Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 4611-00
GRDrs 394/2018
Stuttgart,
06/12/2018



Kooperationsvereinbarung "Prävention in den Lebenswelten Kindertagesstätten und Grundschulen" zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen und der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung;
hier: Umsetzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.06.2018
28.06.2018



Beschlußantrag:

1. Von der Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, mit der AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen im Rahmen des Präventionsgesetzes 2015 im Bereich der frühkindlichen Bewegungsförderung wird Kenntnis genommen. Der Förderbetrag für die inhaltliche Zusammenarbeit für das Jahr 2018 beläuft sich auf 32.250 Euro.

2.1 Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Amt für Sport und Bewegung löst einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 5,25 Personenmonaten in TVöD Entgeltgruppe 11 aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in den Jahren 2018 und 2019 Personal im Umfang von insgesamt bis zu 5,25 Personenmonaten in Entgeltgruppe TVöD EG 11 zu beschäftigen.

2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2018 und 2019 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der AOK Stuttgart-Böblingen, THH 520 in 2018 und 2019, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge“.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetzt: PrävG) verabschiedet. Die Krankenkassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gesundheitsförderung und Prävention unter anderem in den Lebenswelten Kita, Schule oder Kommune.

Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes wurden in Baden-Württemberg eigene Strategien entwickelt, die von den Krankenkassen nach § 20 d SGB V mit den Trägern, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen umgesetzt werden sollen.

Zu diesem Zweck geht die AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung eine Kooperationsvereinbarung ein. Mit dem Budget wird das kitafit Projekt weiterentwickelt und ausgebaut und der Bewegungspass umgesetzt.

Bewegungs- und Gesundheitsförderung von Kindern
Städte, Kommunen und Kindertageseinrichtungen stehen heutzutage vor vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu zählen Themen wie gesundheitliche Chancengleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und ein dauerhaft gesunder Lebensstil der Bevölkerung. Um flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot zu generieren, wurde der Bewegungspass in das kitafit Programm integriert. Dieser wird seit 2016 flächendeckend an alle Vorschüler bei der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt in Stuttgart verteilt. Dies ist mit einem hohen Koordinationsaufwand für das Amt für Sport und Bewegung verbunden, was die stetige Kommunikation und Zertifizierung weiterer Multiplikatoren betrifft.

Intervention in Stuttgart
Ein Schwerpunkt des Amts für Sport und Bewegung liegt im Rahmen der Umsetzung der Sportentwicklung auf der Bewegungsförderung von Kindern. Daher sind das Programm kitafit und der Bewegungspass ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels, Kindern qualitativ hochwertige Bewegungsangebote zu schaffen, um ihre Bewegungs- und Leistungsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es, alle 550 Kitas in Stuttgart mit dem Bewegungspass und dem zugehörigen Material auszustatten. Um Bewegung dort nachhaltig zu integrieren ist es wichtig, die pädagogischen Fachkräfte zu schulen und für das Thema zu begeistern und zu sensibilisieren. Hier setzt das Projekt an, um durch Bewegung die Motorik der Kinder zu verbessern. In Zusammenarbeit mit Vereinen und Kitas soll mehr Bewegungsförderung in den Kitaalltag integriert werden.



Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 5,25 Personenmonaten in der Entgeltgruppe 11 TVöD zu beschäftigen. Die anfallenden Personalkosten werden aus den Fördermitteln des Kooperationsvertrages zwischen der AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen und der Landeshauptstadt Stuttgart vollständig gedeckt. Ein eingerichteter Arbeitsplatz ist beim Amt für Sport und Bewegung vorhanden. Die zweckgebundenen Erträge werden im Wege der unechten Deckungsfähigkeit budgeterhöhend umgesetzt.

Die Kooperationsvereinbarung mit der AOK Stuttgart-Böblingen wurde am 28. Mai 2018 geschlossen. Insgesamt beläuft sich die Förderung in 2018 auf 32.250 Euro und wird im THH 520 vereinnahmt.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR




Dr. Martin Schairer

Anlagen

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