Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
477/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Entwicklung NeckarPark in S-Bad Cannstatt
Grundsatzvorlage zum Programm und zur Vermarktung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.07.2020, öffentlich, Nr. 244
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.07.2020, öffentlich, Nr. 92
Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den STA

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.07.2020, öffentl., Nr. 283
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Ergänzung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.07.2020, GRDrs 477/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und Vermarktung der Baugrundstücke des NeckarParks in Stuttgart-Bad Cannstatt entsprechend den Bebauungsplänen Reichenbachstraße (Ca 283/1) und Am Zollamt (Ca 283/5) und den daraus resultierenden Baufeldern, nachfolgend Quartiere (Q) genannt, ist eine Grundsatzvorlage erforderlich. Diese dient im Weiteren als Grundlage für die Verfahren der Grundstücksvergabe und umfasst folgende Antragspunkte:


1. Der NeckarPark wird im Geltungsbereich der Bebauungspläne Reichenbachstraße (Ca 283/1) und Am Zollamt (Ca 283/5) nach den Maßgaben der Anlagen 1
und 2
entwickelt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren für Quartiere Q 2a, Q 3a und Q 6 im Bereich des Bebauungsplans Reichenbachstraße (Ca 283/1) und für die künftigen Quartiere im Bereich des Bebauungsplans Am Zollamt (Ca 283/5) für weitere Beschlüsse vorzubereiten.

3. Von der zeitlichen Verfügbarkeit der Baufelder, die dem Wohnungsbau zur Verfügung stehen sollen, wird Kenntnis genommen:



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 477/2020 ohne Aussprache einstimmig in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (Aufnahme einer neuen Beschlussantragsziffer 2: "Die konkrete Vermarktung der nicht für das Bündnis für Wohnen vorgesehenen Grundstücke erfolgt erst aufgrund des im November 2020 zu fassenden Grundsatzbeschlusses zur städtischen Bodenpolitik. Bei Flächen, auf welchen die Option Kauf/Erbbau verbleibt, wird ein Vorkaufsrecht vorgesehen." Die bisherigen Beschlussantragsziffern 2 und 3 werden zu Ziffern 3 und 4.

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