Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
57/2013
GZ:
RSO-0019
Sitzungstermin: 25.04.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Förderung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2013 in Stuttgart

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2013, öffentlich, Nr. 91
Verwaltungsausschuss vom 20.03.2013, öffentlich, Nr. 55
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.04.2013, öffentlich, Nr. 160
Verwaltungsausschuss vom 24.04.2013, öffentlich, Nr. 101
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit und Ordnung vom 05.04.2013, GRDrs 57/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich an Infrastrukturkosten, die den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben für die Durchführung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2013 entstehen gemäß Anlage 1 bis zu einer Höhe von voraussichtlich 377.000 EUR. Im Übrigen trägt das Land Baden-Württemberg als Veranstalter die weiteren Kosten.

2. Finanzierungsbeschluss

Das Amt für öffentliche Ordnung wird ermächtigt, die zur Durchführung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit anfallenden Aufwendungen in erforderlicher Höhe im Amtsbereich 3207010 - Ordnungswesen, innerhalb der Kontengruppen 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 - Aufwendungen für interne Leistungen einzugehen.

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt

1. aus der Deckungsreserve im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzverwaltung, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen (allgemeine Deckungsreserve) über das oben beschlossene Budget in Höhe von voraussichtlich 377.000 EUR und
2. aus Mehrerträgen im Teilhaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207010 - Ordnungsverwaltung, Kontengruppe 348 - Kostenerstattungen (Erstattungen durch das Land).




OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 1 Enthaltung einstimmig wie
beantragt.


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