Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 65/2022
Stuttgart,
02/16/2022



Zielsetzung für die Forsteinrichtungsplanung 2023-2032



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Beirat für den Stuttgarter Stadtwald
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.02.2022
25.02.2022
10.03.2022



Beschlußantrag:

1. Den in der nachfolgend bzw. in der Anlage dargestellten Forsteinrichtungszielen als Grundlage für die Erstellung der nächsten Forsteinrichtungsplanung (2023-2032) für den Stuttgarter Stadtwald wird zugestimmt.

2. Vom künftigen Leitbild des Stuttgarter Stadtwaldes wird Kenntnis genommen.

3. Für die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen auf der Schwäbischen Alb (Betreuung durch das Landratsamt Reutlingen) sind die Zielsetzungen – angepasst an die örtlichen Verhältnisse – analog umzusetzen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird beauftragt, die dortigen Forsteinrichtungsplanungen entsprechend zu begleiten.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Bewirtschaftung des Stadtwaldes ist gemäß Landeswaldgesetz Baden-Württemberg ein Bewirtschaftungsplan zugrunde zu legen. Diese periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung) erfolgt für den Zeitraum von 10 Jahren. Der nächste Zeitraum ist 2023-2032. Für die Erstellung des Forsteinrichtungswerkes durch den / die Forsteinrichter*in ist die Formulierung der Forsteinrichtungsziele durch den Waldeigentümer ( = Landeshauptstadt Stuttgart) gesetzlich vorgeschrieben. Die / der Forsteinrichter*in hat den gesamten Betriebsablauf im Hinblick auf die langfristige Zielsetzung zu ordnen sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes aufeinander abzustimmen und sie nachhaltig zu sichern. Auf Basis der Forsteinrichtungsziele wird von dem/von der Forsteinrichter*in der nachhaltige Hiebssatz für die folgenden 10 Jahre ermittelt. Dem Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) sowie dem Gemeinderat wird das fertige Forsteinrichtungswerk voraussichtlich Anfang 2023 zur Abnahme und Beschlussfassung vorgelegt.

Ein Paradigmenwechsel der Zielsetzung für die Forsteinrichtung 2023-2032 im Gegensatz zum vorherigen Forsteinrichtungszeitraum ist die Priorisierung der Klimastabilität, der Schutzwirkung und Erholungsvorsorge vor der Nutzfunktion.

Klimastabilität entsteht durch die Förderung von mehreren standortsgerechten und klimastabilen Baumarten pro Waldbestand (Risikostreuung). Diese Baumartenvielfalt benötigt kontinuierliche Pflege nach den Kriterien des naturgemäßen Waldbaus.


Finanzielle Auswirkungen

Die Veränderungen in der Zielsetzung werden zu höheren Kosten und geringeren Erträgen als in den Vorjahresperioden führen. Eine angepasste Kalkulation wird zur geplanten Beschlussfassung des Forsteinrichtungswerkes Anfang 2023 ausgearbeitet und entsprechend im Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt.

Ausführliche Begründung

Die hier vorgelegten Forsteinrichtungsziele und das zukünftige Leitbild für den Stuttgarter Stadtwald wurden in Zusammenarbeit der städtischen Forstverwaltung mit dem Beirat für den Stuttgarter Stadtwald formuliert. Über die Forsteinrichtungsziele wurde im Beirat für den Stuttgarter Stadtwald am 30.11.2021 abgestimmt.

Der Beirat für den Stuttgarter Stadtwald hat sich in acht Sitzungen und zwei Exkursionen über die Zusammenhänge von Waldbau, Klimaeinwirkung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Waldpflege, Naturschutzmaßnahmen im Wald etc. informiert.

Die Ergebnisse über die Forsteinrichtungsziele sind im Folgenden zusammengefasst. Im Anhang sind die Ergebnisse der Abstimmung am 30.11.2021 nochmals dargestellt und die einzelnen Ziele mit Hintergrundinformationen erläutert.

Forsteinrichtungsziele

1.
Klimastabilität, Schutzwirkung und Erholungsvorsorge werden in der Forsteinrichtungsplanung 2023-2032 im Stuttgarter Stadtwald höher priorisiert als die Nutzfunktion.

2.
Aktuell sind im Stuttgarter Stadtwald durch Waldrefugien und Habitatbaumgruppen 8 % der Fläche stillgelegt. Die Forsteinrichtung erhält den Auftrag zu prüfen, ob weitere Flächen stillgelegt werden können. Treten bei potentiellen Stilllegungsflächen Zielkonflikte mit der Sicherheit von Waldbesuchenden und/oder dem Artenschutz auf, wird zu Ungunsten der Stilllegung entschieden.

