2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2022 auf 0,70 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2022 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.
Begründung: Mit dieser Vorlage wird beschlossen, dass die seit Januar 2020 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts von 1,69 EUR/m³ auf 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und die Niederschlagswassergebühr von 0,73 EUR/m² auf 0,70 EUR/m² Berechnungsfläche ab 1.Januar 2022 gesenkt werden.
Die Entgelt- und Gebührenkalkulation für 2022 basiert auf den Zahlen des Wirtschaftsplans der SES für 2022 (GRDrs 828/2021). Die wesentlichen Einflussgrößen sind Folgende:
· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (siehe Anlage 2) liegt bei 92,2 Mio. EUR (Kalkulation 2021: 94,0 Mio. EUR).
· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 3,0 % (Kalkulation 2021: 4,0 %) und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs. 3 Nr.1 KAG). Die Berechnung erfolgte durch die Stadtkämmerei auf Basis der Zinssätze der Fremddarlehen des SES und unter Berücksichtigung der Vorgaben der GPA Baden-Württemberg.
· Bei der Gebührenkalkulation gelten folgende Verteilungsschlüssel (siehe Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2015 erhoben und gelten seit 1. Januar 2018. Die Verteilungsschlüssel werden alle 5 Jahre aktualisiert.
· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2022 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 36,2 Mio. m³ (Kalkulation 2021: 36,2 Mio. m³).
· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde auf 32,0 Mio. m² erhöht (Kalkulation 2021: 31,9 Mio. m²).
· In 2022 und den Folgejahren stehen für die Schmutzwasserentgelte Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 8,7 Mio. EUR (aus den Jahren 2018 bis 2020) zur Verfügung. Für 2022 werden davon 2,2 Mio. EUR (aus den Jahren 2018 und 2019) zugeführt (siehe Anlage 4).
· Für die Niederschlagswassergebühren stehen Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. EUR (aus den Jahren 2017 bis 2019) zur Verfügung. Für 2022 werden davon 0,4 Mio. EUR (aus den Jahren 2017 und 2018) zugeführt (siehe Anlage 4).
· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) sind für 2022 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,5 Mio. EUR einkalkuliert (Kalkulation 2021: 9,5 Mio. EUR).
· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2022 Investitionen in Höhe von 66,7 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig sind Instandhaltungsleistungen für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs von insgesamt 11,2 Mio. EUR berücksichtigt.
· In 2022 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 1,3 Mio. EUR eingeplant. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-). Zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur soll das Jahresergebnis der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen in 2022 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt Abwassergebühren in Höhe von 255 EUR. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern aktuell bei 320 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein gutes Preisniveau für eine leistungsfähige, zukunftssichere und nachhaltige Stadtentwässerung (siehe Anlage 5).
Finanzielle Auswirkungen Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,66 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,70 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2022 kostendeckend sein.
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Jürgen Mutz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1: Erfolgsplanpositionen Anlage 2: Herleitung des gebührenfähigen Aufwands Anlage 3: Schema Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 4: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen Anlage 5: Gebührenvergleich der Großstädte Anlage 6: Die Änderung der Entgeltbestimmungen Anlage 7: Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren <Anlagen> zum Seitenanfang