Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 611/2020
Stuttgart,
07/28/2020



Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.07.2020
29.07.2020



Beschlußantrag:


Begründung:


Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt 2019 bis 2024 – Sonderausstattungsprogramm

Der Bund hat am 14.05.2020 in einem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 – 2024 (Anlage 2) beschlossen, zusätzliche 500 Mio. EUR Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Auf Baden-Württemberg entfallen hieraus 65,06 Mio. EUR. Das Land Baden-Württemberg hat in der „Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) und zur Verwendung der zusätzlichen Landesmittel“ vom 22. Juni 2020 (Anlage 1) angekündigt, noch einmal die gleiche Summe aus Landesmitteln zusätzlich bereit zu stellen.

Förderzweck

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht durch schulgebundene mobile digitale Endgeräte, die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern (SuS) leihweise zur Verfügung stellen sollen, welche zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können. Damit sollen soziale Ungleichgewichte beim Fernunterricht ausgeglichen werden, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Ebenso förderfähig ist „Digitaltechnik zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote“.

Ebenfalls förderfähig ist die einmalige Inbetriebnahme sowie Lizenzen und Dienstleistungen hierfür. Nicht förderfähig sind jedoch gemäß Bekanntmachung des KUltusminsiteriums vom 22. Juni 2020 laufende Kosten der Verwaltung (Personal- und Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Maßnahmen.

Die zu beschaffenden Geräte sollen den Schulen baldmöglichst zur Verfügung stehen. Auch nach der Corona-bedingten Fernlernphase sollen die Leihgeräte dauerhaft in die von Schulträgern betriebenen päd. Netzwerkumgebungen an den Schulen eingebunden und der Support dauerhaft durch den Schulträger gewährleistet werden.


Förderhöhe für Stuttgart

Die Fördermittel von Bund und Land werden ganzheitlich vom Land aufgrund der Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2019/2020 anteilig an die Schulträger ausbezahlt. Diese Mittelzuweisung erfolgt ohne Antragstellung automatisch aufgrund eines einheitlichen Kopfsatzes pro SuS. Die
Stadt Stuttgart erhält aufgrund der Anzahl von rd. 77.260 SuS zum Schuljahr 2019/2020 dementsprechend 6.631.998 EUR.

Mit diesen Fördermitteln plant das Schulverwaltungsamt rd. 13.000 digitale Endgeräte (Tablets) zu beschaffen. In Stuttgart wurden seit Schließung der Schulen Mitte März noch keine entsprechenden Anschaffungen getätigt. Dies bedeutet eine sofortige Steigerung der vom Schulverwaltungsamt in den pädagogischen Netzen betriebenen Endgeräte von momentan rd. 18.000 auf künftig 31.000 Endgeräte und somit um über 72%!


Im Rahmen des Digitalpakts Schule 2019-2024 hätte die Schulverwaltung in den kommenden Jahren ohnehin geplant, größere Mengen an schulgebundenen mobilen Endgeräten zu beschaffen. Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm ergibt sich bei einer vorgezogenen Beschaffung die Möglichkeit, dass die Endgeräte über das Förderprogramm finanziert werden.


Förderbedingungen

Die Mittel können für die Finanzierung programmgerechter Maßnahmen ab 17.03.2020 und bis 31.07.2021 (Schuljahresende 2020/21) verwendet werden. In Stuttgart wurden seit 17.03.2020 noch keine entsprechenden Anschaffungen getätigt.

Die Verausgabung des Bundesanteils der Mittelzuweisung soll bis 31.12.2020 angestrebt werden. Wenn dies nicht gelingt, verfallen diese Mittel allerdings nicht, sondern stehen bis 31.07.2021 weiterhin zur Verfügung. Der Landesanteil der Mittelzuweisung steht bis 31.07.2021 zur Verfügung. Bis 01.08.2021 nicht zweckentsprechend verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen.


Geräteeinsatz und Kriterien zur Verteilung der Endgeräte an die Schulen:

Da es um mobile Endgeräte geht, die in die schulischen Netze integriert werden müssen und der laufende Betrieb auch zuhause bei den betroffenen SuS gewährleistet werden muss, kommen nur fernwartbare Tablets (Apple iPads) in Frage.

