Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
132
1c
Verhandlung
Drucksache:
432/2022
GZ:
Sitzungstermin:
07.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Krasovskij
pö
Betreff:
Klage d. Deutschen Bahn weg. Mehrkosten Stuttgart 21 Hier: zweite Verlängerung der Verjährungsverzichtsvereinbarung der Projektpartner
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.07.2022, öffentlich, Nr. 237
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 04.07.2022, GRDrs 432/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen dem Land, der LHS, dem VRS und der FSG bis zum 31.08.2024 gemäß dem in Anlage beigefügten Vereinbarungsentwurf zu.
2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, einer entsprechenden Verlängerung der Verjährungsverzichtsvereinbarung in der Gesellschafterversammlung der FSG zuzustimmen.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) spricht sich gegen das Instrument der Verjährungsverzichtsvereinbarung aus. Nach Ansicht des Stadtrats würden sich die Projektpartner dadurch nur die Möglichkeit erhalten, ggf. Ansprüche, die sonst verjähren könnten, untereinander auch noch in Zukunft einklagen zu können. Der Stadtrat macht deutlich, dass die Projektpartner und insbesondere die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Interessen gegenüber der Deutschen Bahn AG offensiver verteidigen müssten.
Ungeachtet dieser Ausführungen erklärt StR Rockenbauch im Folgenden, dass seine Fraktion der Vorlage dennoch zustimmen werde.
Nach einer Frage des Stadtrats erklärt Frau
Klett-Eininger
(L/OB-RZ), dass derzeit noch nicht genau beziffert werden könne, welche anteiligen Kosten die Landeshauptstadt Stuttgart ggf. zu tragen hätte, falls die Deutsche Bahn die Klage gegen die Projektpartner auf Beteiligung an den Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 gewinnen sollte. Anschließend erläutert Frau Klett-Eininger im Sinne der Vorlage die Notwendigkeit der Verlängerung der Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen den Projektpartnern.
Danach stellt OB
Dr. Nopper
fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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