Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 451/2020
Stuttgart,
07/20/2020



Sammelkostenerhöhungsvorlage



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.07.2020
29.07.2020
29.07.2020



Beschlußantrag:

1. Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus – Q16 Neckarpark

Von der veränderten Kostensituation des Projekts Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus, Q16 Neckarpark Stuttgart Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.

Die Brutto-Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 488/2018) vom 11.10.2018 mit damals 18.901.000 EUR (netto 17.729.200 EUR) um 6.490.000 EUR (bzw. netto 6.438.189 EUR nach Vorsteuerrückvergütung) auf aktuell 25.391.000 EUR (bzw. netto 25.339.189 EUR nach Vorsteuerrückvergütung). Hieraus ergeben sich Gesamtkosten für das Quartiersparkhaus i.H.v. 23.990.500 EUR und bauliche Kosten für die Energiezentrale i.H.v. brutto 1.400.500 EUR (netto 1.176.889 EUR nach Vorsteuerabzug). Siehe Begründung.


2. Neubau Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost
Von der veränderten Kostensituation des Projekts Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost wird Kenntnis genommen.

Die Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 243/2018) vom 19.07.2018 mit damals 4.046.000 EUR um 420.000 EUR auf aktuell 4.466.000 EUR. Siehe Begründung.



3. Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Dilleniusstraße 29
in Stuttgart-Bad Cannstatt
Von der veränderten Kostensituation des Projekts Abbruch und Neubau einer
6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Dilleniusstraße 29 in Stuttgart – Bad
Cannstatt wird Kenntnis genommen.

Die Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 828/2016) vom 12.10.2017 mit damals 3.980.000 EUR um 543.000 EUR auf aktuell rd. 4.523.000 EUR. Siehe Begründung.



4. Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50
in Stuttgart-Zuffenhausen
Von der veränderten Kostensituation des Projekts Abbruch und Neubau einer
6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen wird Kenntnis genommen.


Die Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 24/2019) vom 06.06.2019 mit damals 4.520.000 EUR um 470.000 EUR auf aktuell rd. 4.990.000 EUR. Siehe Begründung.


5. Neubau und Sanierung Eichendorffschule mit Turnhalle Die Gesamtkosten des Bauvorhabens inklusive Contracting-Maßnahmen erhöhen sich gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 937/2016) vom 11.01.2017 mit damals brutto 33.672.000 EUR (bzw. netto 33.002.000 EUR nach Vorsteuerrückvergütung) um brutto 4.655.000 EUR (bzw. netto 4.634.000 EUR nach Vorsteuerrückvergütung) auf aktuell rd. 38.327.000 EUR brutto (bzw. netto 37.636.000 EUR nach Vorsteuerrückvergütung.


6. Der Finanzierung der Mehrkosten, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen detailliert dargestellt, wird zugestimmt.



Begründung:


Einleitung

Die Sammelvorlage fasst laufende Bauprojekte des Hochbauamts mit Kostensteige-rungen seit der Baubeschlussfassung von über 5% bzw. größer 500.000 EUR zusammen.

Die Kostensteigerungen der Einzelprojekte werden nachfolgend objektbezogen darge-stellt. Einleitend lohnt dennoch ein Blick auf wesentliche, in der Baupraxis immer wieder eintretende Risiken bei der Umsetzung von Bauprojekten:

Hierzu gehören Unwägbarkeiten im Umgang mit der vorgefundenen und häufig fragilen Bausubstanz. Ein ganz wesentlicher Risikofaktor ist die Schadstoff- und Altlastenerfassung und Entsorgung. Trotz regelmäßiger Schadstoffbegutachtungen im Vorfeld von Baumaßnahmen lassen sich diese Risiken allerdings im Vorfeld einer Baumaßnahme nur eingeschränkt erfassen.
Die vollständige Analyse vorhandener Gebäude bis in die Tiefe der Bausubstanz ist in aller Regel ohne massive Eingriffe und Beschädigung der Substanz nicht möglich. Konflikte mit dem laufenden Betrieb vieler Gebäude schränken die Untersuchungstiefe ein.

Schwer einschätzbar sind Sonderrauflagen aus dem Genehmigungsverfahren, insbesondere bei baurechtlichen Sonderbauten, bei denen viele Aspekte im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegen. Dies betrifft besonders den baulichen und technischen Brandschutz und in vielen Fällen auch den Denkmalschutz oder naturschutzrechtliche Auflagen.

