Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 61/2020
Stuttgart,
03/04/2020



Einführung einer Kommunalen Pflegekonferenz - Förderaufruf
"Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerke für Menschen"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.03.2020
18.03.2020
19.03.2020



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerke für Menschen“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für eine Förderung der Kommunalen Pflegekonferenz teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg das Instrument der Kommunalen Pflegekonferenz ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Einführung der Kommunalen Pflegekonferenz beim Sozialamt im Umfang von 45 % einer Vollzeitkraft wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (voraussichtlich vom 01.10.2020 bis 31.03.2022), zur Leitung des Projekts eine Beschäftigte / einen Beschäftigten im Umfang von bis zu 45 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

4. Den Vorsitz der Kommunalen Pflegekonferenz übernimmt das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration.

5. Die Geschäftsführung der Kommunalen Pflegekonferenz übernimmt die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamtes.








Begründung:


Sowohl in der stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen als auch in der ambulanten Versorgung ist das Hilfesystem der Pflege sehr stark ausgelastet und wird in den kommenden Jahren weiteren Nachfragen und noch stärkeren Belastungen ausgesetzt sein.

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2018 des Statistischen Amts der Landeshauptstadt Stuttgart sind nach Berechnungen der Kreispflegeplanung (siehe GRDrs 109/2019 „Kreispflegeplanung 2030 – Fortschreibung“) 6.850 Pflegeplätze bis zum Jahr 2030 notwendig.

Derzeit gibt es 5.297 Pflegeplätze in Einrichtungen der stationären Altenpflege (Stand: Dezember 2019).

In der Landeshauptstadt Stuttgart müssen deshalb bis zum Jahr 2030 insgesamt 1.553 Pflegeplätze auf Grund der Zunahme der älteren Bevölkerung und des demografischen Wandels geschaffen werden.

Ein weiterer Bedarf an Pflegeplätzen entsteht durch die Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauV), die am 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass Pflegeheime ab dem Jahr 2019 ausschließlich Einzelzimmer anbieten. In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es in den Pflegeeinrichtungen 612 Doppelzimmer (für 1.224 Bewohnerinnen und Bewohner), d. h. dass 612 Plätze zu kompensieren sind (Stand: Dezember 2018). Insgesamt müssen somit über 2.000 Pflegeplätze bis zum Jahr 2030 neu geschaffen werden.

Hinzu kommt, dass der weitere Ausbau von Kapazitäten in der stationären Dauerpflege und in ambulanten Pflegearrangements immer schwieriger wird, da das professionelle Pflegepotenzial zurückgeht. Die Leistungserbringer in der Pflege klagen seit geraumer Zeit über einen Fachkräftemangel in der Pflege, der sich zukünftig noch verschärfen wird, u. a. durch Probleme in der Ausbildung.

Um vor Ort Fragen der regionalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen, der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen, der kommunalen Beratungsstrukturen und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten, können gemäß § 4 Landespflegestrukturgesetz (LPSG) in Stadt- oder Landkreisen Kommunale Pflegekonferenzen eingerichtet werden. Ein Ziel der Kommunalen Pflegekonferenzen ist die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, auch unter Mitwirkung der vertretenen Pflegekassen sowie der Landesverbände der Pflegekassen. Die Beratungsergebnisse der Kommunalen Pflegekonferenzen dienen außerdem der Sozialplanung. Im § 4 Abs. 3 LPSG wird ausgeführt, dass über die Ergebnisse der Beratungen der Kommunalen Pflegekonferenz dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis zum 31.12. jeden Jahres zu berichten ist.

Ein weiteres Ziel der Kommunalen Pflegekonferenz ist es, die Kooperation und Mitwirkung aller in der Landeshauptstadt Stuttgart im Pflegebereich tätigen Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und sonstigen Kostenträger, medizinischen Dienste sowie der Betroffenen zu gewährleisten und zu fördern, um eine leistungsfähige, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und stationäre pflegerische Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.


Die Aufgaben einer Kommunalen Pflegekonferenz lassen sich wie folgt zusammenfassen:

· Schaffung der notwendigen kommunalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen,

· Entwicklung von altersgerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,

· Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,

· Weiterentwicklung der kommunalen Beratungsstrukturen und

· Koordinierung von Leistungsangeboten.

