Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 345/2020
Stuttgart,
05/11/2020



Finanzielle Auswirkung der Schließung von Schulen aufgrund Corona VO - Verlängerung der Maßnahmen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.05.2020
14.05.2020



Beschlußantrag:

1. Aufgrund der Fortsetzung der Schulschließungen gemäß CoronaVO wird dem weiteren Verzicht auf die Erhebung von Elternentgelten für Angebote der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Außerschulischen Bildung und Betreuung an den öffentlichen Stuttgarter Schulen entsprechend GRDrs. 264/2020 Ziff. 1 zugestimmt. 2. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in öffentlichen Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern in Stuttgart erhalten weiterhin entsprechend GRDrs. 264/2020 Ziff. 2 den Ausfall der Elternentgelte für die Betreuung in Höhe der städtischen Elternentgelte erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Elternentgelten verzichten.

3. Die Beschlussziffern 1 und 2 gelten gemäß §1 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 der CoronaVO vom 4. Mai 2020 bis 15.06.2020 und darüber hinaus bis längstens Schuljahresende, wenn weiterhin außer Notfallbetreuung keine entsprechenden Betreuungsleistungen an den Schulen angeboten werden können. 4. Die Regelungen zu sozialen Dienstleistern, Caterern, Reinigungsdienstleistern und Beförderungsunternehmen der Schülerbeförderung aus GRDrs. 264/2020 Ziff. 3 und 4 gelten bis Schuljahresende weiter, soweit die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen der Dienstleister weiterhin untersagt ist. 5. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an Fach- und Meisterschulen wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens Schuljahresende um 50% reduziert. 6. Die zusätzlichen Aufwendungen von voraussichtlich 648.000 Euro bis Schuljahresende werden entsprechend GRDrs. 250/2020, Beschlussantrag 3 (Flexibilisierung im Haushaltsvollzug) vorläufig aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes getragen. Dieses Budget ist jedoch grundsätzlich für andere Zwecke vorgesehen. Die Verwaltung legt deshalb baldmöglichst einen Finanzierungsvorschlag zur Aufstockung des Budgets des Schulverwaltungsamts zum 2. Halbjahr vor. Von der im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellten Ergebnisverschlechterung infolge von Mindererträgen wird Kenntnis genommen.



Begründung:


Gemäß Entscheidung der Landesregierung Baden-Württemberg wurde ab Montag, den 4. Mai 2020 sukzessive – zunächst an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen für ausgewählte Schüler*innen zum Zwecke der Prüfungsvorbereitung – wieder ein eingeschränkter Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Es ist zurzeit nicht absehbar, wann der reguläre Schulbetrieb vollständig wiederaufgenommen wird. Die mit GRDrs. 264/2020 beschlossene Verfahrensweise zur Finanzierung von sozialen und externen Dienstleistern gelten unverändert fort. Mit den Dienstleistern wurden dabei zwischenzeitlich alternative Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Notbetreuung, in Schutzunterkünften oder beim Transport von medizinischem Personal erarbeitet.

Elternentgelte
An den Grundschulen findet weiterhin kein Regelbetrieb statt. Nach den Vorgaben des Kultusministeriums (Schreiben vom 20.4.2020, S. 8) sind bis zum Ende des Schuljahres außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb ausgeschlossen. Damit findet weder ein ganztägiges Regelangebot in Form von Unterricht und Betreuungsangeboten wie vor der Schulschließung statt, noch ist der Betrieb von Schulmensen vorgesehen. Freizeitpädagogische Angebote in Ganztagsschulen, ergänzende Angebote, Außerschulische Bildung und Betreuung, etc. sind weiterhin ausgesetzt. Auf die in GRDrs. 264/2020 dargestellte Begründung zum Verzicht auf die Erhebung von Elternentgelten durch die Stadt und durch freie Träger wird verwiesen.

Entgelt für die Notfallbetreuung
Ein Entgelt für die Notfallbetreuung wird in der Schulkindbetreuung nicht erhoben. Zum Stand 07.05.2020 werden 736 Kinder in Grundschulen (4%) und 29 Kinder in SBBZ (1.8%) vormittags durch Lehrer betreut. 285 Kinder in weiterführenden Schulen werden mit wenigen Ausnahmen - ausschließlich von Lehrerpersonal betreut. Diese Zahlen liegen weit unter der Inanspruchnahme der Notfallbetreuung in Kindertagesstätten.
Nach der eigentlichen Unterrichtszeit erfolgt die Betreuung bedarfsgerecht bis maximal 17:00 Uhr durch 2 kommunale und 5 freie Träger. Die Organisation einschließlich der Anmeldung erfolgt über die Schulleitungen, so dass die Kinder bei der Stadt namentlich nicht erfasst sind.

Der Einzug von Elternentgelten kann von den Trägern nicht geleistet werden, da mit vielen Eltern keine vertragliche Beziehung besteht. Ein erheblicher Teil der Kinder befindet sich regulär im Angebot der Ganztagsschule, welches per Gesetz kostenfrei ist. Weitere Kinder sind aufgrund des Bildungs- und Teilhabegesetzes ohnehin von Entgelten für die Betreuung befreit.

Um eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen zu haben, müsste für die restlichen Kinder ein öffentlich-rechtliches Gebührensystem auf Basis einer Satzung etabliert werden. Hierfür steht der Aufwand jedoch nicht in Relation zu den erzielbaren Einnahmen.

Fach- und Meisterschulgelder
Mit Fortbestehen der Corona-Krise ist davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Lage bei vielen Schülerinnen und Schülern der Fach- und Meisterschulen verschlechtert. Daher wird das Schulgeld soweit reduziert, dass damit nur der Anteil des Präsenzunterrichts (durchschnittlich 50% des regulären Stundenkontingents) kostenpflichtig ist. Für die Abschlussklassen, d.h. ca. die Hälfte der Schüler in diesen Schularten, hat der Unterricht am 4.5.2020 wieder begonnen. Alle anderen Klassen werden nach dem derzeitigen Stand (Fahrplan des Kultusministeriums vom 6.5.2020) im Schuljahr 2019/2020 noch 4 Wochen Präsenzunterricht haben.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Zeitraum 1.5.2020 bis 31.7.2020 entstehen beim Schulverwaltungsamt, Teilhaushalt 400 Mindererträge von 459.000 € und Mehraufwendungen in Höhe von 648.000 € in folgenden Bereichen:

MindererträgeKOTR / Auftrag / KostenstelleSachkontoMindereinnahmen Mehrausgaben
Monat / in €
Mindereinnahmen /Mehrausgaben Zeitraum 1.5.-31.7.2020 in €
1. Entgeltverzicht für die VGS/FN
ABB
40211090100
40215007000
34610000
34610000
59.000
14.000
177.000
42.000
2. Mindereinnahmen Beköstigung der Schulkindergärten und SBBZ 40212002000
40212003000
34610000
1.000
17.000
3000
51.000
4. Verzicht Schulgeld Jeweilige Schulkostenstelle33210000
Mai/ Juni 69.750
Juli 46.500
186.000
Summe
459.000
Mehraufwendungen
2. Entgeltverzicht durch freie Träger für Schülerhäuser
und ergänzende Betreuung in GTGS
40211090300

jeweilige Schulkostenstelle
44580050
216.000
648.000
Summe
648.000

Der Fehlbetrag im Teilhaushalt 400 beträgt bis zum Schuljahresende voraussichtlich 1.107.000 €.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang