Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 203/2023
Stuttgart,
03/17/2023



Zielbeschluss für den Wohnungsneubau in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.03.2023
18.04.2023
27.04.2023



Beschlußantrag:


1. Dem Ziel, zwischen 2023 und 2033 den Baubeginn von insgesamt 20.000 neuen Wohnungen zu ermöglichen, wird zugestimmt.

2. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Verwaltung mit den folgenden Aufgaben beauftragt:
3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aus dem Bauüberhang von aktuell über 5.000 Wohnungen für ungefähr 2.000 der unter 1 genannten 20.000 Wohnungen die Voraussetzungen für den Baubeginn bereits geschaffen worden sind, ohne dass die hierzu gehörenden Flächen in der Zeitstufenliste Wohnen oder in der Potentialanalyse Wohnen gelistet sind.


Begründung:


Allgemeines
Mit der GRDrs 791/2021 und 472/2022 wurde durch das Statistische Amt der Wohnungsbedarf für die Landeshauptstadt Stuttgart zwischen 2021 und 2030 anhand verschiedener Szenarien prognostiziert. Die Mittelung der konservativsten mit der progressivsten Schätzung ergab im Zeitraum von 10 Jahren einen Gesamtbedarf von 17.900 Wohnungen; für den Betrachtungszeitraum von 11 Jahren ergeben sich daraus insgesamt 19.600 Wohneinheiten.
Die Untersuchungsergebnisse des Statistischen Amtes zum Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Stuttgart zeigen zudem eine erhebliche Versorgungslücke auf, die auch über diese Neubauvorhaben verkleinert werden muss (Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 8/2021, Statistisches Amt, LHS Stuttgart).

Für den Wohnungsneubau soll, auf der Grundlage dieser prognostizierten Bedarfszahlen, der Baubeginn von 20.000 Wohnungen ermöglicht werden. Der betrachtete Zeitraum umfasst die Jahre 2023 bis 2033, analog zur Zeitstufenliste Wohnen 2022, die derzeit bearbeitet wird. Mit dem Zielbeschluss soll Klarheit zu den Neubauzielen der Stadt geschaffen werden.

Die aktuelle Lage beim Wohnungsneubau ist angesichts hoher Zinsen, stark gestiegener Baukosten und den Auswirkungen der Ukrainekrise schlecht. Die Zahlen und Prognosen zeigen einen Rückgang des Wohnungsneubaus, aber auch eine Verschiebung hin zur klimatischen Wohnungs- und Gebäudesanierung auf Kosten des Wohnungsneubaus. Dennoch will die LHS Stuttgart mit dem Zielbeschluss ihrer Neubauziele ein optimistisches Zeichen hinsichtlich der Zukunft des Wohnungsneubaus setzen. Die LHS Stuttgart sieht auch weiterhin den Wohnungsneubau als wichtiges Mittel gegen den Wohnungsmangel an und will deshalb weiterhin die Planungen für neue Wohnungen und Wohnquartiere vorantreiben.

Das Gesamtziel von 20.000 Wohnungen in 11 Jahren, soll erreicht werden, indem möglichst in allen Bereichen die Potentiale an Wohnungen gehoben werden. So sollen die Potentiale der Zeitstufenliste Wohnen (15.000 WE), die Potentiale aus der Potenzialanalyse Wohnen (2.000 WE), Potentiale durch das temporäre Bauen (1.000 WE) sowie einem identifizierten Bauüberhang (2.000 WE) zusammen das angestrebte Ziel ergeben.
Innerhalb der Potentiale der ZSL Wohnen sind auch die Bedarfe aus dem
demographischen Wandel, die ambulante Pflegeinfrastruktur berücksichtigt.
In der Zeitstufenliste Wohnen sowie der Potenzialanalyse Wohnen werden konkrete Flächenpotentiale aufgeführt, die für den Wohnungsneubau geeignet sind. Sowohl städtische Flächen, aber insbesondere die privaten Flächen aus den Potentialen sollen entsprechend ihrer Verfügbarkeit entwickelt werden.

Die Stadt setzt sich das ehrgeizige Ziel, den Baubeginn dieser Areale und Projekte in den definierten Zeiträumen zu ermöglichen. Dazu gehört die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Potentialflächen und darauf aufbauend dann die erforderlichen Baugenehmigungsverfahren.

Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll beibehalten und weiter gestärkt werden. Die Nachverdichtung im Bestand ist ein wichtiger Bestandteil der Innenentwicklung. Dabei spielen qualitätssteigernde Maßnahmen in den zu realisierenden Gebieten eine wichtige Rolle, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Um diese Innenentwicklung und Nachverdichtung zu ermöglichen, ist es notwendig, vor Ort und in den Nachbarschaften der zukünftigen Bauflächen für die Akzeptanz und Unterstützung zu werben. Die Erfahrungen mit anderen Projekten der Nachverdichtung zeigen, dass es dazu dialogischer Beteiligungsverfahren und direkter Kommunikation bedarf.

