4. Beteiligung der Behörden Die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde im August/September 2016 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen ist in Anlage 2 ersichtlich. 5. Auslegungsbeschluss Der damalige Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 23. Juli 2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Der Beschluss wurde am 1. August 2019 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht. 6. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Datum vom 28. März 2019 sowie die weiteren damals vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 9. August 2019 bis 25. September 2019 öffentlich ausgelegt sowie auf der städtischen Homepage im Internet veröffentlicht. Ein Beteiligter hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung eine Stellungnahme abgegeben. Die Anregung konnte vorliegend nicht berücksichtigt werden (siehe Anlage 3). 7. Beteiligung der Behörden Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung im August/September 2019. Die Prüfung der Stellungnahmen ist in Anlage 4 ersichtlich. 8. Redaktionelle Änderungen Aufgrund der Stellungnahmen, die im Rahmen der parallel zur Auslegung stattgefundenen Behördenbeteiligung eingingen, wurden folgende redaktionelle Änderungen am Bebauungsplanentwurf vorgenommen:
13. Flächenbilanz Gesamtfläche: ca. 2,4 ha Sondergebiet: 1,5 ha Private Grünfläche: 0,6 ha Öffentliche Grünfläche: 0,2 ha Verkehrsfläche: 0,1 ha zum Seitenanfang