Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0322-05
GRDrs 414/2024
Stuttgart,
06/21/2024



Jugendratswahl 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.07.2024
24.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:


Begründung:


Ausblick Jugendratswahl 2025

Möglichst Jugendräte in allen Stadtbezirken bilden
Ziel ist es, dass im Januar 2025 in allen Stadtbezirken Jugendratswahlen stattfinden. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber in den bestehenden Jugendratsbezirken mindestens zu erhalten, wenn nicht gar zu steigern und die Anzahl in jedem Fall dort zu erhöhen, wo es bei der letzten Jugendratswahl zu wenig Kandidierende gegeben hat. Hierfür wenden die Werbemaßnahmen gemeinsam mit den Jugendrätinnen und Jugendräten weiterentwickelt.



Zeitlicher Ablauf
Bis 13.09.2024Versand der Informations- und Anmeldeflyer zur Jugendratswahl 2025 an alle ca. 27.000 wahlberechtigten Jugendlichen in allen Stadtbezirken
16.09. bis 18.10.2024Bewerbungszeitraum für Kandidierende und Werbezeitraum an den Stuttgarter Schulen
13.01. bis 31.01.2025Wahlzeitraum
19.02.2025Begrüßung der neu gewählten und Verabschiedung der ausscheidenden Jugendräte durch den Oberbürgermeister im Rathaus


Weitere Digitalisierung und Online Wahlen
Die Koordinierungsstelle ist seit der Wahl 2023 in Gesprächen mit dem Statistischen Amt und dem Amt 17 DO.IT - Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, um die Möglichkeiten einer weiteren Digitalisierung einzelner Module der Jugendratswahlen zu prüfen und zukünftig umzusetzen. So wird unter anderem die Möglichkeit zu einer rein digitalen Anmeldung für Kandidierende wie auch zur Durchführung von Online-Wahlen geprüft. Da in Stuttgart in den einzelnen Stadtbezirken und nicht gesamtstädtisch gewählt wird, kann nicht auf Erfahrungen aus anderen Städten zurückgegriffen werden. Momentan werden in Absprache mit den o.g. Ämtern die Anforderungen und Voraussetzungen ermittelt. Ziel ist es, zur nächsten Wahl zumindest eine vollständig digitale Möglichkeit zur Anmeldung einer Kandidatur zur Verfügung zu stellen. Dies würde zu einer deutlichen Verbesserung des bisherigen Prozesses beitragen.


Rückblick Jugendratswahl 2023

Änderungen zur letzten Jugendratswahl 2023

Mit dem Beschluss der GRDrs 343/2022 „Weiterentwicklung Jugendbeteiligung“ wurden in Verbindung mit dem § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die Rechte der Stuttgarter Jugendräte erweitert und gestärkt. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

Diese Änderungen bedurften einer Neufassung der Richtlinien für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen, welche mit der GRDrs 90/2023 bereits beschlossen wurden.

Die Hauptsatzung wurde mit Beschluss der GRDrs 899/2022 dahingehend verändert, dass Vertreterinnen und Vertreter der Jugendräte als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Bezirksbeiräten bestellt werden konnten.


Ergebnisse Jugendratswahl 2023 und Einrichtung von Jugendräten mit verringerter Sitzzahl

Nach Ablauf der vierwöchigen Anmeldefrist am 17. Oktober 2023 fanden sich in 21 von 23 Stadtbezirken genügend Kandidierende, um eine Wahl durchzuführen, auch aufgrund der Möglichkeit zur Wahl eines Jugendrates mit verringerter Sitzzahl.

Die Wahlbezirke Bad Cannstatt, Möhringen, Mühlhausen, Plieningen und Birkach, Vaihingen, Weilimdorf, Zuffenhausen, Obere Neckarvororte (Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen) sowie die Innenstadtbezirke Nord, Ost, Süd und West hatten ausreichend Kandidierende, um dort eine Wahl mit voller Sitzzahl durchzuführen.

In den Stadtbezirken Degerloch, Feuerbach, Stuttgart-Mitte, Sillenbuch und Stammheim wurde ein Jugendrat mit verringerter Sitzzahl gewählt.
In Botnang und Münster hatten sich auch für einen Jugendrat mit verringerter Sitzzahl zu wenig Kandidierende gefunden, weshalb in beiden Bezirken die Einrichtung einer Projektgruppe angeboten wurde.

Die Anzahl der gewählten Jugendratsgremien erhöhte sich gegenüber der Wahl 2020 um zwei Gremien auf insgesamt 17. Durch die Projektgruppen in Botnang und Münster gibt es bis heute in allen Stadtbezirken aktive Jugendvertretungen.

Zur Wahl meldeten sich insgesamt 326 Kandidierende an. Das waren 42 Anmeldungen (11,4 %) weniger als zur Wahl 2020. Die Anzahl der Anmeldungen in den einzelnen Stadtbezirken unterschied sich dabei sehr stark. So gab es im Stadtbezirk Münster lediglich zwei Bewerberinnen und Bewerber, während Zuffenhausen mit 35 Anmeldungen die Höchstzahl erreichte.