Städtische Baumaßnahmen fügen sich häufig in einen komplexen städtischen Kontext ein. Betroffene Einrichtungen müssen unter Aufrechterhaltung des Betriebs baulich entwickelt werden. Nachbarinteressen müssen gewahrt bleiben.

Hinzu kommen sich ändernde Normen oder Gesetze. Stichworte sind die Weiterentwicklung von technischen Standards und Normen, aber auch hohe und im Projektverlauf häufig zusätzlich erhöhte energetische Zielsetzungen.

Insgesamt lässt sich für die zurückliegenden Jahre eine Verschärfung und Intensivierung juristischer Auseinandersetzungen zwischen den am Bau beteiligten Akteuren feststellen. Dies belastet den Baufortschritt und führt zu kostenträchtigen Störungen des Bauablaufs.

Von zentraler Bedeutung bei der Kostenermittlung, gerade in Zeiten einer dynamischen Baukonjunktur, ist die realistische Berücksichtigung von konjunkturell bedingten Baupreissteigerungen. Diese kann im Fortgang des Projektes über die tatsächlichen statistischen Indexentwicklungen nachvollzogen werden. Das Hochbauamt greift hierbei auf die Quartalsberichte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zurück.


Aktuelle bauwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Baupreissteigerungen:

Im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum sind die Baupreise um 29,6% gestiegen.
Seit 2015 hat sich die Dynamik der Preissteigerungen deutlich verschärft. Mit dem Jahreswechsel 2018 / 2019 sind die Steigerungsraten zwar rückläufig, liegen aber immer noch signifikant über dem langjährigen Mittel (Anlage 1, untere Grafik). Insgesamt ist über den gesamten Jahreslauf 2019 eine erhebliche Preissteigerung
von 3,8% zum Vorjahr 2018 eingetreten. Der langjährige Verlauf des Baupreisindex
des statistischen Landesamts zeigt bis in den Februar 2020 eine robuste Aufwärtsent-wicklung der Baupreise (Anlage 1, obere Grafik).


Weitere Aussichten:

Eine Konjunkturprognose zur Entwicklung der Bauwirtschaft für das laufende Jahr 2020 und die Auswirkungen der Covid-19-Epidemie ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Dennoch zeichnen sich bestimmte Trends ab:

Bereits begonnene Bauvorhaben laufen in der Regel weiter. Insofern profitieren viele Baufirmen noch vom hohen Auftragsbestand der jüngeren Vergangenheit. Die Risiken für den aktuellen Baubetrieb liegen vorrangig im Bereich der Baustoff- und Baumaterial-lieferung sowie in der Personalbereitstellung, die zuletzt infolge von Erkrankungen, Quarantäne oder nationalen Einreisebeschränkungen erschwert war. Hinzu kommen organisatorische und hygienische Maßnahmen, die den Betrieb von Baustellen erschwert haben.

Da noch keine konkreten Zahlen zur aktuellen konjunkturellen Entwicklung vorliegen,
lassen sich nur Stimmungsbilder reflektieren. Neuprojekte aus dem privaten
Sektor werden demnach derzeit nur noch mit Vorsicht gefahren. In der Industrie werden verschiebbare Projekte, oder Bauvorhaben, die einer Kapazitätserweiterung dienen,
zunehmend storniert. Allgemein ist eine große Unsicherheit der bauwirtschaftlichen
Akteure für die Zeit nach der Abarbeitung des derzeit hohen Auftragsbestands zu spüren. Es ist fest davon auszugehen, dass sich die Bauwirtschaft nicht von der gesamtwirtschaftlichen Abwärtsentwicklung abkoppeln kann. Trotz der aktuell noch vorherrschenden allgemeinen Stabilität erwartet das Hochbauamt ein steigendes Interesse von Planern und Baufirmen an mittel- bis längerfristigen kommunalen Bau- und Planungsaufträgen.


Das Hochbauamt hat über die zurückliegende Phase der ersten Pandemiewelle den ganz überwiegenden Teil der anstehenden Bauaufträge weiter am Markt platziert. Konjunkturpolitisch ist für die mittel- bis langfristige Entwicklung insbesondere der Start neuer Bauvorhaben interessant. Entsprechende Vergabeverfahren und Planungsaufträge wurden vom Hochbauamt auch in den zurückliegenden Pandemie-Monaten weitestgehend weiter betrieben bzw. erteilt.

