Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 419/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Aufstellung Jahresabschluss 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.07.2024
11.07.2024



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2023 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 791,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
4.963.628.757,75
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-4.170.218.207,98
EUR
Ordentliches Ergebnis
793.410.549,77
EUR
Außerordentliche Erträge
27.728.188,64
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-29.392.299,12
EUR
Sonderergebnis
-1.664.110,48
EUR
Jahresüberschuss
791.746.439,29
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2023
242.598.671,20
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven

2. Bilanz zum 31.12.2023 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
19.166.964,98
EUR
Sachvermögen
5.298.281.247,00
EUR
Finanzvermögen
6.435.663.593,87
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
838.330.428,94
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
12.591.442.234,79
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
4.711.273.833,70
EUR
Sonderposten
872.888.350,88
EUR
Rückstellungen
666.964.392,23
EUR
Verbindlichkeiten
285.337.011,52
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
118.650.403,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
12.591.442.234,79
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2023 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 409.820.086,38 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.820.154.043,71
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.976.867.709,58
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
843.286.334,13
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
88.124.633,62
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-541.588.589,21
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-453.463.955,59
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
389.822.378,54
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
120.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.292,16
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
19.997.707,84
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
409.820.086,38
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2023
1.138.998.678,18
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-335.211.234,63
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
74.608.851,75
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
146.215.372,56
EUR



4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2023)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2023 in die Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
242.598.671,20 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2023 in die
Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
896.400.006,98 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.





5. Im Haushaltsplan 2023 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
54.096.817,14 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
464.775,63 EUR
Summe
54.561.592,77 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
3.400.000,00 EUR
Summe
3.400.000,00 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 75.002.262,48 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 13.894.825,76 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung eines städtischen Darlehens an den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW)

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2023 ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt.



8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2023 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2023

Bei der Nachtragshaushaltsplanung 2023 (im März 2023) ging man von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -76,1 Mio. EUR aus. Mit dem Finanzstatus im November 2023 (vgl. GRDrs 1544/2023) im Rahmen der Beratungen zum DHH 2024/2025 wurde ein Gesamtergebnis in Höhe von +468,8 Mio. EUR prognostiziert.
Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
791,7 Mio. EUR (VJ 336,4 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 793,4 Mio. EUR (VJ 323,3 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -1,7 Mio. EUR (VJ 13,0 Mio. EUR Überschuss) aus.

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 845,8 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von +661,0 Mio. EUR,
darunter Gewerbesteuer +634,7 Mio. EUR, Gemeindeanteil Einkommenssteuer +12,5 Mio. EUR und Vergnügungssteuer +8,2 Mio. EUR.

Laufenden Zuwendungen in Höhe von +77,5 Mio. EUR,
darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +34,0 Mio. EUR, laufende Zuweisungen und Zuschüsse +41,2 Mio. EUR u.a. Zuweisungen Bund/Land +34,7 Mio. EUR (u.a. Weiterleitung Landeszuschüsse für Schnellbuslinien an die SSB +2,8 Mio. EUR, für Mehrbelastungen Flüchtlingsunterbringung +30,8 Mio. EUR) – Zuweisungen Grunderwerbsteuer -12,5 Mio. EUR und Leistungsbeteiligung Bund SGB II +3,9 Mio. EUR

Sonstige Transfererträge in Höhe von +11,0 Mio. EUR
darunter Kostenersätze Jobcenter +4,5 Mio. EUR, Kostenersätze Sozialbereich +6,0 Mio. EUR.

Gebühren und ähnliche Abgaben in Höhe von +16,5 Mio. EUR
darunter Benutzungsgebühren Sozialamt +8,9 Mio. EUR, Benutzungsgebühren Jugendamt
+6,3 Mio. EUR

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von +18,9 Mio. EUR
Insbesondere bei Mieten, Pachten und sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (z.B. Ersätze Sach- und Personalkosten, Erträgen aus Verkauf)

Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von -21,8 Mio. EUR
darunter Mindererträge Kostenerstattungen vom Land (FlüAG-Pauschalen) aufgrund geringerer Fallzahlen beim Sozialamt -13,5 Mio. EUR und bei den Hilfen zur Erziehung / Leistungen für junge Volljährige -11,1 Mio. EUR.

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von +46,8 Mio. EUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen +41,3 Mio. EUR, Bußgelder +2,2 Mio. EUR

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von +36,2 Mio. EUR
höhere Zinserträge aufgrund gestiegenem Termingeld-/Sichteinlagevolumen i.V.m. höheren Zinssätzen


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 35,5 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden
insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von +13,1 Mio. EUR,
in Folge verzögerter Stellenbesetzungen.

Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen in Höhe von +68,1 Mio. EUR,
zentrale Veranschlagungen von Pauschalen (Kita-Ausbaupauschale +42,8 Mio. EUR), Catering Flüchtlingsunterkünfte +14,3 Mio. EUR, Energiekosten Schulen +4,0 Mio. EUR, verzögerte Unterhaltungsmaßnahmen (u.a. Garten-, Friedhofs- und Forstamt +2,9 Mio. EUR).

Transferaufwendungen in Höhe von -58,5 Mio. EUR,
darunter aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer eine höhere Gewerbesteuerumlage in Höhe von -54,1 Mio. EUR, höhere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -25,0 Mio. EUR (u.a. Mehrbedarf Zuschüsse an freie Träger), Minderaufwendungen bei den Sozialen Leistungen (Sozialamt +19,4 Mio. EUR –u.a. +2,6 Mio. EUR bei der Eingliederungshilfe, +4,4 Mio. EUR Hilfen für Geflüchtete, +12,7 Mio. EUR Hilfe zur Pflege–) und Mehraufwendungen beim Jobcenter -3,5 Mio. EUR (u.a. höherer Regelbedarf bei den Passivleistungen, höhere Zuteilung bei den Eingliederungsleistungen), Weiterleitung Landeszuschüsse Schnellbuslinien an SSB -2,7 Mio. EUR sowie Minderaufwendungen bei der FAG-Umlage in Höhe von +12,4 Mio. EUR und verzögerte Mittelabflüsse beim Energiespar- und Heizungsaustauschprogramm +11,9 Mio. EUR.

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von -10,7 Mio. EUR,
Geschäftsaufwendungen -3,5 Mio. EUR, Erstattungen +2,0 Mio. EUR, Rechte- und Dienste +7,2 Mio. EUR (z.B. Lizenzen, Konzessionen, Schülerbeförderung), Steuern, Versicherungen
-2,0 Mio. EUR, weitere sonstige ordentliche Aufwendungen -44,6 Mio. EUR –u.a. Nachholung Zinsberechnungen Erstattungszinsen Gewerbesteuer -39,4 Mio. EUR, höhere Personalwerbungsaufwendungen -2,8 Mio. EUR –, Deckungsreserve +30,0 Mio. EUR (zentraler Ansatz unter dieser Kontengruppe).

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von +26,2 Mio. EUR,
geringere Abschreibungen Sachanlagevermögen (insbes. Gebäude, Infrastrukturvermögen) +17,3 Mio. EUR, Wertberichtigungen auf Forderungen +6,0 Mio. EUR und Auflösung Sonderposten +2,6 Mio. EUR.

Weitere Planabweichungen sind in Anlage 1 (Gesamtergebnisrechnung) ersichtlich.
Eine ausführliche Erläuterung erfolgt mit separatem Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 793,4 Mio. EUR (VJ 323,3 Mio. EUR).

Der Fehlbetrag beim Sonderergebnis beträgt 1,7 Mio. EUR.
Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 27,7 Mio. EUR (darunter
11,7 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 29,4 Mio. EUR (darunter 10,3 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,6 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 5,9 Mio. EUR, Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder 3,8 Mio. EUR sowie Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 4,5 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 45,7 % (VJ 40,5 %).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 30,2 %
(VJ 23,5 %).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 36,7 % (VJ 29,7 %).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 14,1 % (VJ 18,2 %).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 4.963,6 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 4.170,2 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen)
beträgt 119,0 % (VJ 108,2 %).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 21,2 % (VJ 20,6 %).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 13,3 % (VJ 12,6 %).

Der Jahresabschluss 2023 kann aufgrund der nicht in diesem Maße vorhersehbaren Verbesserungen auf der Ertragsseite (insbesondere bei der Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen vom Land, laufenden Zuweisungen und Zuschüssen sowie Zinserträgen) sowie einem weiterhin verzögerten Mittelabfluss auf der Aufwandsseite, als sehr gut bewertet werden.


Verwendung Jahresüberschuss 2023 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 791.746.439,29 EUR ist der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentlichen Erg.
-793.410.549,77
EUR
Entnahme Rücklage Übersch. d. außerordentlichen Erg.
1.664.110,48
EUR
Summe Zuführungen Ergebnisrücklagen
-791.746.439,29
EUR

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 19ff dargestellt, werden somit zum
JA 2023 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von
464,9 Mio. EUR (VJ 569,1 Mio. EUR) ausgewiesen.

