Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1515/2019
Stuttgart,
02/25/2020



Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.03.2020
04.03.2020
05.03.2020



Beschlußantrag:

1. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS) wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 5 zum 01. Juli 2020 neu gefasst.



Begründung:


Eine Erhöhung der Parkgebühren und der Parkentgelte soll mit diesen Beschlussanträgen beschlossen werden.

Die Parktarife sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der nachhaltigen Mobilität in Stuttgart. Demnach ist eine Anpassung der Tarife eine flankierende Maßnahme zum „Aktionsplan nachhaltig mobil in Stuttgart“ und der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur Reduzierung der individualverkehrsbedingten Schadstoffemissionen.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen (GRDrs 1104/2019, 1. Ergänzung) wurde beschlossen zum 01. Juli 2020, die Parkgebühren im City-Bereich in einem Korridor zwischen 10 % und 15 % un im Außenbereich in einem Korridor zwischen 20 % und 25 % anzuheben.

Eine Überprüfung der Benutzungsentgelte von Parkhäusern, Parkplätzen und bewirtschafteten P+R-Anlagen hat ergeben, dass die bestehenden Entgelte im Vergleich mit privaten Betreibern über dem Durchschnitt und somit bereits im oberen Mittelfeld liegen.

Bei der letzten Anpassung der Parkentgelte im Rahmen der GRDrs 129/2017 wurde auf eine Erhöhung der Entgelte für die Tiefgaragen Epplestraße, Bürgerhaus Möhringen und Kursaal sowie aller Wohnparkhäuser verzichtet. Hierbei wurde auf eine Entgeltanpassung in 2020 verwiesen, um die Auslastung der Garagen zu verbessern bzw. den Preisanpassungsrhythmus langfristig zu gestalten.


Zu Beschlussziffer 1:

Da es schon seit Längerem keine Parkuhren mehr in der Stadt gibt, soll der Begriff aus dem Titel der Parkgebührensatzung gestrichen werden. Dies kann nur auf dem Wege der Neufassung der Satzung realisiert werden.

Weiterhin wurde der Begriff des Parkscheinautomaten in den des Parkautomaten umgewandelt. Im entsprechenden DIN-Ausschuss hat man sich auf diese Bezeichnung geeinigt.

Die rechtlichen Vorgaben für die Erhebung der Gebühren und auch die Begründungen für die Festlegungen in der bisherigen Satzung werden durch die Neufassung nicht berührt. Es werden jedoch die Parkgebühren und Tarifzonen entsprechend angepasst.


Tarifzonen

Bisher wurden die Parkgebühren für die Tarifzonen „Parkraummanagementgebiete“ und „Übrige Stadtgebiete“ in gleicher Höhe festgelegt. Deshalb wird zur Vereinfachung aus den beiden o.g. Tarifzonen eine Zone „Übrige Bewirtschaftungsgebiete“ gebildet, welche, wie bisher die Tarifzone „Parkraummanagementgebiete“, in Kurz- und Langzeitparker unterteilt wird.

Dadurch kann nun eine genaue Festlegung der einzelnen Parkraummanagement-Zonen in der Parkgebührensatzung entfallen und es muss lediglich das Gebiet „City“ beschrieben werden. Dies hat auch zur Folge, dass bei künftigen Änderungen der Parkraummanagement-Zonen keine Anpassung der Satzung durch Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist.

Die Einteilung der Parkraummanagementgebiete bleibt von der Änderung unberührt. Die Festlegung dieser Gebiete erfolgt nach wie vor auf Basis von Gemeinderatsbeschlüssen.


Anpassung der Parkgebühren

Für die Gebührenzonen werden die in den Anlagen 2 und 3 vorgestellten Modelle zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die einzelnen Tarife wurden mit der Zielsetzung aus der Haushaltsvorlage für den Haushalt 2020/2021 für „City“ in einem Korridor zwischen 10 und 15 % und für die übrigen Tarifgebiete in einem Korridor zwischen 20 und 25 % erhöht. Im vorgeschlagenen Modell erhöht sich die Parkgebühr im Tarifgebiet „City“ um durchschnittlich ca. 16 % pro Stunde und in den übrigen Gebieten um ca. 20 % im Mittel pro Stunde.


