Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 608/2014
Stuttgart,
09/18/2014



Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach-, und Fassadenbegrünung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.10.2014
15.10.2014
16.10.2014



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung. Die Förderung ist im gesamten Stadtgebiet ab einem Verdichtungsgrad von 51 % und mehr möglich. Bei geplanten Vorhaben in förmlich ausgewiesenen Stadterneuerungsgebieten erfolgt eine Einzelfallprüfung.

2. Für die Förderung gelten die beiliegenden Richtlinien gemäß Anlage 1. Sie treten mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.

3. Der Aufwand für das kommunale Grünprogramm wird zusammen mit dem Aufwand für die Förderung von urbanen Gärten (GRDrs 609/2014) im Teilergebnishaushalt THH610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kostengruppe 4318 -Zuschüsse an übrigen Bereich- wie folgt gedeckt:
2014
200.000 €
2015
200.000 €



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 beschlossen, künftig die Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern sowie das Urbane Gärtnern zu fördern. Hierfür hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2014/2015 insgesamt 400.000 € zur Verfügung gestellt (GRDrs 1154/2013).

Nach der beigefügten Richtlinie (Anlage 1) für das kommunale Grünprogramm sollen künftig die im Folgenden aufgeführten Vorhaben der Entsiegelung und Begrünung privater Flächen gefördert werden:

- Entsiegelung von Flächen und deren Grüngestaltung und

- Begrünung von Fassaden, Mauern und Dächern

jeweils einschließlich

- baulicher Nebenanlagen wie Pflanz und Rankgerüste, Pergolen, einfache Sicht- und Lärmschutzeinrichtungen sowie der

- Baunebenkosten für Planung und Genehmigung.

Die Vorhaben werden durch Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter oder sonstigen Berechtigten und durch zweckgebundene Zuschüsse gefördert.

So können die oben beschriebenen Vorhaben mit bis zu 50 % und bis zu einer Maximalförderung von 10.000 € je Vorhaben bezuschusst werden.

Förderungen sind im gesamten Stadtgebiet ab einem in den Richtlinien definierten Verdichtungsgrad von 51 % und mehr möglich. Grundlage hierfür sind die jeweils aktuellen Zahlen des Tiefbauamts und des Amts für Umweltschutz (derzeit 2010) zum Versiegelungsgrad im Bereich der Bodennutzung. Bei geplanten Vorhaben in förmlich ausgewiesenen Stadterneuerungsgebieten erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob bzw. welche Fördermittel bereitgestellt werden können. Eine Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten wird nicht pauschal ausgeschlossen und ist im Einzelfall zu prüfen.

Das kommunale Grünprogramm wurde anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit im Rahmen des früheren städtischen Grünprogramms und des Dachbegrünungsprogramms sowie anhand von Grünprogrammen aus anderen Städten ausgearbeitet.

Neben der Begrünung ist nunmehr die Entsiegelung zur Schaffung neuer Grünflächen und zur Erhöhung der Grundwasserneubildung ein wichtiger Schwerpunkt der Richtlinie.

Die Richtlinie wurde parallel zur Förderrichtlinie für urbane Gärten (GRDrs 609/2014) entwickelt.


Finanzielle Auswirkungen

Für das kommunale Grünprogramm und für die Förderung von urbanen Gärten stehen für die Jahre 2014 und 2015 zusammen 400.000 € zur Verfügung. Die Höhe der Verwendung je Förderprogramm ist nicht festgelegt und orientiert sich bis auf Weiteres am Fördermittelabruf.


Beteiligte Stellen

Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach-, und Fassadenbegrünung



Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach-, und Fassadenbegrünung


1. Förderziele

Durch das kommunale Grünprogramm unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart die Bemühungen der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Umgebung von innerstädtisch verdichteten Räumen ökologisch aufzuwerten und somit die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Gebiet zu verbessern. Durch die Entsiegelung von Flächen und die Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden sollen neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Die Begrünungen werden zur Wärmereduzierung in den Sommermonaten beitragen, außerdem werden Staub und Schadstoffe gebunden. Ein großer Teil des Niederschlagswassers wird durch die Versickerung und Verdunstung dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und trägt so zur Grundwasserneubildung bei.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Entsiegelungs- und Begrünungsvorhaben auf Grundstücken innerhalb von innerstädtisch verdichteten Räumen gefördert.


2. Förderfähige Vorhaben

2.1. Förderfähige Leistungen im Einzelnen
2.2. Von der Förderung ausgeschlossen sind:


3. Art und Höhe der Förderung

3.1. Gefördert wird durch

4. Zuschüsse

4.1. Folgende Zuschüsse können bewilligt werden:
- Die Umsatzsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Ausgaben, wenn der Zuwendungsempfänger einen Vorsteuerabzug vornehmen kann.


5. Fördervoraussetzungen

Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.


6. Fördervorrang

6.1. Vorrangig gefördert werden Vorhaben,
7. Antragsberechtigte

7.1. Antragsberechtigt sind


8. Antragsverfahren
8.1. Zum Antrag gehören folgende Anlagen
9. Bewilligungsverfahren


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