Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
148
16
Verhandlung
Drucksache:
546/2015
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
29.07.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
de
Betreff:
Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 29.07.2015, öffentlich, Nr. 305
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 23.07.2015, GRDrs 546/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der 2 weiteren Klassen/Gruppen in der Ganztagsgrundschule Filderschule notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 3,31 Stellen (davon 1,27 Stellen in EG S 8 und 2,04 Stellen in EG S 6) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.
2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den 5 neuen Ganztagsgrundschulen - Wolf-buschschule, Schönbuchschule Dürrlewang, Fasanenhofschule, Mühlbachhofschule und Schülerhaus Martin-Luther-Schule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 23,29 Stellen (davon 4 Stellen in EG S 17, 4 Stellen in EG S 16, 7 Stellen in EG S 8, 8,29 Stellen in EG S 6) ab 1.9.2015 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.
3. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der weiteren Klassen/Gruppen in den 12 bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen –Ameisenbergschule, Grundschule Riedenberg, Grundschule Kaltental, Wilhelmsschule Wangen, Reisachschule, Albschule, Österfeld-schule, Neuwirtshausschule, Franz-Schubert-Schule, Jakobschule, Grundschule Zazenhausen, - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 28,49 Stellen (davon 17 Stellen in EG S 8 und 11,49 Stellen in EG S 6) ab 1.9.2015 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2016/2017 entschieden.
4. A) Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Ganztagsschulen in Höhe von 501.289 EUR werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - gedeckt.
B) Die überplanmäßigen Personalaufwendungen für 2015 im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Schülerhäusern in Höhe von 475.947 EUR werden gedeckt aus nicht verbrauchten Mittel der Kita-Betriebskostenpauschale, THH 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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