Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
329
13
Verhandlung
Drucksache:
850/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
19.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart am
Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden"
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 16.11.2020, öffentlich, Nr. 149
Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 524
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.11.2020, GRDrs 850/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher" in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit 27 Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung von September 2019 bis August 2022 wird Kenntnis genommen.
2. Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten für das Bundesprogramm wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft (VZK) in EG 7 TVöD außerhalb des Stellenplans befristet bis zum 31.12.2022 zu beschäftigen. Zur Sicherung der Themenverantwortung auf Bereichsleitungsebene wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 0,2 VZK in Entgeltgruppe S18 SuE außerhalb des Stellenplans befristet bis 31.12.2022 zu beschäftigen.
3. Um die Anleitung von Erzieherinnen und Erzieher in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) sicherzustellen, wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von bis zu 6,2 VZK in S 8b SuE außerhalb des Stellenplans befristet bis 31.08.2022 zu beschäftigen.
4. Der sog. "Aufstiegsbonus" aus dem Bundesprogramm FKO für 13 Anleiter*innen mit besonderen zusätzlichen Aufgaben wird als monatlicher Bonus ergänzend zu den Entgeltzahlungen gewährt.
5. Von der finanziellen Entlastung des städtischen Haushalts, wie unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, wird Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen 2021 werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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