3.
Der Erhalt und die Weiterentwicklung des hohen naturschutzfachlichen Wertes des Stadtwaldes leitet die Forsteinrichtungsplanung.

4.
Die Forsteinrichtung plant eine Erhöhung der Anteile von lichtem Wald.

5.
Der Stuttgarter Stadtwald wird mittels geeigneter Maßnahmen wie der Einleitung von Naturverjüngung, Pflanzung, Jungbestandspflege und kontinuierlichen Durchforstungen zu einem klimastabilen Wald entwickelt bzw. als klimastabiler Wald erhalten. Hierbei werden die aktuellen und in der Forschung mehrheitlich vertretenen Kenntnisse und Erfahrungen im Waldbau und bei der Waldpflege berücksichtigt.

6.
Wenn bei der Verjüngung von Beständen aufgrund der Standortseignung keine vier verschiedenen heimischen, klimastabilen Baumarten möglich sind, Douglasie und / oder Roteiche auf dem entsprechenden Standort jedoch als klimastabil einzuordnen sind, können Douglasie und Roteiche zur Waldverjüngung herangezogen werden.

7.
Gebietsfremde Baumarten aus Süd- oder Osteuropa, für die keine Anbauerfahrung vorliegt, können in Ausnahmefällen versuchsweise und auf Kleinflächen zur Diversifikation gepflanzt werden.

8.
Gebietsfremde Baumarten aus Herkünften außerhalb von Süd- oder Osteuropa, für deren Anbau in Süddeutschland nur wenig oder noch keine Erfahrung vorliegt, werden im Stuttgarter Stadtwald nicht gepflanzt.

9.
Die Forsteinrichtung berücksichtigt die Erholungsschwerpunkte bei der waldbaulichen Planung.

10.
Ein an den standörtlichen Kriterien gemessener, sinnvoller Nadelholzanteil wird erhalten.

11.
Eine mechanisierte Holzernte kann in Waldbeständen, in denen sie effizienter und pfleglicher für den verbleibenden Waldbestand ist als die motormanuelle Holzernte, erfolgen.

12.
In Beständen, die einen Rückeeinsatz mit dem Pferd zulassen, wird eine Vorrückung des Holzes mit dem Pferd angestrebt.

13.
Das anfallende Holz wird soweit wie möglich regional vermarktet, auch unter Inkaufnahme von eventuellen Einnahmeeinbußen.


Leitbild für den Stuttgarter Stadtwald

Das Leitbild wurde in Zusammenarbeit der städtischen Forstverwaltung mit dem Beirat für den Stuttgarter Stadtwald formuliert:

Im Stadtwald Stuttgart haben Klimastabilität, Schutzwirkung und Erholungsfunktion Vorrang vor der Nutzfunktion.

Klimastabilität: Klimastabilität entsteht durch die Förderung von mehreren standortsgerechten und klimastabilen Baumarten pro Waldbestand (Risikostreuung). Diese Baumartenvielfalt benötigt kontinuierliche Pflege nach den Kriterien des naturgemäßen Waldbaus.

Schutzwirkung/Waldnaturschutz: Durch die Erhaltung und Schaffung vielfältiger Habitatstrukturen wird die Diversität erhöht.

Erholungsvorsorge: An Erholungsschwerpunkten werden gestalterisch und ökologisch wertvolle Waldsäume geschaffen.

Nutzfunktion: Das anfallende Holz wird pfleglich geerntet und – soweit möglich und sinnvoll – regional vermarktet. Auch unter Inkaufnahme von gewissen Einnahmeeinbußen bzw. höheren Kosten.

Standards der Waldpflege: Der Stadtwald Stuttgart ist seit 2019 FSC- und seit 2001 PEFC-zertifiziert. Die Schutzgebietsverordnungen (z. B. FFH-Richtlinie, NSG-Verordnungen) werden gewissenhaft eingehalten. Das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg findet seit 2013 Anwendung.


Die Abstimmungsergebnisse des Beirates für den Stuttgarter Wald und die ausführlichen Begründungen der einzelnen Forsteinrichtungsziele sind im Anhang aufgeführt.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

Erledigte Anträge/Anfragen

./.



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Zielsetzung für die Forsteinrichtungsplanung_Anhang

<Anlagen>
Zielsetzung für die Forsteinrichtungsplanung_Anhang



zum Seitenanfang