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 als Maßnahme der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen (2. Konjunkturpaket). Maßgebend für den geminderten Mehrwertsteuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungsab-nahme. Das Hochbauamt wird diesen Kostenvorteil für abnahmefähige Bauleistungen nutzen.
Zu Beschlussantrag 1:
Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus – Q16 Neckarpark


1.1 Beschlüsse
Vorprojektbeschluss Energiezentrale GRDrs 75/2016
Vorprojektbeschluss Quartiersparkhaus GRDrs 1294/2017
Projektbeschluss EZ und Quartiersparkhaus GRDrs 305/2018

Baubeschluss EZ und Quartiersparkhaus GRDrs 488/2018

1.2 Kostenentwicklung

Mehrkosten nach bis dato erfolgten Submissionen aufgrund Baupreissteigerung und aktueller Marktlage.

davon für

Quartiersparkhaus THH 660

Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung)

3.513.100 €

184.900 €
(155.378 €)

3.698.000 €
Mehrkosten aufgrund zusätzlicher Auflagen / Anforderungen Nutzer
42.000 €
Erweiterung Energiezentrale (Ertüchtigung Bodenplatte und veränderter Ausbau)

davon für

Quartiersparkhaus THH 660

Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung

39.900 €

2.100 €
(1.765 €)

Mehrkosten aufgrund von Schaden Betoneintrag im Hauptsammler

davon für

Quartiersparkhaus THH 660

Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung

2.612.500 €

137.500 €
(115.546 €)

2.750.000 €
Summe Mehrkosten

Quartiersparkhaus THH 660

Energiezentrale THH 360 (netto nach Vorsteuerrückvergütung)

brutto

6.165.500 €

324.500 €
(272.689 €)

6.490.000 €
Abzüglich Anteil Vorsteuerrückvergütung
rd.
-51.811 €
Summe Mehrkosten nach Vorsteuerrückvergütung
netto rd.
6.438.189 €



1.3 Projektspezifische Begründung:
1.4 Termine
Baubeginn 10/2018
Baufertigstellung Gebäude 10/2020




Zu Beschlussantrag 2:
Neubau Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost

2.1 Beschlüsse
Vorprojektbeschluss GRDrs 851/2016
Baubeschluss GRDrs 243/2018




2.2 Kostenentwicklung
Mehrkosten nach bis dato erfolgten Submissionen aufgrund Baupreissteigerung und aktueller Marktlage.
390.000 €
- Rohbauausschreibung
- übrige Gewerke
150.000 €
240.000 €
Mehrkosten aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Bauausführung
30.000 €
- Außenanlagen Aushub
30.000 €
Summe Mehrkosten
brutto
420.000 €


2.3 Projektspezifische Begründung:
Die Parkstraße 22 wurde in Holzbauweise erstellt. Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses GRDrs 243/2018 lagen nur 37% der für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen als submittierte Angebote vor, da für den zugehörigen Rohbauanteil kein Angebot eingegangen war (siehe Begründung Baubeschluss). Das weitere Verfahren erbrachte für den Rohbau nur zwei wertbare und hochpreisige Angebote. Es musste deutlich über der Kostenberechnung vergeben werden. Auch die übrigen Ausschreibungsverfahren erbrachten generell wenige Angebote auf stark erhöhtem Preisniveau. 2.4 Termine
Baubeginn September 2018
Ursprünglich geplante Baufertigstellung Frühjahr 2020
Baufertigstellung August 2020



Zu Beschlussantrag 3:
Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder
Dilleniusstraße 29 in Stuttgart-Bad Cannstatt

3.1 Beschlüsse
Vorprojektbeschluss GRDrs 176/2015
Baubeschluss GRDrs 828/2016



3.2 Kostenentwicklung

Mehrkosten nach bis dato erfolgten Submissionen aufgrund Baupreissteigerung und aktueller Marktlage.

