Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 667/2020
Stuttgart,
10/20/2020



Kanalerneuerung Augsburger Straße und Schillerweg
in Stuttgart-Obertürkheim
- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.11.2020
05.11.2020



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau des Mischwasserkanals vom zukünftigen Rettungsplatz Augsburger Straße mit Unterquerung der Bahnanlagen zum Hauptsammler Neckar Rechts im Schillerweg in Obertürkheim auf einer Länge von ca. 80 m, nach den Plänen des Ingenieurbüros BNP Ingenieure GmbH vom 14. März 2017 und dem Kostenanschlag der Deutschen Bahn AG vom 26. Mai 2020 wird zugestimmt.


2. Der Mittelbedarf in Höhe von 2.200.000 EUR für das Projekt S20-5923.02.000 (Augs- burger Straße Mischwasserkanal/Rettungsplatz) ist im Wirtschaftsplan 2020/2021 bis- her nicht finanziert. Der Mehrbedarf 2020 und 2021 wird durch Wenigerausgaben bei den Projekten S17-5822.06.000 (Cannstatter Straße/Heinrich-Baumann-Straße),
S10-5923.10.000 (Laupheimer-/Fellner-/Nähterstraße/Renzwiesen) und
S13-5923.03.000 (Am Mittelkai 24-34) finanziert.



Begründung:


Für das Großprojekt Stuttgart 21 plant die Deutsche Bahn (DB) Netz AG im PFA 1.6a in Stuttgart-Obertürkheim die Zuführung der bestehenden Bahnstrecke zum neuen Tiefbahnhof über den S21-Tunnel Ober- und Untertürkheim. Die Baumaßnahme ist planfestgestellt. Die DB Netz AG hat somit ein bestandskräftiges Baurecht.

Für die Liegerechte der städtischen Kanäle auf dem Bahngrundstück liegt ein Gestattungsvertrag zwischen der DB und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) vom 20. Juni 1978 vor. Im Gestattungsvertrag ist festgehalten, dass, falls die DB aus Betriebs- oder Verkehrsrücksichten ihre Anlagen ändern muss, der Gestattungsnehmer (LHS) die zugelassenen Anlagen, soweit erforderlich, den veränderten Verhältnissen auf seine Kosten anzupassen hat. Somit trägt die LHS die Kosten für die Verlegung der bestehenden Kanäle auf dem DB-Grundstück.

Im Bereich der geplanten Zufahrtsrampe zum Tunnel in Stuttgart-Obertürkheim kreuzen der bestehende Mischwasserkanal Nenndurchmesser 600 mm und der bestehende Regenwasserentlastungskanal Nenndurchmesser 1000 mm die Gleisanlagen der DB. Die beiden bestehenden Kanäle müssen auf Grund ihrer Höhenlage an dieser Stelle entfallen. Der bestehende Regenüberlauf liegt künftig direkt unter den geplanten Gleisen und kann ebenfalls nicht erhalten werden.

Als Ersatzmaßnahme wird von der DB ein neuer Mischwasserkanal Nenndurchmesser 1400 mm vom zukünftigen Rettungsplatz Augsburger Straße unter den DB-Gleisanlagen bis zum Hauptsammler Neckar Rechts im Bereich des Schillerwegs hergestellt. Die neue Querung liegt östlich der geplanten Zufahrtsrampe. Der Regenüberlauf an der Wunderstraße übernimmt die Funktion des entfallenden Bauwerks am Schillerweg (Anlage 1). Die Maßnahme ist planfestgestellt.

Für den neuen Mischwasserkanal im Eigentum der LHS, der sich auf Bahngrundstücken befindet, wird zwischen der DB Netz AG und der LHS ein Gestattungsvertrag gemäß den Konzernvorgaben der DB Netz AG mit einer Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde im Wirtschaftsplan 2020/2021 der SES nicht aufgenommen, da erst Mitte 2020 der Kostenanteil der LHS geklärt werden konnte. Eine Finanzierung innerhalb des Wirtschaftsplans 2020/2021 ist jedoch möglich, sodass kein Wirtschaftsplannachtrag erforderlich wird.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: zu GRDrs 667/2020 Lageplan Mischwasserkanal

<Anlagen>



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