Die aktuellen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Realisierung von Neubauvorhaben sind aufgrund steigender Grundstücks- und Baupreise und den Zinsentwicklungen in der Baufinanzierung für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Zahlreiche Bauvorhaben stehen derzeit unter einem Realisierungsvorbehalt. Wie sich der Wohnungsmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird, ist derzeit nicht prognostizierbar.

Es ist jedoch umso wichtiger, die Zeit dazu zu nutzen, weiterhin zügig Baurecht zu schaffen, wo in Zukunft Baugebiete entstehen sollen. Durch den langen Abstimmungsprozess bei Bebauungsplanverfahren ist eine kontinuierliche und schnelle Bearbeitung der Verfahren umso wichtiger, um nach der derzeit angespannten Situation rasch in eine Umsetzung zu kommen.

1. Gesamtziel für den Wohnungsneubau in Stuttgart 2023-2033
Für die Gesamtzielzahl von 20.000 Wohneinheiten, deren Bau zwischen 2023 und 2033 ermöglicht werden soll, wird ein Anteil von mindestens 6.000 Wohneinheiten im geförderten Bereich angestrebt.

Damit soll dem wachsenden Bedarf begegnet werden, der sich insbesondere in der Entwicklung der städtischen Vormerkdatei und im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe zeigt. So stehen allein in der städtischen Vormerkdatei ca. 4.500 Haushalte, wovon fast 3.000 als Dringlichkeitsfälle ausgewiesen sind (Jahresbericht Wohnen 2021, Amt für Stadtplanung und Wohnen, LHS Stuttgart). Der aktuelle Bericht zur Wohnungsnotfallhilfe zeigt, dass ca. 3.000 Haushalte auf Anschlusswohnen warten (Bericht zur bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen 2022, Sozialamt, LHS Stuttgart). Weitere Bedarfsgruppen stellen z.B. Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen dar.

Der Bedarf an Wohnraum in den oben genannten Segmenten ist in Stuttgart weiterhin hoch und erfordert daher gemeinsame Anstrengungen aller im Wohnungsmarkt Beteiligten diesen Bedarf so gut als möglich zu decken.

Deshalb soll ein Fokus auf Haushalte gelegt werden, für die die Wohnraumversorgung in Stuttgart eine besondere Herausforderung darstellt. Ergänzend werden die Möglichkeiten des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg für „Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung“ genutzt.

Aufgrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft rückt das Thema barrierefreier und altersgerechter Wohnraum immer mehr in den Fokus. Um diesem Bedarf in der Zukunft gerecht zu werden, müssten daher mindestens 30 Prozent aller Wohnungen bei Neubauvorhaben barrierefrei gemäß §35 LBO errichtet werden, um die Versorgungslücke zu schließen. Auch deshalb sollen bei Sozialmietwohnungen (SMW) und bei Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) barrierefreie und auch rollstuhlgerechte Wohnungen entstehen.


2. Teilziele im Zeitraum von 2023-2033

a) Zeitstufenliste Wohnen (ZSL Wohnen)

b) Potenzialanalyse Wohnen (PAW)


c) Temporäres Bauen
Die Verwaltung wird bis zur Sommerpause dem Gemeinderat geeignete Flächen für temporäres Bauen beider Kategorien vorschlagen, die eine Umsetzung in modularer Bauweise zulassen.



3. Bauüberhänge

Bei Bauüberhängen handelt es sich um Bauvorhaben, die bereits genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt worden sind.
Das Statistische Amt hat im Dezember 2022 einen Abgleich zwischen dem Bauüberhang und der Zeitstufenliste Wohnen 2020 vorgenommen. Von den insgesamt ca. 5.200 Wohneinheiten im Bauüberhang 2021 befinden sich ca. 3.000 WE außerhalb der ZSL Wohnen; es handelt sich dabei überwiegend um kleinere Projekte unter 30 Wohneinheiten. Ein Teil davon wird bereits in der Zeitstufenliste Wohnen unter der Rubrik „Baulücken“ mit 180 WE pro Jahr erfasst. Geht man davon aus, dass Vorhaben nach deren Genehmigung innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt werden, müssen 540 WE (3x 180 WE) in Abzug gebracht werden.

Dasselbe gilt für Projekte, bei denen die Baugenehmigung erlischt, statistisch ca. 90 Wohneinheiten pro Jahr, in Summe 270 WE.

Im Ergebnis konnten im Jahr 2021 rund 2.200 genehmigte Wohneinheiten identifiziert werden, die nicht als Potenzial in der Zeitstufenliste Wohnen und in der Potenzialanalyse Wohnen enthalten sind. Diese Wohnungen bieten somit ein zusätzliches Potenzial, die das Wohnungsangebot in den nächsten drei Jahren ergänzt.

Der Bauüberhang soll in Zukunft mit der Zeitstufenliste Wohnen aktualisiert werden und mit in die Gesamtzielzahl einfließen.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für eine Umsetzung der vorstehend genannten Ziele werden durch die Fachreferate zu den kommenden Doppelhaushaltsplänen angemeldet.



Beteiligte Stellen

Referat SWU
Referat WFB
Referat SI


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine 


Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

keine

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