundheit an seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung immer wichtiger wird, soll sich diese Begrifflichkeit aus Sicht von Referat SI im Name des Geschäftskreises wiederfinden. Das Gesundheitsamt ist zudem in den letzten Jahren enorm gewachsen, ein weiterer Beleg dafür, dass der Begriff in den Vordergrund gerückt werden muss.
Hinweis:
Gem. § 4 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist für die Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Änderungssatzung; gem. Anlage 1) d
ie absolute Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats, also - unabhängig von der Zahl der Anwesenden - eine Mehrheit von 31 Stimmen, erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
Referat SI
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Anlagen
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 3. Dezember 2020
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am xx.xx.xxxx aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 3. Dezember 2020 (Änderungssatzung) beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung vom 3. Dezember 2020 (Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2020; zuletzt geändert am 26. Januar 2023 (Amtsblatt Nr. 6 vom 9. Februar 2023); Stadtrecht 0/1) wird wie folgt geändert:
1.
Änderung von § 4 (Bildung von beschließenden Ausschüssen)
§ 4 wird wie folgt geändert:
Die Worte „
§ 5 Abs. 1 und 2
“ werden durch die Worte „
§ 5 Abs. 1 bis 4
“ ersetzt.
2.
Änderung von § 5 (Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse)
a) § 5 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
„(1) Die beschließenden Ausschüsse nach § 4 Nr. 1, 2 und 5 bestehen aus dem dem/der Vorsitzenden und 16 Mitgliedern des Gemeinderats.
(2) Die beschließenden Ausschüsse nach § 4 Nr. 3 und 4 bestehen aus dem/der Vorsitzenden und 19 Mitgliedern des Gemeinderats.
(3) Die näheren Einzelheiten zu den beschließenden Ausschüssen sind in den §§ 7 bis 14 geregelt.“
b) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden zu den Absätzen 4 bis 6.
3.
Änderung von § 8 (Geschäftskreis des Sozial- und Gesundheitsausschusses)
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
Die Worte
„des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration“
werden durch die Worte
„des Referats Soziales, Gesundheit und Integration“
ersetzt.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 25. Juli 2024 in Kraft.
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