Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
954/2018
GZ:
OB 9561-02
Sitzungstermin: 22.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - Gebührenfreiheit für Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.11.2018, öffentlich, Nr. 459
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 10 Ja- und 7 Gegenstimmen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 09.11.2018, GRDrs 954/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 06.10.2016 gemäß Anlage 1 wird erlassen.


StR Kotz (CDU) erklärt, seine Fraktion habe beantragt, die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen nicht zu erhöhen. Hintergrund sei, dass man diese Fahrverbote zwar nicht wolle, sie jedoch auch nicht ganz vermeiden könne. Zudem handle es sich um einen sehr überschaubaren Personenkreis, der z. B. Schichtarbeit leiste und deshalb nicht den ÖPNV nutzen könne, sich auf der anderen Seite aber auch kein neueres Auto leisten könne. Dass viele Anträge von außerhalb der Region gestellt werden, halte seine Fraktion für wenig wahrscheinlich.

Letzterem widerspricht StR Winter (90/GRÜNE). Im Übrigen wären Ausnahmeregelungen nicht in diesem Maße notwendig, wenn die Automobilindustrie vor drei oder vier Jahren die Chance zur Nachrüstung rechtzeitig genutzt hätte. Seine Fraktion habe kein Verständnis dafür, dass die Ausnahmegenehmigungen auf Kosten des Steuerzahlers ausgegeben würden.

StR Pfeifer (SPD) übt ebenfalls Kritik, nicht nur an der Automobilindustrie, sondern auch an den Verkehrsministern des Landes und des Bundes. Dennoch werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen, da diejenigen, die die Ausnahme brauchten, dafür berechtigte Gründe hätten.

Dagegen befürchtet StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS), dass, wenn in der gesamten EU online Ausnahmegenehmigungen beantragt werden könnten, dies dazu führe, dass zehntausende Anträge gestellt würden, die alle geprüft werden müssten. Der daraus resultierende Arbeitsaufwand ziehe immense Stellenschaffungen nach sich. So schaffe man ein bürokratisches Monster. Zudem gebe die Vorlage den aktuellen Sachstand der Rechtsprechung nicht korrekt wieder, und deshalb könne seine Fraktionsgemeinschaft hier nicht zustimmen.

Da die Fahrverbote nicht partiell in der Stadt erteilt würden, könne man den Bürgern hierfür auch keine Gebühren auferlegen, erklärt StR Zaiß (FW). Außerdem sei auch nicht exakt geregelt, wer automatisch befreit werde und ob dies z. B. auch für Kleinbauern gelte, die ihre Erntehelfer in der Regel mit älteren Kleinbussen auf den Acker oder in den Weinberg führen. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage.

StR Dr. Oechsner (FDP) merkt an, auf welche Fehler Fahrverbote zurückzuführen seien, habe man schon mehrfach diskutiert. Da aber nicht diejenigen, die guten Glaubens ein vermeintlich umweltfreundliches Fahrzeug gekauft hätten, für die Fehler anderer bestraft werden sollten, werde seine Gruppierung der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Sinngemäß äußert sich auch StR Klingler (BZS23). Er merkt noch an, dass die Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 576.000 € hypothetisch seien, da man aktuell gar keine Einnahmen aus diesem Bereich habe.

StR Schupeck (LZR) betrachtet das Fahrverbot als Armutszeugnis. Er stimme der Gebührenfreiheit ebenfalls zu.

Wie zuvor schon StR Klingler übt auch StR Dr. Fiechtner (BZS23) deutliche Kritik an der Position der Messstelle am Neckartor. Würde man deren Position verändern, gäbe es keinen Feinstaubalarm mehr.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt mit 32 Ja- und 23 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.
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