- Ausschreibung Außenanlage
- übrige Gewerke

83.000 €
12.000 €
95.000 €
Mehrkosten aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Bauausführung

- Mehrkosten bei Erdarbeiten aufgrund schlechten Baugrundes nach Abbruch (u.a. Kontamination) und Bodenaustausch
- Entsorgungskosten für Bauschutt und kontaminiertes Abbruchmaterial
- erforderliche Tiefergründung aufgrund neuer statischer und geologischer Erkenntnisse
- Mehrmassen Erdarbeiten Außenanlage und erhöhte Deponiekosten

340.000 €


43.000 €

18.000 €

47.000 €
448.000 €
Summe Mehrkosten
brutto
543.000 €


3.3 Projektspezifische Begründung:
Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses GRDrs 828/2016 im Oktober 2017 lagen 60% der für die Kostengruppe 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen als submittierte Angebote vor.
3.4 Termine
Baubeginn Januar 2018
Ursprünglich geplante Baufertigstellung Herbst 2019
Baufertigstellung Juli 2020



Zu Beschlussantrag 4:
Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder
Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen

4.1 Beschlüsse
Vorprojektbeschluss GRDrs 257/2017
Baubeschluss GRDrs 24/2019

4.2 Kostenentwicklung

Mehrkosten nach bis dato erfolgten Submissionen aufgrund Baupreissteigerung und aktueller Markt-lage.

- Rohbauausschreibung
- übrige Gewerke

171.000 €
79.000 €
250.000 €
Mehrkosten aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Bauausführung
156.000 €
- dauerhafte Sicherung einer statisch undefinierten Stützwand zum nördlichen Anlieger
- daraus entstandener zusätzlicher Planungsaufwand
- in Zusammenhang damit geänderte Ausführung Abbruch / Erdarbeiten
105.000 €

6.000 €

45.000 €
Hochrechnung noch anstehender Vergaben aufgrund Baupreissteigerung und aktueller Marktlage
50.000 €
Prognose für zukünftige Baupreissteigerungen 2,5% p.a. (noch nicht submittierte Gewerke, gerechnet bis zur mittleren Bauzeit).
14.000 €
Summe Mehrkosten
brutto
470.000 €


4.3 Projektspezifische Begründung:
Neue Erkenntnisse haben statische Maßnahmen zur Sicherung einer bestehenden Stützwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze notwendig gemacht. Auf Grund des schlechten Baugrunds schieden konstruktiv einfache Ansätze aus. Nach fachlicher Abwägung wurde daher eine Spundwand gerammt, welche zum einen die Baugrube absichert, zum anderen langfristig eine Sicherung der Außenspielflächen übernimmt. Durch die kurzfristig notwendigen Arbeiten kam es zu Änderungen und Verschiebungen im Bauablauf. 4.4 Termine
Baubeginn Juli 2019
Ursprünglich geplante Baufertigstellung Frühjahr 2021
Baufertigstellung Sommer 2021



Zu Beschlussantrag 5:
Neubau und Sanierung Eichendorffschule mit Turnhalle


5.1 Beschlüsse
5.2 Kostenentwicklung

Mehrkosten im 1. Bauabschnitt (BA1):
Direkte Mehrkosten wegen Schlechtleistung Betonwerksteinarbeiten im BA1: Gutachter, Ersatzvornahme Betonwerksteinarbeiten
134.000 €
Daraus resultierende Kündigung durch den Rohbauunternehmer und erforderliche Neuvergabe der Leistungen für BA2 mit Mehrkosten aufgrund geänderter Marktlage, Baupreisindizierung und fehlender Attraktivität der verbleibenden Leistungen
966.000 €
Weitere Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerung im BA1:
- Elektro
- Trockenbau
296.000 €
154.000 €
450.000 €
Zu erwartende Mehrkosten im 2. Bauabschnitt (BA2):
Mehrkosten, zu erwarten im BA2 bei Neuvergaben und bereits vergebenen Gewerken aufgrund von Erkenntnissen aus dem BA1, durch Störungen im Bauablauf, aus dem geänderten Terminplan und späteren Baubeginn des BA2:
- Zuschläge auf Schlussrechnungsprognose definierter
Gewerke

- Nachträge aufgrund Bauzeitenverlängerung BA1
- Nachträge aufgrund Bauzeitverschiebung und
Beschleunigung BA 2

- Parallele Bauausführung BA2: Cluster und Fach-
klassenbau

- Baupreisindizierung aufgrund Bauzeitverschiebung
- offene Streitigkeiten
1.430.000 €
300.000 €

500.000 €

250.000 €
525.000 €
100.000 €
3.105.000 €
Summe Mehrkosten inkl. Risiken – Real-Case-Szenario
brutto
4.655.000 €
Abzüglich Anteil Vorsteuerrückvergütung Turnhalle
-21.000 €
Summe Mehrkosten nach Vorsteuerabzug
netto
4.634.000 €

5.3 Projektspezifische Begründung:
Trotz vorangegangenen Bodengrundgutachtens erwies sich zu Baubeginn der Baugrund schlechter als angenommen. Das erforderte eine aufwändigere Gründung, die wiederum Umplanungen und erhebliche Verzögerungen verursachte. Die Mehrkosten für die geänderte Bauausführung konnten zunächst durch Einsparungen aufgefangen werden, nicht jedoch der eingetretene Bauverzug.