Tarifzone „City“

Im Bereich „City“ soll von der bisherigen Staffelung insoweit abgewichen werden, dass die Grundgebühr erhöht wird, nämlich von 0,90 EUR für 10 Minuten auf 1,20 EUR für 12 Minuten und dafür die übrigen Intervalle von 1,6 Minuten auf 1,4 Minuten reduziert werden.

Letztere sollen nach wie vor 0,10 EUR pro Zeiteinheit kosten. Damit sind auch weiterhin mit der kleinstmöglichen Bezahleinheit zusätzliche Zeiteinheiten wählbar.


Tarifzone „Übrige Bewirtschaftungsgebiete“

Aufgrund unterschiedlicher Strukturen in den übrigen Stadtgebieten und den ortsabhängigen Festlegungen durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen und Amt für öffentliche Ordnung (Straßenverkehrsbehörde) in Bezug auf die örtliche Bewirtschaftung wird seitens der Verwaltung wie bisher eine Differenzierung zwischen Kurz- und Langzeitparkplätzen als erforderlich angesehen.

Bei den Kurzzeitparkplätzen gilt weiterhin die „Brötchentaste“ (s.u.) und damit eine kostenlose Parkzeit von 30 Minuten. Der erste wählbare Tarif beträgt weiterhin rund 39 Minuten Parkzeit und kostet nun statt 0,60 EUR zukünftig 0,70 EUR. Die weiteren Tarifschritte kosten nach wie vor 0,10 EUR. Allerdings wird die Taktung von 6,5 Minuten auf 5,5 Minuten herabgesetzt.

Im Bereich der Langzeitparker wurde das Intervall statt bisher 6,5 Minuten auf 5,5 Minuten festgelegt. Diese regelmäßige Taktung kostet auch zukünftig 0,10 EUR. Für die ersten 11 Minuten werden 0,20 EUR berechnet. Die weitere Taktung entspricht der der Kurzzeitparker, allerdings nur bis zu einer Parkzeit von maximal 9:21 Stunden. Darüber hinaus kann das Tagesticket gewählt werden.

Die Gebühr für das Tagesticket wurde von 8,60 EUR auf 10,30 EUR angehoben. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 20 %.


„Brötchentaste“

Die gegenwärtig bestehende sogenannte „Brötchentaste“ soll auch künftig beibehalten werden, da die Voraussetzungen bei deren Einführung am 1. Januar 2002 nach wie vor bestehen (siehe auch GRDrs 1144/2011 und GRDrs 1060/2013).

Kostenfreies Parken für vollelektrische Fahrzeuge sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum

Die gegenwärtige Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.



Zu Beschlussziffer 2

Anpassung der Benutzungsentgelte

Gem. Beschlussziffer 2 schlägt die Verwaltung für die Parkierungseinrichtungen Tiefgarage Epplestraße, Tiefgarage Bürgerhaus Möhringen, Tiefgarage Kursaal sowie die Wohnparkhäuser eine Entgelterhöhung von ca. 10 % zum 01. Juli 2020 vor. Zur Beschlussfassung wird das in der Anlage 5 aufgeführte Modell vorgeschlagen.

Wohnparkhäuser
In den Wohnparkhäusern wurden die einzelnen bisher in der Entgeltordnung vorhandenen Tarifstrukturen übernommen und die Entgelte jeweils um 10 % erhöht bzw. die Beträge dann auf volle 0,50 EUR-Schritte gerundet.

Obere Hasenberggarage
Da gemäß Entgeltordnung die Entgelte für das Kurzparken in diesem Wohnparkhaus nach der Parkgebührenordnung erhoben werden, wird hier analog zum o.g. Tarif „Übrige Bewirtschaftungsgebiete“ das Entgelt erhöht.

