Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 797/2018
Stuttgart,
01/22/2019



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Am Zollamt (Ca 283/5)
im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.02.2019
06.02.2019
12.02.2019
13.03.2019
19.03.2019
28.03.2019



Beschlußantrag:

Der am 17. Februar 2009 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan NeckarPark (Ca 283) im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt wird in Teilbereichen weitergeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Am Zollamt (Ca 283/5) im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt vom 8. Januar 2019 und die Begründung mit Umweltbericht mit gleichem Datum sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Am Zollamt (Ca 283/5) ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur weiteren Entwicklung des NeckarParks soll im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens ein hoher Wohnanteil zwischen der Bahnlinie (gleisparalleler Grünzug) und der verlegten Benzstraße realisiert werden. Dazu ist es notwendig, die Wohnnutzung in einem Urbanen Gebiet gem. § 6 a BauNVO auszuweisen und durch eine Riegelbebauung entlang der verlegten Benzstraße vor Lärm zu schützen.

Darüber hinaus verfolgt der Bebauungsplanentwurf folgende Ziele:
Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte gemeinsam mit anderen Teilbebauungsplänen im NeckarPark (Ca 283/1.1, Ca 283/1 und Ca 283/2) im Zeitraum vom 22. Juni 2012 bis zum 5. Juli 2012.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am Montag, 25. Juni 2012 im Bezirksrathaus Bad Cannstatt.

Anregungen in der Bürgerbeteiligung wurden nicht vorgebracht.

Auf informeller Ebene wurde am 17. März 2018 vor Ort im Stadtarchiv eine offene Informationsveranstaltung zum Stand des Verfahrens durchgeführt. Weitere informelle Formate der Beteiligung sind außerhalb des Bebauungsplanverfahrens vorgesehen, insbesondere zur Entwicklung des Zollamt-Areals.

Finanzielle Auswirkungen

Der Planungsvorteil beträgt bezogen auf das Plangebiet des Bebauungsplans Am Zollamt (Ca 283/5) ca. 45. Mio. €.
Die Kosten der städtischen Infrastruktur wie Verkehr, Energie, Bildung, Tageseinrichtungen für Kinder werden dem Gemeinderat im Rahmen der jeweiligen Einzelvorhaben vorgelegt.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB, AKR, SOS, JB, SI, T, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 108/2018 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Altes Zollamt im NeckarPark - Kul-turinsel sicherstellen.
GR-Antrag Nr. 96/2018 Die STAdTISTEN, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, FDP
Konzept der Kulturinsel im Rathaus vorstellen.
GR-Antrag Nr. 46/2018 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN - Quartiersparkhaus und Energie-zentrale NeckarPark - Ein innovatives Konzept für die Mobilität von Morgen.


Erledigte Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 47/2018 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN VHS-Außenstelle auf Q10 prüfen.
GR-Antrag Nr. 45/2018 SPD Das Bildungshaus NeckarPark für die Zukunft bauen - kei-ne Grundstücksteilung - statt dessen ein ausreichendes Sporthallen- und Außenflä-chenangebot!
GR-Antrag Nr. 42/2018 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS Bildungshaus NeckarPark - die beste Lösung muss her!
GR-Antrag Nr. 41/2018 CDU Sporthallengröße beim Neubau im NeckarPark verdoppeln.
GR-Antrag Nr. 227/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP - NeckarPark - Q 10 Süd jetzt nicht verkaufen.
GR-Antrag Nr. 185/2017 FDP, CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Die STAdTISTEN
Kulturinsel (KIS) erhalten!
GR-Antrag Nr. 168/2017 SPD und CDU Neues Wohngebiet NeckarPark:Bildung als Standortfaktor.
GR-Antrag Nr. 45/2017 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Geschosswohnungsbau aus Holz - Nachhaltiges Bauen in Stuttgart.
GR-Antrag Nr. 43/2017 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Größere Entwicklungsflächen als Urbane Gebiete ausweisen - Mehr Wohnraum schaffen auf Bestandsflächen III.
GR-Antrag Nr. 192/2017 SPD Neues Wohngebiet NeckarPark:Areal des ehemaligen Zollamts - was soll dort alles stattfinden ?
GR-Antrag Nr. 326/2016 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Verkehrswende auch im Neckar-Park, die Daimler AG mitnehmen - Ein gemeinsames Mobilitätskonzept für den Neckar-Park




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB
vom 8. Januar 2019
3. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung) vom 8. Januar 2019
4. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
5. Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Ca 283)


Ausführliche Begründung

1. Plangebiet

Lage und Größe

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Am Zollamt (Ca 283/5) liegt im Stadtbezirk Bad Cannstatt, Stadtteil Veielbrunnen.
Das Gebiet soll zu einem Urbanen Wohngebiet und Kerngebiet entwickelt werden.
Es grenzt an die Geltungsbereiche der Bebauungspläne
Reichenbachstraße (Ca 283/1) und Benzstraße (Ca 283/2) wie folgt an:
- im Norden und im Osten an den gleisparallelen Grünzug;
Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1), Teilgeltungsbereich 2;
- im Süden an die verlegte Benzstraße (Ca 283/2);
- im Westen an den Marga-von-Etzdorf-Platz (Ca 283/1).

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,6 ha und umfasst einen Großteil des städtischen Flurstücks 2997/4.

Zum Vollzug des Bebauungsplans sind weitere Flächen erforderlich, auf denen artenschutzrechtlich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Diese Flächen sind bereits planungsrechtlich in dem Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1) mit den Teilbereichen 1 - 4 sowie mit vertraglichen Regelungen zu den Maßnahmen Flussregenpfeifer (Wendlingen) gesichert.


2. Ziele und Zwecke der Planung

Das ehemalige Güterbahnhof-Areal in Stuttgart-Bad Cannstatt soll als Teil des Projektes NeckarPark neu geordnet und einer qualitativ höherwertigen Nutzung zugeführt werden. 3. Vorgang

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 17. Februar 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans NeckarPark (Ca 283) im Stadtbezirk Bad Cannstatt beschlossen (Gemeinderatsdrucksache Nr. 923/2008). Der aktuelle Flächennutzungsplan Stuttgart stellt für das Plangebiet Gemischte Baufläche (Umnutzung) dar. Der Bebauungsplan, der überwiegend Urbanes Gebiet (MU) und entlang der verlegten Benzstraße Kerngebiet (MK) festsetzt, ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt hat am 4. Februar 2009 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 923/2008 einstimmig zugestimmt.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit anderen Teilbebauungsplänen (Ca 283/1.1, Ca 283/1 und Ca 283/2) im Zeitraum vom 22. Juni 2012 bis zum 5. Juli 2012 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Bezirksrathaus Bad Cannstatt.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am 25. Juni 2012 im Bezirksrathaus Bad Cannstatt. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurde im Oktober 2008 durchgeführt und im Frühjahr 2017 aktualisiert. Die geforderten Gutachten dazu wurden erarbeitet (Anlage 5).

Aufgrund dieser intensiven Vorplanungen erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.


4. Begründung zum Bebauungsplan

Die Grundzüge und wesentlichen Auswirkungen der Planung sind in der Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 8. Januar 2019 dargelegt (siehe Anlage 2). Auf diese wird Bezug genommen.


5. Umweltbelange

Die Umweltbelange werden im Umweltbericht wie folgt zusammengefasst:




7. Finanzielle Auswirkungen



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