Diese entsprechen den Standards des Schulverwaltungsamtes. Eine entsprechende Betriebs- und Supportstruktur ist bereits vorhanden, muss für diese erhebliche Anzahl an zusätzlichen Geräten jedoch entsprechend erweitert werden.

Durch ihr geringes Gewicht, die Robustheit in der Anwendung, die multimedialen Fähigkeiten (Audio und Videofähigkeiten eingebaut), sowie die große Bandbreite schulgeeigneter Apps sind Apple iPads für den intendierten Zweck prädestiniert.


Verteilungskriterien

Das Kultusministerium geht davon aus, dass mit der Fördersumme bis zu 20% aller SuS mit einem Endgerät ausgestattet werden können.

Aus Sicht des Schulverwaltungsamts stellt bei allgemeinbildenden Schulen die Stuttgarter BonusCard ein geeignetes Merkmal für die Bedürftigkeit (soziale Gegebenheiten) im Sinne der Förderrichtlinien des Sofortprogramms dar. Die Gesamtzahl der BonusCard-Inhaber/-innen bei allgemeinbildenden Schulen entspricht zudem rund 20% der Schülerschaft. Schulen, bei denen keine oder weniger als 10 BonusCard-Halter/-innen sind, sollen mindestens 10 Endgeräte erhalten.

Da nicht alle SuS der beruflichen Schulen in Stuttgart mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann bei dieser Schulart die (Stuttgarter) Bonuscard nicht als Verteilschlüssel herangezogen werden. Vielmehr soll hier der Faktor 0,5 angelegt werden, da es sich bei rund drei Viertel der Schülerschaft an beruflichen Schulen um Teilzeit-SuS handelt. Mit diesem Faktor kann mit den Fördermitteln die Ausstattungsquote von 20% auch bei den beruflichen Schulen erreicht werden.

Die geschäftsführenden Schulleitungen wurden vom Schulverwaltungsamt vorab über die geplante Vorgehensweise informiert.


Vergabeverfahren und Beschaffung

Die Beschaffung hat eine sehr hohe Dringlichkeit, da ein Teil der Schüler dauerhaft oder im rollierenden System zu Hause bleiben muss und somit nur über Fernlehrangebote am Unterricht teilnehmen kann. Da viele Schülerinnen und Schüler zu Hause über kein geeignetes Gerät verfügen, müssen die Geräte schnellstmöglich zur Verfügung stehen um soziale Ungleichgewichte auszugleichen, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Manche Schüler sind derzeit durch die Lehrer gar nicht mehr erreichbar. Da die Förderung des Bundes für alle Kommunen in Deutschland zur Verfügung steht, besteht zudem die Gefahr, dass in kurzer Zeit keinerlei geeignete Endgeräte mehr am Markt zur Verfügung stehen werden. Die Verfügbarkeit ist aufgrund der erheblich gesteigerten Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie sowie aufgrund von verzögerten Lieferungen ohnehin weltweit sehr eingeschränkt.

Die Fördersumme soll möglichst vollständig ausgeschöpft werden. Die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gemäß Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.03.2020 sind bei der vorgesehenen Beschaffung mobiler Endgeräte für die Schulen derzeit grundsätzlich gegeben.

Mit dem zentralen Einkauf der Landeshauptstadt Stuttgart (ZE) wurde vereinbart, eine Dringlichkeitsvergabe gemäß LV nach §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchzuführen. Aufgrund der Wertgrenze und der Dringlichkeit muss hierfür ein Gemeinderatsbeschluss erfolgen.


Personalbedarf für Inbetriebnahme, Wartung, IT-Sicherheitsmanagement und IT-Support

Das Schulverwaltungsamt plant, die Endgeräte mit einem Dienstleistungspaket und einer Software-Grundausstattung zu erwerben und die mit dem Gerätebetrieb verbundenen Aufgaben somit einfach und die mit der unmittelbaren Geräteinbetriebnahme verbundenen Aufgaben soweit wirtschaftlich und sinnvoll als Dienstleistung mit der Beschaffung zu vergeben. Zum Dienstleistungspaket gehört u.a. die Bestückung mit Schutzhüllen, Zubehör, Identifikationsaufklebern, die schulscharfe Auslieferung sowie die Dokumentation. Diese Dienstleistungen sollen – soweit das Förderprogramm dies zulässt – ebenfalls aus den Fördergeldern finanziert werden.