Die Veränderung ergibt sich aus Zugängen in Höhe von 20,0 Mio. EUR (u.a. 11,8 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung, 4,6 Mio. EUR Investitionszuschuss SSB,
3,0 Mio. EUR Wohnraumoffensive Stuttgart) sowie Abgängen in Höhe von 124,3 Mio. EUR
(u.a. 96,4 Mio. EUR Klimaschutzfonds, 9,0 Mio. EUR Wohnraumoffensive, 8,2 Mio. EUR Kulturelle Infrastruktur, 4,8 Mio. EUR Klinikum Stuttgart, 4,1 Mio. EUR Radinfrastruktur).

Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 454,6 Mio. EUR gebunden.
Die zum 31.12.2023 ausgewiesene „freie Liquidität“ in Höhe von 385,1 Mio. EUR (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“) ist zur Reduzierung der im DHH 2024/2025 vorgesehenen Kreditaufnahme zu verwenden, womit der Finanzierungsrahmen der am 26. Juni 2024 im Verwaltungsausschuss dargestellten Übersicht der zukünftigen „Großinvestitionen“ erhöht wird.


2. Bilanz 2023

Die Schlussbilanz 2023 weist eine Bilanzsumme von 12,59 Mrd. EUR
(VJ 11,81 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2023 um 190,8 Mio. EUR auf 5,3 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 42,08%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 6,44 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 534,4 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 51,11% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 10,65 Mrd. EUR (VJ 9,86 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 12,59 Mrd. EUR eine Kapitalquote von 84,6% (VJ 83,4%). Erweitert um die Summe der Sonderposten (rd. 0,83 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 91,5% (VJ 91,0%).

Die Rücklagen betragen 4,71 Mrd. EUR (VJ 3,92 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 464,9 Mio. EUR (VJ 569,1 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 114,6 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert. Das Stiftungskapital beträgt 83,5 Mio. EUR (VJ 84,0 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge insgesamt um 53,4 Mio. EUR auf 666,9 Mio. EUR (VJ 720,3 Mio. EUR) reduziert.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich im Stadthaushalt weiterhin auf null Euro. Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 106 TEUR.

Die LHS ist seit dem Jahr 2018 im Stadthaushalt schuldenfrei.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 281,6 Mio. EUR (VJ 246,6 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 445 EUR (VJ 390 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Ermächtigungsübertragungen 2023 (Übertragung von Budgetresten)

Im Ergebnishaushalt werden konsumtive Budgetreste aus dem Jahr 2023 in die Ämterbudgets 2024 in Höhe von 242.598.671,20 EUR übertragen.

Im Finanzhaushalt werden investive Budgetreste aus dem Jahr 2023 in die
Ämterbudgets 2024 in Höhe von 896.400.006,98 EUR übertragen.

Details zu den Ermächtigungsübertragungen sind in Anlage 4 ersichtlich.

Im Ergebnishaushalt verteilen sich die konsumtiven Budgetreste wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2023
800
Gemeinderat
86.700,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
7.647.300,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
1.981.100,00 EUR
120
Statistisches Amt
62.300,00 EUR
150
Bezirksämter
548.100,00 EUR
170
Amt für Digitalisierung, Organisation und IT
33.335.300,00 EUR
200
Stadtkämmerei
25.244.800,00 EUR
230
Liegenschaftsamt
15.985.862,11 EUR
290
Jobcenter
702.800,00 EUR
300
Rechtsamt
1.300,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
100.000,00 EUR
340
Standesamt
190.000,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
6.195.641,00 EUR
370
Branddirektion
3.498.300,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
29.805.434,09 EUR
410
Kulturamt
5.847.734,00 EUR
500
Sozialamt
2.981.800,00 EUR
510
Jugendamt
12.064.600,00 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
4.530.300,00 EUR
530
Gesundheitsamt
239.200,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
72.619.800,00 EUR
620
Stadtmessungsamt
86.700,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.350.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
7.338.500,00 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
10.155.100,00 EUR
Summe Ergebnishaushalt
242.598.671,20 EUR


Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 220,7 Mio. EUR.