TG Epplestraße
Da bisher ein Entgelt i.H.v. 0,30 EUR je angefangene halbe Stunde zu zahlen ist und die kleinste Geldeinheit am Parkscheinautomaten 0,10 EUR beträgt, ist hier keine exakte Erhöhung um 10 % möglich. Um an der übersichtlichen Tarifstruktur festzuhalten, soll der Tarif je angefangene halbe Stunde auf 0,40 EUR erhöht werden. Dies entspricht zwar einer Erhöhung um 33 %, dabei handelt es jedoch nach wie vor um ein moderates Entgelt.

Der Abend- und der Nachttarif werden jeweils um 10 % von 1,00 EUR bzw. 2,00 EUR auf 1,10 EUR bzw. 2,20 EUR erhöht.

TG Bürgerhaus Möhringen
Analog zur TG Epplestraße wird der Tagestarif von 0,30 EUR auf 0,40 EUR je angefangene halbe Stunde erhöht.

Der Abendtarif wird um 10 % von 1,00 EUR auf 1,10 EUR erhöht.

TG Kursaal
Hier werden die Tarife jeweils um 10 % gem. Anlage erhöht.

Weiterhin wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus Anlage 6 ergeben.

Parkplätze bei der Mercedes-Benz-Arena und auf dem Cannstatter Wasen (NeckarPark) sowie im Parkhaus Martin-Schrenk-Weg
Da in.Stuttgart der Hauptanbieter der Parkflächen im Neckarpark ist, liegt die Federführung über die Festlegung der Entgelthöhe in diesem Bereich bei in.Stuttgart.

Nach derzeitigen Informationen wird durch in.Stuttgart zum Sommer eine Erhöhung vorgeschlagen. Dieser schließt sich die Verwaltung für die Parkierungseinrichtungen P6, P6a und P7 zu gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Anpassung in der Entgeltordnung an.



Finanzielle Auswirkungen

Aufwendungen

Die einmaligen Umrüstungskosten der bestehenden Parkautomaten (einschließlich Beschilderungen) betragen ca. 200.000 EUR. Diese sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2020 bereits berücksichtigt.

Mehrerträge

Zu den finanziellen Auswirkungen der Gebührenerhöhung kann im Detail keine gesicherte Prognose abgegeben werden, da die letzten Erhöhungen immer in Verbindung mit der Ausweitung des Parkraummanagements erfolgt sind. Zudem ist die durch die Gebührenerhöhung erzeugte Lenkungswirkung einzubeziehen.

Somit ist nicht mit einer an den o.g. prozentualen Erhöhungen orientierten linearen Steigerung der Erträge, sondern vielmehr mit geminderten Mehrerträgen zu rechnen.

Im Haushaltsplan 2020/2021 sind die geschätzten Mehrerträge der Parkgebühren von 500.000 EUR in 2020 und von 1.000.000 EUR in 2021 bereits berücksichtigt.

Da die Erhöhung der Entgelte vornehmlich im Bereich der Wohnparkhäuser vorgenommen wird, ist hier mit einer annähernd linearen Erhöhung der Erträge zu rechnen.

Im Haushaltsjahr 2020 betragen die geschätzten Mehrerträge durch die Entgelte ca. 30.000 EUR bzw. 60.000 EUR im Haushaltsjahr 2021. Die Beträge sind nicht im Haushaltsplan 2020/2021 enthalten.
______________________________________________________________________

Vor der Sommerpause 2021 wird in einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage über die Erfahrungen und Auswirkungen berichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, die nächste Überprüfung und mögliche Anpassung der Parktarife spätestens zum 1. Januar 2024 vorzunehmen.






Beteiligte Stellen

AKR, WFB, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Neufassung der Parkgebührensatzung
Anlage 2 Verwaltungsvorschlag Tarif City
Anlage 3 Verwaltungsvorschlag Tarif Übrige Bewirtschaftungsgebiete
Anlage 4 Synopse Parkgebührensatzung
Anlage 5 geänderte Entgeltordnung bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen
Anlage 6 Synopse Entgeltordnung bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen


<Anlagen>



zum Seitenanfang