Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 936/2018
Stuttgart,
11/12/2018



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts bleibt ab 01. Januar 2019 mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert. Für 2019 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR berücksichtigt

2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bleibt ab 01. Januar 2019 mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche unverändert.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dieser Vorlage wird darüber informiert, dass die seit Januar 2016 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche für 2019 unverändert bleibt.

Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2019 (Übersicht Anlage 3) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) sind folgende Positionen:

· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (Herleitung Anlage 2) basiert auf fortgeschriebene Zahlen des Wirtschaftsplans 2019 (GRDrs 883/2017) und liegt bei 91,1 Mio. EUR (Abwassergebührenkalkulation 2018: 90,7 Mio. EUR).

· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,0 % (Abwassergebührenkalkulation 2018: 4,0 %) und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).

· In 2019 gelten bei der Gebührenkalkulation folgende Verteilungsschlüssel (Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2015 zum Jahresende 2016 neu erhoben und gelten seit 1. Januar 2018:


Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Kosten
Kanalnetz
werden verteilt auf
45,25 %
54,75 %
Kosten
Klärwerke
88,05 %
11,95 %

· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2019 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 35,8 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2018: 35,8 Mio. m³).

· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde auf 31,5 Mio. m² erhöht (Abwassergebührenkalkulation 2018: 31,3 Mio. m³).

· Im Bereich Schmutzwasser sind in 2019 Zuführungen von Kostenüberdeckungen (aus dem Jahr 2015 und 2016) in Höhe von 2,0 Mio. EUR berücksichtigt (Übersicht Anlage 4).

· In der Gebührenkalkulation sind die ökologischen, die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten des Eigenbetriebs ausgewogen und nachhaltig berücksichtigt.

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen für 2019 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,2 Mio. EUR an (WP2019: 9,2 Mio. EUR).

· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2019 Investitionen in Höhe von 51,1 Mio. EUR eingeplant. Gleichzeitig sind Instandhaltungsleistungen für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs insgesamt 9,4 Mio. EUR vorgesehen.

· In 2019 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 1,3 Mio. EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.

Im Schnitt bezahlen die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart in 2019 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt bei 120 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 80 m² weiterhin Abwassergebühren in Höhe von 256 EUR. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand 2018 der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bei 312 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein gutes Preisniveau für eine leistungsfähige und zukunftssichere Stadtentwässerung (siehe Anlage 5-bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte-).




Finanzielle Auswirkungen

---



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 2: Herleitung des gebührenfähigen Aufwands
Anlage 3: Schema Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen
Anlage 5: Gebührenvergleich der Großstädte


<Anlagen>



zum Seitenanfang