Im Finanzhaushalt verteilen sich die investiven Budgetreste wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2023
800
Gemeinderat
5.900,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
10.170.900,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
545.727,00 EUR
120
Statistisches Amt
7.900,00 EUR
170
Amt für Digitalisierung, Organisation und IT
16.224.974,65 EUR
200
Stadtkämmerei
61.092.800,00 EUR
230
Liegenschaftsamt
149.927.534,15 EUR
290
Jobcenter
53.600,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
2.327.500,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
18.223.821,56 EUR
370
Branddirektion
6.363.600,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
240.094.228,97 EUR
410
Kulturamt
1.116.700,00 EUR
500
Sozialamt
5.302.400,00 EUR
510
Jugendamt
99.844.035,04 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
59.059.360,86 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
94.738.422,41 EUR
660
Tiefbauamt
116.631.379,53 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
14.669.222,81 EUR
Summe Finanzhaushalt
896.400.006,98 EUR

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 982,0 Mio. EUR.



4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerken im Haushaltsjahr 2023

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2022/2023 wurde folgende Deckungsbeziehungen im Haushaltsjahr 2023 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung des Kulturamts sind alle Aufwendungen für die Planung und Umsetzung des künstlerischen Großprojekts im öffentlichen Raum zu Lasten der im Teilhaushalt 200- Stadtkämmerei in der Kontengruppe 43100 veranschlagten Mittel.

Einseitig deckungsberechtigt im THH 290 Jobcenter, Amtsbereich 2907010-Arbeitsförderung, sind alle Aufwendungen betreffend die Maßnahmen der Arbeitsförderung im zu Lasten der im Amtsbereich 8107025 - Arbeitsförderung des Bürgermeisteramtes veranschlagten Mittel.


5. Im Haushaltsplan 2023 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
54.096.817,14 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
464.775,63 EUR
Summe
54.561.592,77 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
3.400.000,00 EUR
Summe
3.400.000,00 EUR

Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43410 Gewerbesteuerumlage ergibt sich infolge von höheren Gewerbesteuererträgen eine gegenüber der Planung um 54.096.817,14 EUR höhere Gewerbesteuerumlage.
Die Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Teilergebnishaushalt THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 30130 Gewerbesteuer gedeckt.

Zu 5.2
Im Teilergebnishaushalt THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl ergibt sich eine gegenüber der Planung um 464.775,63 EUR höhere Umlage an den Verband Region Stuttgart.
Die Mehraufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft wie folgt gedeckt:
- Amtsbereich 9006120 - Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 287.919,98 EUR - Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43730 - Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl 176.855,65 EUR

Zu 5.3
Im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.232000 Immobilien, Auszahlungsgruppe 782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen ergibt sich infolge der Übertragung eines unbebauten Grundstücks aus dem Betriebsvermögen eines Eigenbetriebs in das Allgemeine Grundvermögen der Stadt (siehe GRDrs 1041/2023) eine Mehrauszahlung in Höhe von 3.400.000 EUR.
Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2023 (Anlage 3).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2022/2023 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2023 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 75.002.262,48 EUR EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden.
Im Jahr 2023 waren dies insgesamt 13.894.825,76 EUR.


7. Gewährung eines städtischen Darlehens an den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW)

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2023 ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt. Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß § 5 Nr. 8 Betriebssatzung ELW der Zustimmung des Gemeinderats.

Die Darlehensgewährung erfolgte zu marktüblichen Konditionen.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird in bewährter Weise bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Zeilenstruktur im Haushaltsplan ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben.
Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan der Landeshauptstadt Stuttgart werden unterhalb der Teilhaushalte Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen dargestellt. Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen die Vorjahresergebnisse den aktuellen Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beizubehalten und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität zu legen. Eine identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.


9. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Rahmen der Nachtragsplanung musste für das Haushaltsjahr 2023 keine Kreditermächtigung veranschlagt werden.


Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2023 beträgt 385,1 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 19), aus Rückstellungen (vgl. Anlage 2, Seite 28) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Die ausgewiesene freie Liquidität ist zur Reduzierung der im DHH 2024/2025 vorgesehenen Kreditaufnahme zu verwenden, womit der Finanzierungsrahmen der am 26. Juni 2024 im Verwaltungsausschuss dargestellten Übersicht der zukünftigen „Großinvestitionen“ erhöht wird.



Schuldenstand

In 2023 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Dadurch war der Stadthaushalt auch zum 31.12.2023 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt inkl. Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2023: Eigenbetriebe 281.563.989,36 EUR (VJ 246.596.006,19EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2023 – 445 EUR
(Vorjahr 390 EUR) je Einwohner.




10. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt
Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister






Anlagen

1 Gesamtergebnisrechnung 2023
2 Bilanz 2023 mit Erläuterungen
3 Gesamtfinanzrechnung 2023
4 Verzeichnis der Ermächtigungsübertragungen 2023
5 Schuldenübersicht 2023
6 Liquiditätsübersicht 2023
7 Bericht Vermögensverwaltung 2023




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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