Da das Schulverwaltungsamt bereits über ein Mobile Device Management (MDM) zur Fernadministration von rd. 6.200 Apple iPads an Stuttgarter Schulen verfügt und das Förderprogramm die Einbindung in vorhandene Schul-IT-Strukturen fordert, ist es notwendig, die zusätzlichen Geräte über die gleiche Infrastruktur zu verwalten. So werden auch Parallelstrukturen vermieden, zumal die Endgeräte nach der Fernlernphase dauerhaft in den schulischen Netzen weiter betrieben werden sollen.

Über das Förderprogramm erhöht sich der Bestand an schulisch genutzten Apple iPads um rd. 200%, die Gesamtzahl aller Endgeräte an Stuttgarter Schulen wird schlagartig um rd. 72% gesteigert.

Seitens des Schulverwaltungsamts wäre für die kommenden Jahre ohnehin eine sukzessive Erhöhung des Bestands an mobilen Endgeräten an Schulen geplant gewesen um fächerintegrative Medienbildung zu ermöglichen.

Das Sofortausstattungsprogramm bietet jetzt die Gelegenheit einen Teil dieser perspektivisch von der Schulverwaltung ohnehin geplanten Gerätesteigerung – finanziert durch das Förderprogramm – ohne zusätzliche Beschaffungskosten vorzuziehen. Da sich durch diese immense Steigerung der Endgeräte-Anzahl der Betreuungs- und Koordinationsbedarf der Schul-IT dauerhaft erheblich erhöht, ergeben sich durch die entsteht mit der vorgezogenen Beschaffung jedoch unmittelbar zusätzlicher dauerhafter Personalaufwand, um die zusätzlichen Endgeräte dauerhaft zu betreiben:

Die Lieferung und das physische Rollout von mobilen Endgeräten an die Schulen soll durch externe Dienstleister erfolgen. Die Konzeption von Rollout- und Betriebsszenarien für verschiedene schulische Anforderungen bezüglich mobiler Endgeräte, das Erstellen von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für schulartspezifisch spezialisierte Dienstleistungen in Zusammenhang mit mobilen Endgeräten als Grundlage für Ausschreibungen für Dienstleistungsverträge, sowie die Koordination der externen Dienstleister muss durch eigenes Fachpersonal erfolgen, damit Rollout, Inbetriebnahme und laufender Support im Einklang mit den städtischen Supportstrukturen nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt und die technischen Gerätespezifikationen auf die pädagogischen Anforderungen an die Geräte abgestimmt sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden ist eine Stelle Sachbearbeiter/-in „Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Die bisherigen Supportstrukturen sind noch nicht auf mobile Endgeräte in Schülerhand im nun vorgesehenen Umfang ausgelegt. Folglich müssen umgehend neue Supportkonzepte (z.B. im Rahmen des Mobile Device Management) entwickelt werden, Supportprozesse standardisiert, dauerhaft gesteuert und in die vorhandene an ITIL ausgerichtete Supportstruktur des Schulverwaltungsamts integriert werden. Für diese erweiterte Tätigkeit ist eine Stelle Sachbearbeiter/-in „MDM und IT-Servicemanagement-Koordination“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Durch die Ausgabe von mobilen Endgeräten in die Hände von SuS und die Nutzung derselben außerhalb der Schule erwachsen neue rechtliche Problemstellungen und Risiken bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz, Jugendschutz, Urheberrecht etc., die bisher nicht in dieser Form zu bearbeiten waren. Dieser erhebliche Mehraufwand zur Entwicklung von zeitgemäßen Sicherheitskonzepten und zur dauerhaften Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit kann bei der Nutzung digitaler mobiler Endgeräte im Rahmen des Unterrichts mit dem vorhandenem Personal nicht geleistet werden.
Um die datenschutzkonforme und rechtssichere Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zu ermöglichen und damit digitales Lernen dauerhaft in einer sicheren IT-Umgebung möglich ist, wird eine hauptverantwortliche Stelle für das IT-Sicherheits-management zur konzeptionellen Bearbeitung der komplexen und speziellen Fragestellungen und Themen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit der pädagogischen Schulnetze und mobiler Endgeräte in Schülerhand sowie damit verbundener rechtlicher Fragestellungen benötigt. Für die Bearbeitung dieser neuen Anforderung ist eine Stelle Sachbearbeiter/-in „IT-Sicherheitsmanagement für päd. Netze“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich.

