Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
126
10
Verhandlung
Drucksache:
359/2012
GZ:
5673-05
Sitzungstermin:
19.07.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
GAZi-Stadion auf der Waldau
Erfüllung von baulichen und technischen Anforderungen für die 3. Liga
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, öffentlich, Nr. 280
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit zusätzlicher Beschlussantragsziffer 6
Verwaltungsausschuss vom 18.07.2012, öffentlich, Nr. 238
Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung UTA
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 06.07.2012, GRDrs 359/2012, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1.1 Der Erweiterung des Raumprogramms (Anlage 1) wird zugestimmt.
1.2 Von dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Architekten Herrmann + Bosch vom 09.05.2012 / 18.06.2012 (Anlage 2 Pläne und Kostenübersicht) für die bauliche Weiterentwicklung des Haupttribünengebäudes wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 2 (Neubau) nach dem vom Hochbauamt und vom Büro Ernst Young Real Estate GmbH geprüften Kostenrahmen mit einem Kostenaufwand von netto rund 12,0 Mio. € (einschl. der erwarteten Baupreissteigerung, ohne Interimsmaßnahmen und Rasenheizung) weiter zu verfolgen.
2. Das Hochbauamt wird beauftragt, ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb für ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren durchzuführen (gemeinsame Bewerbung von Architekten und Bauunternehmen) und die hierzu erforderlichen Unterstützungsleistungen sowie einen externen Projektsteuerer zu beauftragen.
3. Die erforderlichen Mittel für den europaweiten Teilnahmewettbewerb und das Verhandlungsverfahren in Höhe von 350.000 € werden im Teilfinanzhaushalt 2012 THH 520, Amt für Sport und Bewegung Projekt-Nr. 7.520311 GAZi-Stadion Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen bereitgestellt.
3.1 Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 350.000 € im Teilfinanzhaushalt 2012 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520311 GAZi-Stadion Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen wird zugestimmt.
3.2 Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 350.000 € werden folgende Positionen herangezogen:
THH 520 – Amt für Sport und Bewegung
Amtsbereich 5204241 Sportstätten, KontenGR. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 140.000 €
THH 200, Stadtkämmerei, Projekt 7.202100 Infrastrukturpauschale; Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen 210.000 €
4. Zur teilweisen Refinanzierung des Bauvorhabens wird folgender Änderung der Nutzungsbedingungen für das GAZi-Stadion zugestimmt:
4.1 Die Stuttgarter Kickers (1. Mannschaft) und der VfB Stuttgart II bezahlen ab Fertigstellung der Baumaßnahme eine Miete in Höhe von 10 % der Zuschauernettoeinnahmen, mindestens jedoch 2.500 € (jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) bei allen ihren Spielen im GAZi-Stadion.
4.2 Die Stuttgarter Kickers (1. Mannschaft), der VfB Stuttgart II sowie die Stuttgart Scorpions erheben ab der Saison 2015/2016 einen Stadiongroschen von 0,50 € pro Stehplatz und 1,00 € pro Sitzplatz, der vollumfänglich an die Stadt abzuführen ist. Der Stadiongroschen ist für eine Laufzeit von 25 Jahren zu erheben und abzuführen, maximal jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 1,25 Mio. €.
4.3 Bei allen anderen Veranstaltungen wird das Amt für Sport und Bewegung ermächtigt, mit dem jeweiligen Veranstalter marktübliche Nutzungskonditionen für das GAZi-Stadion zu vereinbaren und über die Erhebung eines Stadiongroschens zu entscheiden.
5. Der Erlös aus dem Verkauf des Namensrechts ab der Saison 2014/2015 fließt vollständig der Stadt zur Refinanzierung der Baumaßnahme zu. Unter Berücksichtigung dessen und der unter Punkt 4 genannten Refinanzierungsmaßnahmen wird dem Verzicht auf die verbliebene Refinanzierungsverpflichtung in Höhe von 0,804 Mio. € der Stuttgarter Kickers aus dem Beschluss des Gemeinderats vom 23.6.1997 (GRDrs 275/1997) für die damalige Sanierung des Waldau-Stadions zugestimmt.
Zusätzliche Beschlussantragsziffer 6:
6. Begleitende Maßnahmen
Alle zu ergreifenden Maßnahmen für das GAZI-Stadion müssen sich in ein Entwicklungskonzept für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau einfügen. In Anlehnung an die Anregungen der bereits begonnenen Planungswerkstatt wird die Verwaltung deshalb mindestens eine Entwurfsplanung für den zentralen Platz, dessen Anbindung an die U-Bahn-Haltestelle und die Durchwegung des Umfeldes fertigen. Die Verwaltung bemüht sich zudem um den Erwerb des Grundstücks der heutigen Gaststätte "Halbzeit".
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 1 Enthaltung einstimmig den um die Ziffer 6
ergänzten Beschlussantrag
.
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