Die Kommunale Pflegekonferenz der Landeshauptstadt Stuttgart setzt sich zukünftig aus folgenden Mitgliedern zusammen:
· 3 Vertreter/-innen des Trägerforums Altenhilfe e. V.,
· 2 Vertreter/-innen der ambulanten Pflegedienste der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart,
· 1 Vertreter/-in der örtlichen Heimaufsicht,
· 1 Vertreter/-in des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,
· 3 Vertreter/-innen der Pflegekassen,
· 1 Vertreter/-in des Palliativnetzwerks,
· 1 Vertreter/-in des Netzwerks Demenz,
· 1 Vertreter/-in der Kliniken,
· 1 Vertreter/-in der Krankenhaussozialdienste,
· 1 Vertreter/-in des StadtSeniorenRates,
· 1 Vertreter/-in der Pflegeschulen,
· 1 Vertreter/-in der Gerontopsychiatrischen Dienste,
· 1 Vertreter/-in des Beirats Inklusion - Miteinander Füreinander,
· 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtplanung und Wohnen,
· 1 Vertreter/-in des Liegenschaftsamtes,
· 2 Vertreter/-innen der Wohnungswirtschaft
· 1 Vertreter/-in der Bezirksvorsteher/-in
sowie
· Bürgermeister/-in Referat Soziales und gesellschaftliche Integration,
· Bürgermeister/-in Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen,
· Bürgermeister/-in Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt,
· Bürgermeister/-in Referat Sicherheit, Ordnung und Sport,
· Amtsleitung Sozialamt,
· Amtsleitung Gesundheitsamt
· Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz
· Behindertenbeauftragte/-r der Landeshauptstadt Stuttgart
· Abteilungsleitung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung beim Sozialamt,
· Abteilungsleitung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde beim Sozialamt,
· Abteilungsleitung Sozialleistungen beim Sozialamt,
· Sachgebietsleitung Bürgerservice Leben im Alter beim Sozialamt.

Zu den Sitzungen können weitere beratende Teilnehmende, insbesondere aus der Abteilung Integrationspolitik, Abteilung Chancengleichheit und Diversity, gesellschaftlichen Gruppen und der Wissenschaft sowie des überörtlichen Sozialhilfeträgers hinzugezogen werden.

Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg möchte mit dem Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ bewirken, dass Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen im Land entstehen, von denen andere Kommunen lernen können und die zur Nachahmung anregen.

Gefördert wird die Implementierung von Kommunalen Pflegekonferenzen.
Kriterien für eine Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration sind:

· Die örtliche Zuständigkeit der Kommunalen Pflegekonferenz und für den Fall, dass eine landkreisangehörige Stadt oder ein Teil eines Stadtkreises eine Kommunale Pflegekonferenz einrichten will, die Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Land- bzw. Stadtkreis,

· eine Beschreibung der Themen, mit denen sich die Kommunale Pflegekonferenz beschäftigen wird, und eine Beschreibung, wie weitere Themen beteiligungsorientiert gefunden werden sollen,

· Nennung möglicher Teilnehmenden und Mitglieder - dabei soll auch an Bürgerbeteiligung und die Beteiligung von Akteuren aus anderen Sektoren gedacht werden,

· Voraussetzung für die Förderung ist ein Gremienbeschluss mindestens des Sozialausschusses des Stadt- oder Landkreises und ggf. des Gemeinderats (im Falle der Beschränkung auf einen Teil des Landkreises),

· Beschreibung der strukturellen Verzahnung und strukturierten Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz. Soweit im Übrigen die Anforderungen des § 4 LPSG eingehalten werden, kann die Kommunale Pflegekonferenz im Rahmen einer Kommunalen Gesundheitskonferenz durchgeführt werden,

· die Rolle der Kommunalen Pflegekonferenz in den Kommunen im Hinblick auf ihre sozialplanerische Steuerungsfunktion,

· der Beitrag der Kommunalen Pflegekonferenz zur alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung,

· die Sicherstellung der Nachhaltigkeit und die Nachverfolgung der Ergebnisse,

· die Kommunale Pflegekonferenz soll mindestens zweimal im Förderzeitraum tagen und die Kommune muss an der geplanten Evaluation teilnehmen,

· mit dem geförderten Projekt kann frühestens mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Der Durchführungszeitraum endet nach 18 Monaten. Der Bewilligungszeitraum beträgt 21 Monate und beginnt mit der Bescheiderteilung.

Anträge für den Förderaufruf können bis zum 30.04.2020 eingereicht werden und die Projektlaufzeit endet spätestens am 31.03.2022.

Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Projektförderung bewilligt werden, höchstens jedoch 60.000 EUR pro Antragsberechtigtem. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten (inkl. Honorarkosten). Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung des Konzepts „Kommunale Pflegekonferenz“ fallen Kosten in Höhe von rd. 63.800 EUR für Fachpersonal (45 % Stelle, EG 13 TVöD) sowie 3.200 EUR für Sachkosten an, insgesamt 67.000 EUR. Davon werden 60.000 EUR über den Landeszuschuss finanziert und 7.000 EUR trägt die Landeshauptstadt Stuttgart als Eigenanteil.

Aus den Mitteln des Landeszuschusses werden die zusätzlichen Personalressourcen für Fachpersonal finanziert. Der Eigenanteil wird aus dem Sachmittelbudget des Sozialamts erbracht. Die Ermächtigung wird befristet bis zum 31.03.2022.

Zusätzliche städtische Haushaltsmittel werden nicht benötigt.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AKR, SOS und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

1. Förderaufruf "Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerke für Menschen"
2. Stellungnahme der örtlichen Personalvertretung


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