Um dem steigenden Anrufaufkommen speziell im Zusammenhang mit vielen zusätzlichen mobilen Endgeräten in Schülerhand gewachsen zu sein sowie um im Bereich des ServiceDesk spezialisierte Expertise für das mit dem Betrieb der mobilen Endgeräte verbundene operative Mobile Device Management für diese Gerätegruppe und den entsprechenden Anwendungen (Apps) bereitstellen zu können, ist eine Stelle Sachbearbeiter/-in MDM-Manager/-innen und ServiceDesk-Spezialist/-innen“ erforderlich. Da der volle Umfang des zusätzlichen Anrufaufkommens erst nach der Auslieferung aller Geräte anfällt, sind darüber hinaus zwei weitere Stellen Sachbearbeiter/-in MDM-Manager/-innen und ServiceDesk-Spezialist/-innen“ ab dem Jahr 2021 erforderlich.

Die beschriebenen Tätigkeiten sind zusätzliche so bisher nicht bestehende und bisher nicht mit Personalressourcen hinterlegte Daueraufgaben, die auch nach der Corona-bedingten Sondersituation anfallen werden, da die Geräte auch dauerhaft in den Schulen zum Einsatz kommen sollen und im Regelbetrieb in den Schulen betreut werden müssen. Alle Tätigkeiten, die durch das Sofortprogramm einmalig gebündelt anfallen (Rollout, Erfassen und dokumentieren aller Seriennummern etc.) werden durch externe Dienstleister erbracht. Diese Dienstleistungen sollen – soweit das Förderprogramm dies zulässt – ebenfalls aus den Fördergeldern finanziert werden.

Die im DHH2020/2021 geschaffenen 11 Stellen für den DigitalPakt Schule können nicht zur Erfüllung der durch das Sofortprogramm erforderlichen oben beschriebenen Tätigkeiten herangezogen werden, da diese Stellen mit der Erstellung und laufenden Fortschreibung von Medienentwicklungsplänen, der daraus resultierenden Vernetzungsplanung und der Entwicklung von auf die Medienentwicklungspläne abgestimmten Standards dauerhaft gebunden sind und die Aufgabenwahrnehmung aufgrund von Förderfristen auch nicht verschoben werden können.

Sobald das Fernlernprogramm endet (31.07.2021) und die Geräte wieder in den Schulen zum Einsatz kommen, müssen die Tablets mit schulspezifischer auf das jeweilige pädagogische Konzept der der Schule abgestimmter Software ausgestattet und hierfür entsprechende Software-Lizenzmodelle entwickelt, gemanagt und abgerechnet werden. Ebenso steigt durch die vollständige Nutzung im Rahmen des Unterrichts mit laufend wechselnden Nutzer/-innen der Betreuungs- und Supportaufwand. Hierdurch entsteht zum Doppelhaushalt 2022/2023 ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 1,0 Stellen in Entgeltgruppe 11 TVöD als Sachbearbeiter/-in Lizenzmanagement, 3,0 Stellen in Entgeltgruppe 10 TVöD als ServiceDesk-Spezialist/-in und 1,0 Stellen als Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen in Entgeltgruppe 8 TVöD.


Finanzielle Auswirkungen

Die Fördermittel des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule werden für den Förderzweck (Anschaffung von rd. 13.000 schulgebundenen mobilen Endgeräten gemäß den Standards des Schulverwaltungsamts einschl. erforderlichen Zubehörs und Rollout) verwendet, da bislang seit Förderbeginn 17.03.2020 in Stuttgart noch keine entsprechenden Anschaffungen getätigt wurden. In 2020 nicht verausgabte Fördermittel werden entsprechend der Förderkriterien 2021 beim Land zur Verwendung beantragt. Im Jahr 2020 nicht verausgabte Restmittel werden in Form einer Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übertragen. Sie stehen jedoch längstens bis zum Schuljahresende 2020/2021 zur Verfügung, da Mittel, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verwendet wurden, an das Land zurückerstattet werden müssen und gelten als zweckentsprechend.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

- Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 22 Juni 2020
- Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 14. Mai 2020


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