Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1229/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts Beitrag Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.11.2017
28.11.2017
15.12.2017



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Anpassung bei den Gebühren im Zuge der Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung im ersten Halbjahr 2018 umzusetzen.



Begründung:


Vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sind Anpassungen der seit 2013 unveränderten Gebührenhöhen geplant. Zusätzlich sollen wegen gesetzlicher Änderungen neue Gebührentatbestände aufgenommen werden:

Gebührenverzeichnis

Nr. TatbestandGebühr alt
EUR
Gebühr neu
EUR
33.1Genehmigung nach
§ 144,145 BauGG
40
50
33.2Negativbescheinigung
Nach § 144,145 BauGB
40
50
33.3Bescheinigung, dass Grund-
Stück nicht in Sanierungs-, Umlegungs-,
Entwicklungsgebiet liegt
70
140
33.4Auskunft über sanierungsrechtliche
Genehmigungsfähigkeit zur Veräußerung
eines Grundstücks auf Basis eines
Kaufvertragsentwurfs
70
90
33.5Auskunft über sanierungsrechtliche
Genehmigungsfähigkeit eines künftigen
Bauantrags auf Basis einer Bauvoranfrage
70
90
33.6Ausstellung einer Rangrücktrittserklärung
100
140
33.7aAusstellung einer Steuerbescheinigung nach
§ 7h EStG
0,1% der vorgelegten Baukosten
100-1.600
0,15% der vorgelegten Baukosten
100-3.000
33.7bAusstellung einer vorläufigen Steuerbescheinigung
Nach § 7h EStG
Bisher kein Gebührentatbestand
250
33.8Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 BauGB
55
60
33.9.1Ausstellung einer Befreiung von der Baumschutzsatzung – für den ersten Baum auf einem Grund-
stück
55
60
33.9.2für jeden weiteren Baum
25
30
33.10Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung nach §§ 7i,10f, 11b EStG0,1% der vorgelegten Baukosten
100-1.600
0,15% der vorgelegten Baukosten
100-3.000
33.11Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung nach §§ 7i,10f, 11b EStGbisher kein Gebührentatbestand
250
33.12Ausstellung einer Gesamtbescheinigung nach §§ 7i, 7h, 10f, 11a, 11b EStGNeuer Gebührentatbestand nach
Rechtsänderung
0,15% der vorgelegten Baukosten,
zzgl. 50 € je Miteigentümer


Finanzielle Auswirkungen

Die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung erfolgt im ersten Halbjahr 2018. Es wird erwartet, dass die angestrebten Mehrerträge von 25.000 EUR/Jahr spätestens ab dem HH-Jahr 2019 erreicht werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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