Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
326
10
Verhandlung
Drucksache:
867/2020
GZ:
0604
Sitzungstermin:
19.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Vorbereitung der Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14.03.2021
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 04.11.2020, öffentlich, Nr. 478
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 22.10.2020, GRDrs 867/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. Für die Landtagswahl 2021 wird ein einheitlicher Höchsttagessatz von 77 € festgelegt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 64 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 462 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 4 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.
3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 0,75 Stellen für eine IT-Fachkraft Wahlen in EG 10 TVöD wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 0,75 VZK in EG 10 TVöD sofort
unbefristet einzustellen. Sofern keine unbefristete Stelle geschaffen wird, ist die Person innerhalb des Amtes oder - sollte dies nicht möglich sein - innerhalb des Referates SOS auf eine entsprechende Stelle zu vermitteln.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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