Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-10
GRDrs 228/2013
Stuttgart,
04/29/2013



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.05.2013
16.05.2013



Beschlußantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Von der folgenden Verwendung des Jahresüberschusses der LBBW (Bank) im Geschäftsjahr 2012 wird Kenntnis genommen:
2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.
3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2013, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2013 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.



Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 7. Juni 2013 statt. Tagesordnungspunkte sind die Regularien zum Jahresabschluss sowie die Bestellung des Prüfers für 2013. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

1. Jahresabschluss der LBBW (Bank) 2. Konzernabschluss der LBBW 3. Risikoabschirmung 4. Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 5. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
Finanzielle Auswirkungen

1. Laufende Verzinsung der stillen Einlagen
Erstmals seit dem Geschäftsjahr 2008 werden aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 wieder sämtliche stillen Einlagen der Stadt (EUR 697,9 Mio. per 31.12.2012) vollständig verzinst. Die Stadt hat hier einen Betrag von EUR 28,3 Mio. erhalten.

2. Zinsnachholung
Darüber hinaus können 40,8 % der in den Geschäftsjahren 2009 – 2011 ausgefallenen Zinsen (EUR 118,4 Mio.) nachgeholt werden. Die Stadt hat hier einen Betrag von EUR 48,3 Mio. erhalten.

Im Zusammenhang mit der Wandlung eines Teils der stillen Einlagen zum 1.1.2013 (vgl. GRDrs 525/2012) entfällt der nach der Nachholung noch verbleibende Teil des bedingten Zinsnachholungsanspruchs, der die gewandelten stillen Einlagen betrifft (EUR 41,4 Mio.). Die Träger streben jedoch an, diese verfallenen Ansprüche im Rahmen der regulären Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in den Folgejahren zu kompensieren. Bezüglich der nicht gewandelten stillen Einlagen verbleibt der Nachholungsanspruch (EUR 28,7 Mio.). Die vorliegende Planung der LBBW geht davon aus, dass dieser aus einem positiven Ergebnis 2013 in 2014 erfüllt werden kann.

Ausschüttungen auf das Stammkapital an die Eigentümer können aufgrund des Bilanzergebnisses von „0 EUR“ nicht erfolgen.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



Geschäftsbericht 2012 der LBBW
Bilanz zum 31.12.2012 der LBBW (Bank) nach HGB
Gewinn- und Verlustrechnung 2012 der LBBW (Bank) nach HGB


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GuV 2012 LBBW (Bank).pdfGuV 2012 LBBW (Bank).pdfBilanz zum 31.12.2012 LBBW (Bank).pdfBilanz zum 31.12.2012 LBBW (Bank).pdf