1. Familiennamen,
2. Vornamen, unter Bezeichnung des gebräuchlichen Vornamens (Rufnamens),
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Ordensnamen oder Künstlernamen,
6. Tag und Ort der Geburt,
7. Geschlecht,
8. gesetzliche Vertreter,
9. gegenwärtige, frühere und künftige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
10. Tag des Ein- und Auszugs,
11. Familienstand,
12. Auskunftssperren
Bei Auszug, Tod, Namensänderung, Änderung beziehungsweise nachträglichem bekannt werden der Anschrift der Hauptwohnung oder Einrichtung einer Übermittlungssperre werden die Veränderungen übermittelt. Wird die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung zur Nebenwohnung, gilt dies als Einzug. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung, gilt dies als Auszug. Eine Datenübermittlung findet auch dann statt, wenn die Anmeldung von Nebenwohnungen nachgeholt wird.
§ 2
1. Familiennamen,
2. Vornamen, unter Bezeichnung des gebräuchlichen Vornamens (Rufnamens),
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Ordensnamen oder Künstlernamen,
6. Tag und Ort der Geburt,
7. Geschlecht,
8. gesetzliche Vertreter,
9. gegenwärtige, frühere und künftige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
10. Tag des Ein- und Auszugs,
11. Familienstand,
12. Auskunftssperren
Bei Auszug, Tod, Namensänderung, Änderung beziehungsweise nachträglichem bekannt werden der Anschrift der Hauptwohnung oder Einrichtung einer Übermittlungssperre werden die Veränderungen übermittelt. Wird die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung zur Nebenwohnung, gilt dies als Einzug. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung, gilt dies als Auszug. Eine Datenübermittlung findet auch dann statt, wenn die Anmeldung von Nebenwohnungen nachgeholt wird.