Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
57
8
Verhandlung
Drucksache:
211/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin:
14.04.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Satzung über die Veränderungssperre Flurstücke 90/1, 90/6-8, 90/13-15, 95/1-5, 96/1 (teilweise), 98/1-2, 98/5-13, 99 (teilweise) im Stadtbez. Stuttgart-Mitte (Leonhards-
viertel) (M 50) gem. §§ 14 (1) und 16 (1) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.04.2016, nicht öffentlich, Nr. 171
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 22.03.2016, GRDrs 211/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für die Flurstücke 90/1, 90/6-8, 90/13-15, 95/1-5, 96/1 (teilweise), 98/1-2, 98/5-13, 99 (teilweise) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Leonhardsviertel)
(M 50) beschlossen.
Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 8. März 2016.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Enthaltung einstimmig
wie beantragt.
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