Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1040/2017
Stuttgart,
11/14/2017



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der
Niederschlagwassergebühr ab 1. Januar 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2017
30.11.2017



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 1. Januar 2018 mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert.

2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 1. Januar 2018 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert. Für 2018 sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dieser Vorlage wird darüber informiert, dass die seit Januar 2016 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche für 2018 unverändert bleibt.

Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 3) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) sind folgende Positionen:

· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (Anlage 2) basiert auf den Planzahlen des noch zu beschließenden Wirtschaftsplans 2018 (GRDrs 883/2017) und liegt bei 90,7 Mio. EUR (Abwassergebührenkalkulation 2017: 90,4 Mio. EUR).

· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,0 % (Abwassergebührenkalkulation 2017: 4,5 %) und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).

· Ab 01. Januar 2018 gelten bei der Gebührenkalkulation neue Verteilungsschlüssel (Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2015 zum Jahresende 2016 neu erhoben. Die Neuberechnung ergab nur geringe Veränderungen:


· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2018 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 35,8 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2017: 35,5 Mio. m³).

· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt stabil bei 31,3 Mio. m² (Abwassergebührenkalkulation 2017: 31,3 Mio. m³).

· Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2018 Nachholungen von Kostenunter-deckungen (aus dem Jahr 2015) in Höhe von 0,3 Mio. EUR berücksichtigt (Anlage 4).

· In der Gebührenkalkulation sind die verfolgten Umweltziele, die Interessen der Bürger und die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten des Eigenbetriebs ausgewogen und nachhaltig berücksichtigt.

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen für 2018 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,0 Mio. EUR (WP2017: 9,1 Mio. EUR).

· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2018 Investitionen in Höhe von 50,7 Mio. EUR vorgesehen. Gleichzeitig sind für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs Instandhaltungsleistungen von insgesamt 9,9 Mio. EUR eingeplant.

· In 2018 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 1,4 Mio. EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 1,1 Mio. EUR und einer Nachholung von Kostenunterdeckungen im Bereich der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,3 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.

Im Schnitt bezahlen die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart in 2018 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt bei 120 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 80 m² weiterhin Abwassergebühren in Höhe von 256 EUR. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührensatz 2017 der Städte mit mehr als 500.00 Einwohnern bei 310 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein günstiges Preisniveau für eine leistungsfähige und zukunftssichere Stadtentwässerung (Anlage 5).



Finanzielle Auswirkungen

---



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Erfolgsplanpositionen gemäß WP 2018
Anlage 2: Herleitung gebührenfähiger Aufwand
Anlage 3: Schema Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen
Anlage 5: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte


<Anlagen>



zum Seitenanfang