Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB-0240-01
GRDrs 426/2019
Stuttgart,
05/09/2019



Durchführung des Interkommunalen Austauschs der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart - Einrichtung eines beratenden Ausschusses Interkommunaler Austausch



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.05.2019
23.05.2019



Beschlußantrag:

1) a) Der Gemeinderat stimmt der sich aus der Begründung ergebenden Grundkonzeption zur Durchführung eines Interkommunalen Austauschs der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats zu. 2) Es wird ein beratender Ausschuss Interkommunaler Austausch des Gemeinderats gem. § 16 Hauptsatzung und § 41 GemO gebildet; der Ausschuss wird erstmals in der Amtsperiode 2019 bis 2024 besetzt.
3) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Absicht des Oberbürgermeisters, ein Mitglied des beratenden Ausschusses Interkommunaler Austausch mit der Vertretung im Vorsitz gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 Var. 3 GemO zu beauftragen und für die Verhinderungsvertretung dieses Mitglieds bis zu zwei Mitglieder aus dem Gremium zu bestellen.



Begründung:


Auf Antrag (Haushaltsantrag 298/2017) der CDU-Fraktion wurde zum Haushaltsplan 2018/2019 dauerhaft eine 0,5 Stelle sowie ein Budget von 45.000€ p. a. für den Interkommunalen Austausch des Gemeinderats geschaffen. Die Stelle konnte zum 1. Oktober 2018 besetzt werden.

Ziel des Austauschs ist es, die zentralen kommunalpolitischen Themen und Herausforderungen, wie beispielsweise Mobilität oder die Schaffung von Wohnraum, gemeinsam mit umliegenden Kommunen zu lösen. Es soll sich ein regelmäßiger Austausch sowie eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart und den Gemeinderäten ihrer Nachbarkommunen etablieren.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Vorsitzenden und Vertretern der Fraktionen am Donnerstag, 21. März 2019 wurden Rahmenbedingungen und Leitplanken zur Durchführung eines Interkommunalen Austauschs diskutiert.

Entsprechend dem bereits im Antrag angedeuteten Wunsch soll der Austausch ausschließlich zwischen den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart und denjenigen der Umlandkommunen stattfinden.

Ergebnis des Gesprächs war vor diesem Hintergrund der Vorschlag, einen beratenden Ausschuss des Gemeinderats zum Thema Interkommunalen Austausch zu bilden. Durch eine entsprechende Stellvertretung der Mitglieder können alle Themenbereiche, die für einen Austausch von Interesse sind, abgedeckt werden.

Nach Vorbild des Akteneinsichtsausschusses International Unit Klinikum Stuttgart (AIU) soll auch bei dem beratenden Ausschuss Interkommunaler Austausch ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderats in Vertretung für den Oberbürgermeister den Vorsitz übernehmen. Auf diese Weise wird dem Anliegen eines Austauschs rein der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats besonders Rechnung getragen.
Der Interkommunale Austausch in der Region soll nach der Sommerpause mit dem neu konstituierten Gemeinderat beginnen.
Die Festsetzung der Zahl der Mitglieder und die Benennung der Mitglieder bleibt den Einigungsgesprächen nach der Kommunalwahl und der Gremienbildung durch den neuen Gemeinderat vorbehalten.

Nach der Sommerpause sollen mit dem Ausschuss weitere konkrete Details zur Ausgestaltung und Durchführung des Interkommunalen Austauschs erarbeitet werden. Ebenso soll dann die Planung eines ersten Treffens zum Interkommunalen Austausch in Form einer regionalen Auftaktveranstaltung erfolgen.

Die Festlegung der Themen und Treffen einschließlich der Verwendung der für den Interkommunalen Austausch zur Verfügung stehenden Mittel soll im Rahmen der zu beachtenden Zuständigkeitsregelungen und Förmlichkeiten so einfach wie möglich erfolgen. Die Festlegung der Sitzungen obliegt dem/der Vorsitzenden. Auf Vorschlag des beratenden Ausschusses wird die Verwaltung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit - nach dem Vorbild der Ausgestaltung des Bezirksbudget - die erforderlichen finanziellen Entscheidungen treffen, so dass es keiner Beschlussfassung für jeden Austausch durch den Gemeinderat bedarf, sondern eine mehrheitliche Entschließung des beratenden Ausschusses Interkommunaler Austausch ausreicht.


Finanzielle Auswirkungen

Es fallen zusätzliche Kosten für Sitzungsgeld nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für die Sitzungen des beratenden Ausschusses Interkommunaler Austausch an. Diese können voraussichtlich aus dem bestehenden Entschädigungsbudget für den Gemeinderat bestritten werden.




Beteiligte Stellen

Nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 298/2017 der Gemeinderatsfraktion CDU

Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 298/2017 der Gemeinderatsfraktion CDU




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

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