Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 484/2014
Ergänzung
Stuttgart,
07/10/2014



Klinikum Stuttgart
- Änderung der Betriebssatzung (Stammkapitalanpassung)
- Kapitalzuführung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich17.07.2014



Beschlußantrag:

1. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ vom 24. November 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2005), zuletzt geändert am 12. Mai 2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 26. Mai 2011), wird gemäß Anlage 1 geändert.


2. Aus dem Stammkapital des Klinikums Stuttgart in Höhe von 21.694.000 € werden 4.894.000 € in die Kapitalrücklage umgegliedert.


3. Dem Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart wird aus Mitteln des THH 200, Projekt Nr. 7.203050 "Klinikum Stuttgart, Kapitalerhöhung" eine Kapitalzuführung in Höhe von 20.000.000 € gewährt.


Begründung:


1. Änderungssatzung Anpassung des Stammkapitals
Das Stammkapital des Klinikums Stuttgart orientiert sich an den Buchwerten der Grundstücke.
Das Stammkapital in Höhe von 21.694.000 € ergibt sich aus dem Stammkapital lt. Satzung in Höhe von 21.400.000 € sowie der 2005 vom Gemeinderat (GRDrs. 427/2005) beschlossenen Stammkapitalzuführung in Höhe von 294.000 € (Grundstück Versorgungszentrum an der Hegelstraße). Dem entsprechend ergibt sich die Herabsetzung des Stammkapitals von 21. 694.000 € auf 16.800.000 € aus der Zusammenlegung auf künftig 2 Betriebsstandorte entsprechend des Strukturellen Rahmenplans und der damit einhergehenden Entnahme von Grundstücken aus dem Anlagevermögen des Klinikums (z.B. die Krankenhausareale Olgahospital und Bürgerhospital). Die Umgliederung des Differenzbetrags in Höhe von 4. 894.000 € in die Kapitalrücklage erfolgt im Wirtschaftsjahr 2014.


2. Zuführung zur Kapitalrücklage
Der Gemeinderat hatte sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und der Beratung des Wirtschaftsplans des Klinikums für die Jahre 2014/2015 eingehend mit der Entwicklung des Eigenkapitals befasst.
Stand der Kapitalrücklage zum 31.12.2012: 26.115.375,78 €.
Sich ergebende Jahresfehlbeträge werden der Kapitalrücklage entnommen. Somit ergibt sich hieraus für die Stadt kein Verlustausgleich. Die genannte Höhe der Kapitalrücklage verringert sich nun durch die Entnahme der Jahresfehlbeträge 2012 (13.305 TEUR) und 2013 (11.083 TEUR) sowie
anstehender Restbuchwerte weiter, so dass am Ende des Wirtschaftsjahres 2014 die Kapitalrücklage aufgezehrt und im Jahr 2015 sogar ein negatives Eigenkapital auszuweisen wäre. Der Gemeinderat hat deshalb am 20.12.2013 (GRDrs 889/2013) im Rahmen des Wirtschaftsplans 2014/2015 einen Kapitalzuschuss des Trägers in Höhe von 20.000.000 € beschlossen, um sicher zu stellen, dass für die Laufzeit des Doppelwirtschaftsplans 2014/2015 ein positives Eigenkapital ausgewiesen werden kann. 3. Betriebsstätten
Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anpassung des Stammkapitals entstehen keine negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Klinikums. Der Kapitalzuschuss stellt sicher, dass auch 2015 kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. Die erforderlichen Mittel stehen in Finanzhaushalt, THH 200, im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart



Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung (GemO) und des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am _______________
folgende Satzung (Stadtrecht 5/4) beschlossen:
§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Klinikum Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart vom 24. November 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2005), zuletzt geändert am 12. Mai 2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 26. Mai 2011), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Das „Klinikum Stuttgart“ (Klinikum) der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadt) mit den Betriebsstätten

- Katharinenhospital,
- Bürgerhospital,
- Krankenhaus Bad Cannstatt,
- Olgahospital (Pädiatrisches Zentrum) und Frauenklinik,

einschließlich der organisatorisch und wirtschaftlich jeweils mit diesen Betriebsstätten verbundenen Einrichtungen wird als ein Eigenbetrieb im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und als ein Krankenhaus im Sinne des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) geführt.“ 2. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Das Stammkapital beträgt zum 16.07.2014 16.800.000 €.“
§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


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