Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
234
8
Verhandlung
Drucksache:
386/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin:
22.11.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 9 - Leonhardsviertel -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 294
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.11.2012, öffentlich, Nr. 516
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 22.06.2012, GRDrs 386/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
Aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 9 - Leonhardsviertel - beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets Stuttgart 9 - Leonhardsviertel - vom 10.07.1997 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22.05.2012. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gem. § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Stocker
(SÖS und LINKE) kündigt an, dass seine Fraktionsgemeinschaft der Vor-lage nicht zustimmen wird, da die Ziele der Sanierung, wie beispielsweise eine nachhaltige Stärkung der Wohnnutzung und die Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Stadtstruktur, nicht erreicht worden seien.
BM
Hahn
macht darauf aufmerksam, dass die Sanierungsmittel erschöpft seien. Außerdem sei das Sanierungsgebiet zeitlich ausgelaufen und es gebe keine Möglichkeit, dieses rechtlich zu verlängern; nicht ausschließen wolle er, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Sanierungsgebiet ausgewiesen werden könnte. Teilweise werde das Auslaufen des Sanierungsgebiets - was das Vorkaufsrecht angehe - durch das Stadterneuerungsvorranggebiet aufgefangen. Außerdem werde das Gebiet im Unterausschuss im Dezember dieses Jahres zum zweiten Mal behandelt. Dann werde man zu weiteren, im Gebiet durchzuführenden, Maßnahmen kommen.
Abschließend stellt OB
Dr. Schuster
fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.
zum Seitenanfang