Vom 16. Januar bis zum 3. Februar 2023 wurden insgesamt 197 Jugendräte neu gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 29,5 %, das heißt 0,7 % weniger als bei der Jugendratswahl im Jahr 2020. Die höchste Wahlbeteiligung gab es im Stadtbezirk Süd mit 40,0 %, die niedrigste mit 24,2 % in den Stadtbezirken Stammheim und Weilimdorf.

Auch nach dieser Jugendratswahl hat sich die Stellvertreterregelung, die seit 2014 angewandt wird, bewährt. Somit hatten 114 Jugendliche, die nicht direkt in den jeweiligen Jugendrat gewählt wurden, von Beginn an die Möglichkeit, im Jugendrat mitzuarbeiten. Viele der Stellvertreterinnen und Stellvertreter konnten mittlerweile zum ordentlichen Mitglied aufrücken.






Laufende Amtszeit 2023-2025

Jugendräte und Projektgruppen in den Bezirken

Aufgrund der zuvor um ein Jahr verlängerten Amtszeit kam es zu einem großen Wechsel bei den Mitgliedern der einzelnen Jugendräte. Das Prinzip, dass die erfahrenen Mitglieder, die neu gewählten Mitglieder „an die Hand“ nehmen und in die Arbeit eines Jugendrates sowie in dessen Rechte und Pflichten einführen, konnte somit in vielen Bezirken nicht mehr greifen. Daher wurde ein neuer Ansatz getestet, wonach ausgeschiedenen Jugendrätinnen und Jugendräte, die komplett neu besetzten Jugendräte in ihre Aufgaben einführten. Dies geschah entweder im Rahmen einer der ersten Sitzungen der neuen Amtszeit oder im Rahmen eines Einführungsseminars, welches in fast allen Bezirken angeboten wurde.


Bestellung von Mitgliedern der jeweiligen Jugendvertretung als beratende Mitglieder in den Bezirksbeirat

Zum ersten Mal konnten die Jugendräte in den Stadtbezirken bis zu zwei ordentliche und zwei stellvertretende beratende Mitglieder in den Bezirksbeirat bestimmen. Von dieser Neuerung wurde reger Gebrauch gemacht, sodass in vielen Bezirksbeiräten nun Jugendräte als beratende Mitglieder vertreten sind. Nach ersten Rückmeldungen aus den Bezirksverwaltungen wurden die Vertreterinnen und Vertreter in den Bezirksbeiräten herzlich aufgenommen und die Resonanz aus den Bezirken ist positiv. Die Jugendlichen bringen sich mit Wortmeldungen zu allen Themen, die sie für wichtig erachten, inhaltlich ein. In einigen Bezirken werden die Jugendlichen von Seiten der Jugendratsbegleiter bei der Vorbereitung unterstützt, in anderen Bezirken bereiten die Jugendlichen ihre Wortmeldungen selbständig vor. Beides funktioniert sehr gut, insbesondere dort, wo beide Sitze besetzt sind, da sich die Jugendlichen bei ihren Wortmeldungen gegenseitig unterstützen.


Kooptation

Vom Mittel der Kooptation wurde bislang wenig Gebrauch gemacht, da in allen Jugendratsgremien Stellvertreter und Stellvertreterinnen vorhanden waren, die beim Austritt von ordentlichen Mitgliedern nachrücken konnten. Eventuell wird sich dies im Sommer 2024 ändern, da aktuell viele Jugendrätinnen und Jugendräte ihren Schulabschluss machen und nach den Sommerferien eine Ausbildung beginnen oder zum Studium aus Stuttgart wegziehen werden. Ziel der verbleibenden Jugendratsmitglieder ist, bereits frühzeitig an einer Kandidatur zur Jugendratswahl 2025 Interessierte, in die Arbeit einzubinden.


Jugendgemeinderat

Die gesamtstädtische Jugendvertretung wurde in Jugendgemeinderat Stuttgart (JGR) umbenannt. Durch die Ergebnisse der Jugendratswahl 2023 hat der JGR in dieser Amtszeit 53 Mitglieder, je drei Vertretungen aus den 17 Jugendratsgremien und je eine Vertretung aus den zwei Projektgruppen.

Der aktuelle JGR zeichnet sich seit Beginn der Amtszeit mit einer hohen Sitzungsanwesenheit aus und einer engagierten Arbeit aus. So ist es dem JGR sehr wichtig, dass möglichst viele Ideen, die im Gremium diskutiert werden, über Anträge an den Oberbürgermeister in die Stadtpolitik Eingang finden. Zeitgleich hat der JGR das ihm seit 2022 übertragene Anhörungs-, Antrags- und Rederecht zu Jugendangelegenheiten und - sofern vom Gemeinderat und Verwaltungsspitze gewünscht – zu weiteren Themen wie beispielsweise zum Klimaschutz genutzt und auf diese Weise die Interessen der Jugendlichen vertreten.