Mehrkosten BA1:

Der zu Beginn der Baumaßnahme eingetretene Verzug konnte nicht ausgeglichen werden. Er vergrößerte sich durch massive Ausführungsmängel der Betonwerksteinfirma. Eine Inbetriebnahme des BA1 war daher aus Sicherheitsgründen ohne Ausbau und Neuverlegung des Betonwerksteinbelags der Treppenhäuser nicht möglich. Die genannten Mehrkosten ergeben sich aus der dazu erforderlichen Ersatzvornahme inkl. notwendiger Gutachten. Die angegebenen Kosten unterliegen dem Vorbehalt des Ausgangs des Rechtsstreits mit der schadensverursachenden Firma.

Durch die Summe an Verzögerungen hatte die Rohbaufirma einen Stillstand von mehr als drei Monaten, den sie zur Kündigung des Auftrags für BA2 nutzte. Die erforderliche Neuausschreibung und -vergabe führte zu Mehrkosten. Grund dafür war die zwischenzeitliche Baupreissteigerung (Kalkulation 03/2016 – Neu-Angebot 01/2020) wie auch fehlende Attraktivität der Rest-Rohbauleistung im BA2.
Weitere Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverschiebung BA1 liegen in Form von Nachträgen zur Bauzeitverlängerung bei den Gewerken Elektro und Trockenbau bereits vor.


Aufgrund der Erfahrungen aus BA1 und der terminlichen Verschiebung des BA2 wurden alle Gewerke neu bewertet. Im weiteren Projektverlauf muss mit Folgendem gerechnet werden:

- Die Zuschläge auf die Schlussrechnungsprognose etlicher Gewerke beinhalten zu erwartende Nachträge, Leistungszuwachs, paralleles Arbeiten in Bereichen des
BA2 der Gewerke Trockenbau, ELT und HLS sowie eine nun notwendige Bauhei- zung.

- Weitere Firmen können Ansprüche aufgrund Bauzeitenverlängerung BA1 geltend
machen.

- Die Vertragstermine aller aus BA1 auch für BA2 beauftragten Firmen sind nicht
mehr gültig. Bei der Festlegung neuer Termine für den BA2 sind Mehrkosten in Form von Nachträgen für Bauzeitverschiebung zu erwarten. Gegebenenfalls sind
Neuvergaben erforderlich. Zudem ist nach detaillierter Ermittlung des neuen Bau-
zeitenterminplans für BA2 erkennbar, dass in Teilbereichen Beschleunigungsmaß- nahmen notwendig werden, die weitere Kosten hervorrufen.

- Um die Inbetriebnahme des BA2 sicherzustellen, sieht der aktualisierte Bauzeiten-
terminplan parallele Arbeiten im Bereich des Clusterneubaus und im Fachklassen-
bau vor. Dazu müssen die Firmen Personal, Obermonteure und Fachbauleitungen
aufstocken und können Mehrkosten anmelden.

- Für BA2 sind noch nicht alle Leistungen ausgeschrieben. Bei Vergabe muss mit
aktuellen, höheren Marktpreisen gerechnet werden als beim Baubeschluss pro-
gnostiziert.

- Bei Schlechtleistungen, einigen Nachträgen und einem Wasserschaden sind die
Forderungen noch nicht abschließend geklärt und lassen Rechtsstreitigkeiten
erwarten.



5.4 Termine
Baugenehmigung November 2016
Vorabmaßnahmen Januar 2017
Baubeginn März 2017
Baufertigstellung BA1 November 2019
Baubeginn Abbruch BA2 November 2019
Baubeginn Rohbau BA2 März 2020
Baufertigstellung BA2 Quartal III 2021
Inbetriebnahme Schulnutzung BA2 August 2021



Finanzielle Auswirkungen


Zu Beschlussantrag 1:
Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus – Q16 Neckarpark


a) Bestehende Finanzierung: b) Fortschreibung Finanzierung:
Aufgrund der in der Begründung unter Ziffer 1.2 und 1.3 erläuterten Erhöhung der Bruttokosten um 6.490.000 EUR entsteht abzüglich einer Anpassung der Vorsteuerrückvergütung in Höhe von 51.811 EUR eine Deckungslücke im Gesamtprojekt in Höhe von brutto 6.438.189 EUR.

