Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5674-04
GRDrs 1111/2017
Stuttgart,
05/29/2018



Eiswelt Stuttgart;
Ermächtigung zur Beschäftigung von Aufsichts- und Kontrollpersonal außerhalb des Stellenplans




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.06.2018
28.06.2018



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat ermächtigt das Amt für Sport und Bewegung, außerhalb des Stellenplans in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 für den Betrieb der Eiswelt Stuttgart Aufsichts- und Kontrollpersonal als Saisonkräfte im Umfang von 500 % Vollzeitkräften in EG 2 TVöD zu beschäftigen. Diese Ermächtigung gilt vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 und wird durch einmalige Übertragung von Sachmitteln in Höhe von 94.000 EUR aus dem Sporthaushalt gedeckt.



Begründung:


Die Eiswelt Stuttgart steht der Öffentlichkeit jährlich von Anfang Oktober bis Ende März (sechs Monate Hauptsaison) mit zwei Eishallen für den Publikumslauf zur Verfügung und wird in dieser Zeit von rund 130.000 Eisläuferinnen und Eisläufern genutzt.

Für die Zugangskontrolle zu den Eishallen und die Aufsicht auf dem Eis während des Publikumslaufs fallen in der Eiswelt Stuttgart während der Hauptsaison knapp 4.000 Arbeitsstunden an.

Als Ausfluss aus der Tarifvertragsänderung zum 1. Januar 2002 für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte wurden die geringfügig Beschäftigten in der Eiswelt Stuttgart zusammen mit dem Kassenpersonal im damaligen Gottlieb-Daimler-Stadion sowie im GAZi-Stadion ausgegliedert. Dies geschah vornehmlich zur Vermeidung einer tariflichen Anpassung der Stundenlöhne. In diesem Zuge wurden 45.000 EUR an Personalkosten in das Sachkostenbudget des Amts für Sport und Bewegung überführt. Zwischenzeitlich liegen die jährlichen Kosten deutlich darüber und gehen zu Lasten des Budgets, das dringend für die Instandhaltung und den Betrieb der Eiswelt Stuttgart benötigt wird.

Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis aus dem Jahr 2015 wurden bis zur Saison 2017/2018 rund 30 geringfügig beschäftigte Personen über einen Dienstleister (ISD GmbH) im Wege der Arbeitnehmerüberlassung in der Eiswelt Stuttgart eingesetzt.

Eine Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit und eine anschließende rechtliche Prüfung durch den Anwalt der ISD GmbH hat ergeben, dass den Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei der in der Eiswelt Stuttgart vorliegenden Beschäftigungs- und Einsatzform nicht Rechnung getragen werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Zusammenhang Ende September 2017 mitgeteilt, „dass die Praxis bislang gezeigt hat, dass die Beschäftigung von Minijobbern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung generell und grundsätzlich nicht gesetzesgemäß durchgeführt werden kann, dies schon aufgrund der strengen Garantielohnzahlungsverpflichtung bei Nichtbeschäftigung/Nichtabruf der Arbeitsleistung und meist sehr schnell einen Entzug/Widerruf der Erlaubnis nach sich zieht“. Vor diesem Hintergrund hat die Firma ISD GmbH der Sportverwaltung im Oktober 2017 nach Beginn der Eislaufsaison mitgeteilt, dass sie aus Existenzgründen mit Abschluss der Saison 2017/2018 nicht mehr in der Lage sei, den bestehenden Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung weiter aufrecht zu erhalten.

Da sich die Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die in der Eiswelt Stuttgart benötigte Beschäftigungsform (saisonal, geringfügig beschäftigt) nicht miteinander vereinbaren lassen, ist eine erneute Ausschreibung der Arbeitnehmerüberlassung nicht zielführend. Die einzige rechtskonforme Möglichkeit, diese Personen in der Eiswelt Stuttgart zu beschäftigen, ist die Übernahme in Arbeitsverhältnisse mit der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Ermächtigung wird zunächst nur für die Saison 2018/2019 beantragt, weil zeitgleich die Installation eines automatisierten Zugangssystems zu den Eishallen geprüft wird. Sofern dies möglich und umsetzbar ist, könnte die Anzahl der geringfügig Beschäftigten reduziert werden. Eine Konkretisierung der dauerhaft benötigten Ermächtigung kann anschließend erfolgen.



Finanzielle Auswirkungen

Für den Betrieb der Eiswelt Stuttgart wird in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 Aufsichts- und Kontrollpersonal im Umfang von 500 % Vollzeitkräften in EG 2 TVöD benötigt. Gemäß Rundschreiben 013/2017 entstehen dadurch Personalkosten in Höhe von 94.000 EUR für die Saison 2018/2019. Diese Personalkosten werden durch die einmalige Übertragung von Sachmitteln aus dem Sporthaushalt in dieser Höhe gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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