Internationaler Austausch


Mit dem Änderungsantrag 292/2022 der FDP-Gemeinderatsfraktion wurde der Wunsch nach einer stärkeren Vernetzung der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung und des Stuttgarter Jugendrates mit nationalen, europäischen und internationalen Partnern sowie die Durchführung von und Teilnahme an europäischen und internationalen Netzwerktreffen, Projekten und Veranstaltungen eingebracht und beschlossen.

Bereits im Jahr 2023 wurde viel unternommen, um die Jugendräte international zu vernetzen. So gingen sowohl Anfragen des Deutschen Generalkonsulats Boston wie auch des Jugendrats Gent gemeinsam mit dem Jugendrat Villach bei der Koordinierungsstelle ein.

Der Austausch mit dem Jugendrat Gent und dem Jugendrat Villach fand zwischen dem 30. Oktober und 03. November 2023 in Gent statt, Thema war das Wahlalter ab 16 Jahren für die anstehenden Europawahlen 2024. Passend zum Thema wurden auch die EU Kommission sowie das Europaparlament in Brüssel besucht.


Vom 05. November bis 10. November war der Mayor’s Youth Council Boston sowie Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Generalkonsulats Boston zu Gast in Stuttgart. Ziel war die Stärkung der transatlantischen Beziehungen und der Austausch zu Themen wie Fake News, Integration und Stadtplanung. Zum Thema Stadtgestaltung und Flächen für Jugendliche wurde ein Graffiti Workshop in der Hall of Fame angeboten, der sowohl von den Vertreterinnen und Vertretern des Jugendrates Boston, wie auch von den Stuttgarter Jugendrätinnen und Jugendräten gerne angenommen wurde. Die Kontakte nach Boston bestehen weiterhin und es besteht der Wunsch den Austausch bei einem Gegenbesuch in Boston zu vertiefen.

Durch die Kooperation mit der Abteilung Außenbeziehungen konnten sich die Stuttgarter Jugendräte im Rahmen des Städtepartnerschaftstreffens mit Kolleginnen und Kollegen aus Cardiff, St. Helens, Straßburg und Chmelnitzky austauschen. Zudem waren Jugendrätinnen und Jugendräte im Rahmen des Städtepartnerschaftsjubiläums mit St. Helens eingebunden. Eine Jugendrätin und ein Jugendrat waren Teil der städtischen Delegation, die anlässlich des Städtepartnerschaftsjubiläums nach St. Helens reiste.

Im Doppelhaushalt 2024/25 wurden aufgrund der positiven Resonanz zu diesen Formaten aus 2023 Mittel zur Finanzierung künftiger Austauschformate beantragt und beschlossen. Die Finanzierung der Formate 2023 war nur durch EU-Anträge (Erasmus+) aus Gent und Zuschüssen des Auswärtigen Amtes möglich, da im Jugendratsbudget bislang keine Mittel hierfür zur Verfügung standen.
Im Januar 2024 ging eine Anfrage des Jugendrat Trøndelag, der Region rund um Trondheim/Norwegen, bei der Koordinierungsstelle ein. Aus dieser Anfrage heraus hat sich ein Austausch ergeben. Der Jugendrat Stuttgart wird vom 20.06 bis 24.06. nach Trondheim reisen, der Gegenbesuch des Jugendrates Trøndelag ist für Herbst 2024 geplant.

Zudem wird die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung wieder mit einem Jugendprogramm beim Städtepartnerschaftstreffen im November 2024 vertreten sein, um den Austausch der Jugendvertretungen der Stuttgarter Partnerstädte zu fördern. Somit wird die internationale Vernetzung des Stuttgarter Jugendrates auch in diesem Jahr fortgeführt. Die vielen Anmeldungen aus der Mitte des Jugendgemeinderat Stuttgart zeigen, wie wichtig den Jugendlichen dieser Austausch ist.


Fazit

Die Neuerungen aus der Weiterentwicklung Jugendbeteiligung, die zur Jugendratswahl 2023 umgesetzt wurden, sind durchweg positiv zu werten und wurden auch seitens der Stuttgarter Jugendräte begrüßt. Die vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten der Jugendbeteiligung konnten wieder mit engagierten und motivierten Jugendlichen besetzt werden. Dies bildet die Grundlage zur Fortsetzung einer qualitativ hochwertigen und kontinuierlichen Beteiligung der Jugendlichen am kommunalen Geschehen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden nachstehende Mittel benötigt:

Statistisches Amt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen in allen Stadtbezirken sind im Teilhaushalt THH 120 – Statistisches Amt – in den Kontengruppen 42510, 440 und 44310 im Jahr 2024 insgesamt 42.000 EUR und im Jahr 2025 insgesamt 44.000 EUR veranschlagt.

Haupt- und Personalamt:
Für die laufende Arbeit der Jugendbeteiligungsformen in den bis zu 19 Stadtbezirken stehen im THH 100, Haupt- und Personalamt – Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – im Jahr 2024 insgesamt 89.700 EUR und im Jahr 2025 insgesamt 92.100 EUR zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

SOS, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Übersicht über die Wahlberechtigte, Sitzzahlen und Jugendratsgremien

<Anlagen>



zum Seitenanfang