Die Mittelbereitstellung ist mit der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms geplant. Eventuelle kassenmäßige Mittelbedarfe in 2020 können im Rahmen der Deckungsfähige aus den betroffenen Teilhaushalten zwischenfinanziert werden.


Zu Beschlussantrag 2:
Neubau Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost

a) Bestehende Finanzierung:
Insgesamt sind für das Projekt Neubau Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22
4.046.000 EUR (brutto) im Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.519365 – Sonstige Investition Kitas (Kita Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) bereitgestellt. Diese werden im Vollzug in den Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt 7.233320 Kita Stuttgart-Ost, Parkstraße 22, entsprechend dem Baubeschluss GRDrs 243/2018, umgesetzt.

b) Fortschreibung Finanzierung:
Aufgrund der in der Begründung unter Ziffer 2.2 und 2.3 erläuterten neuen Kostensituation wird die Deckungslücke im Gesamtprojekt in Höhe von 420.000 EUR aus nicht verbrauchten Mitteln des Projekts 7.519365 - Sonstige Investition Kitas (Kita Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) - finanziert. Die Mehrkosten werden im nächsten Sachstandsbericht zum Kita-Ausbau in Stuttgart dargestellt.


Zu Beschlussantrag 3:
Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Dilleniusstraße 29
in Stuttgart-Bad Cannstatt


a) Bestehende Finanzierung:
Insgesamt sind für das Projekt Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Dilleniusstraße 29 3.980.000 EUR (brutto) im Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.519365 – Sonstige Investition Kitas (Kita Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) bereitgestellt. Diese werden im Vollzug in den Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt 7.233318 Kita Bad Cannstatt, Dilleniusstraße 29, entsprechend dem Baubeschluss GRDrs 828/2016, umgesetzt.

b) Fortschreibung Finanzierung:
Aufgrund der in der Begründung unter Ziffer 3.2 und 3.3 erläuterten neuen Kosten-situation wird die Deckungslücke im Gesamtprojekt in Höhe von 543.000 EUR aus nicht verbrauchten Mitteln des Projekts 7.519365 - Sonstige Investition Kitas (Kita Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) - finanziert. Die Mehrkosten werden im nächsten Sachstandsbericht zum Kita-Ausbau in Stuttgart dargestellt.


Zu Beschlussantrag 4:
Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50
in Stuttgart-Zuffenhausen


a) Bestehende Finanzierung:
Insgesamt sind für das Projekt Abbruch und Neubau Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen 4.520.000 EUR (brutto) im Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.519365 – Sonstige Investition Kitas (Kita Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) bereitgestellt. Diese werden im Vollzug in den Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt 7.233323 Kita Zuffenh Frauenstegstr. 50, Neubau, entsprechend dem Baubeschluss GRDrs 24/2019, umgesetzt.

b) Fortschreibung Finanzierung:
Aufgrund der in der Begründung unter Ziffer 4.2 und 4.3 erläuterten neuen Kosten-
situation wird die Deckungslücke im Gesamtprojekt in Höhe von 470.000 EUR aus
nicht verbrauchten Mitteln des Projekts 7.519365 - Sonstige Investition Kitas (Kita
Pauschale), AuszGr. 7873 - Bau (Pauschale) - finanziert. Die Mehrkosten werden im nächsten Sachstandsbericht zum Kita-Ausbau in Stuttgart dargestellt.



Zu Beschlussantrag 5:
Neubau und Sanierung Eichendorffschule mit Turnhalle


a) Bestehende Finanzierung:
b) Fortschreibung Finanzierung:
Aufgrund der in der Begründung unter Ziffer 5.2 und 5.3 erläuterten Erhöhung der Bruttokosten um 4.655.000 EUR entsteht abzüglich einer Anpassung der Vorsteuerrückvergütung in Höhe von 21.000 EUR eine Deckungslücke im Gesamtprojekt in Höhe von netto 4.634.000 EUR.

Die Mittelbereitstellung ist mit der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms geplant. Eventuelle kassenmäßige Mittelbedarfe in 2020 können im Rahmen der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt zwischenfinanziert werden.



Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SOS, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Baupreisentwicklung /Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Anlage 2 - Projektübersicht


<Anlagen>



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