Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Technisches Referat

Gz: SOS 1102-00
GRDrs 663/2020
Stuttgart,
07/23/2020



Sichere Innenstadt - Videoüberwachung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.07.2020
29.07.2020
29.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Finanzierung und Errichtung einer temporären Videoüberwachung als Maßnahme des Polizeivollzugsdienstes in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen jeweils von 20:00 bis 6:00 Uhr für die städtische Fläche Kleiner Schlossplatz und die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) sowie Arnulf-Klett-Passage wird zugestimmt. 2. Von der temporären Einrichtung einer Videoüberwachung unter den in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für den Bereich der Landesflächen Oberer Schlossgarten und Schlossplatz durch das Land Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein fachliches Konzept für die temporäre Einrichtung einer Videoüberwachung mit Angaben zum Finanzbedarf (Investitions- und Folgekosten) in Auftrag zu geben. 4. Der Aufwand für Planungsmittel in Höhe von 100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 660 – Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 – Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Die voraussichtlichen Investitionskosten in Höhe von 1,0 Mio. EUR werden zur Kenntnis genommen und sind nach Vorliegen des Ergebnisses nach Ziffer 4 als Vorbelastung bei Fortschreibung des Investitionsprogramms zu berücksichtigen.


Begründung:


In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 kam es in der Stuttgarter Innenstadt zu schweren Ausschreitungen mit Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus gegen Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes. Darüber hinaus ereigneten sich zahlreiche Sachbeschädigungen an Einsatzfahrzeugen und Schaufensterscheiben sowie mehrere Plünderungen.

Auslöser war eine Polizeikontrolle am Eckensee, die zur Festnahme eines Betäubungsmittelkonsumenten geführt hatte. Die umstehenden Personen hatten sich daraufhin gegen die eingesetzten Polizeibeamten solidarisiert. In der Folge kam es innerhalb kürzester Zeit zu einem Massenausbruch von Gewalt gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten, mit zahlreichen Flaschen- und Steinwürfen, Sachbeschädigungen an mehreren Streifenfahrzeugen sowie Plünderungen. Über mehrere Stunden zogen bis zu 500 Personen marodierend und plündernd durch die Innenstadt. Der Schwerpunkt der Geschehnisse lag im innerstädtischen Bereich. Es wurden 32 Polizeibeamte verletzt. Nach derzeitigem Stand wurden 40 Geschäfte beschädigt und 15 Geschäfte in der Folge betreten und aus diesen Waren entnommen. Die Waren wurden teilweise entwendet oder auf der Straße verteilt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg haben am 2. Juli 2020 die bestehende Sicherheitspartnerschaft mit dem Ziel intensiviert, die Sicherheitslage im innerstädtischen Bereich zu verbessern, das Sicherheitsgefühl zu verstärken und öffentlichen Angsträumen entgegenzuwirken. Als ein geeignetes Mittel wurde u. a. die Prüfung der Einrichtung einer Videoüberwachung beschlossen.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Videoüberwachung ein Mittel zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und effektiven Kriminalprävention ist. Ziel der Videoüberwachung ist in erster Linie eine schnelle polizeiliche Intervention vor Ort, indem polizeilich relevante Ereignisse frühzeitig erkannt werden und die Reaktionszeit durch Interventionskräfte erheblich verkürzt wird. Durch die Videoüberwachung sollen zeitlich begrenzte Brennpunkte objektiv sicherer gemacht und vorrangig Rohheitsdelikte (insbesondere Raub, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungs- und Nötigungsdelikte, Freiheitsberaubung, Nachstellung/Stalking, erpresserischer Menschenraub, Menschenhandel, Zwangsprostitution) nachhaltig reduziert werden, indem potentielle Straftäter von der Begehung von Straftaten abgehalten werden. Außerdem soll das Sicherheitsgefühl der Bürger verbessert bzw. sollen örtliche Angsträume verringert werden (präventiver Ansatz). Ebenso sollen Tatverdächtige identifiziert werden (repressiver Ansatz).

Daher schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart vor, mehrere stationäre Videokameras im Bereich der städtischen Fläche Kleiner Schlossplatz und der Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) sowie Arnulf-Klett-Passage zu installieren. Diese Videoüberwachung soll auf die tatrelevanten Zeiträume Freitag- und Samstagnacht und in den Nächten vor einem Feiertag begrenzt sein (20:00 bis 6:00 Uhr).


Die Installation von stationären Videokameras im Bereich der Landesflächen Oberer Schlossgarten und Schlossplatz erfolgt durch das Land Baden-Württemberg analog zu den zuvor genannten tatrelevanten Zeiträumen.




Rechtsgrundlage für die Installation einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist
§ 21 Abs. 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (nachfolgend PolG BW). Demnach können die Ortspolizeibehörden oder der Polizeivollzugsdienst an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des sonstigen Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Ein solcher Kriminalitätsbrennpunkt liegt vor, wenn aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ersichtlich ist, dass dort im Vergleich zu anderen Plätzen im Stadtgebiet deutlich häufiger Straftaten begangen werden.

Die Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik hat im mehrjährigen Vergleich ergeben, dass sich die Kriminalitätsbelastung in den Stadtteilen Hauptbahnhof, Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten und Rathaus an Wochenendnächten und den Nächten vor Feiertagen von der des restlichen Gemeindegebiets des Stadtbezirks Stuttgart-Mitte sowie der angrenzenden Stadtbezirke deutlich abhebt.

Grundsätzlich ist die Videoüberwachung nach den Regelungen des Polizeigesetzes Baden-Württemberg zulässig. Die datenschutzrechtlichen Belange sind im Gesetzgebungsverfahren geprüft worden. Die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart wird bei der weiteren Ausgestaltung der Videoüberwachung erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand zur Erstellung des fachlichen Konzepts für die temporäre Einrichtung einer Videoüberwachung mit Angaben zum Finanzbedarf (Investitions- und Folgekosten) mit 100.000 EUR im Jahr 2020 wird im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts, Amtsbereich 6605410 – Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt die Kosten der Videoüberwachung auf den Landesflächen. Zur Beteiligung des Landes auch an den Planungskosten finden noch Gespräche statt.

Hinsichtlich der Kosten für die Videoüberwachung der städtischen Flächen wird nach einer ersten Begehung von einem Bedarf an ca. 30 Kameras mit einer Investitionssumme in Höhe von 1.000.000 Euro ausgegangen. Der im Konzept ermittelte Finanzbedarf wird bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts berücksichtigt.




Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB
Polizeipräsidium Stuttgart zur Kenntnis





Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Karte der betroffenen Bereiche

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