Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
706/2016
GZ:
AKR-0504-04
Sitzungstermin: 20.10.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen
Beschäftigten im Jahr 2016

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.10.2016, nicht öffentlich, Nr. 446

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 15.09.2016, GRDrs 706/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (einschl. Klinikum) erhalten in den Jahren 2016 bis 2019 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich 18 v. H. des für den jeweiligen Monat September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen.
Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.

2. Die Auszahlung des übertariflichen Teils des Leistungsentgelts nach Ziff. 1 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis 30.11.2016 der Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Durchführung von Mitarbeiter/innenjahresgesprächen (MJG) zustande gekommen ist und solange diese Dienstvereinbarung gilt, längstens jedoch bis zum Jahr 2019.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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