Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
826/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 08.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Satzung über die Veränderungssperre
Flurstücke 2689 und 2690/3, Augsburger Straße 231 im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 114)

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2012, nicht öffentlich, Nr. 510
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 24.10.2012, GRDrs 826/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für die Flurstücke 2689 und 2690/3, Augsburger Straße 231, im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 114) beschlossen.

Der Satzungstext ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 17.10.2012 dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn macht darauf aufmerksam, dass die Anlage 1 zur GRDrs 826/2012 ausgetauscht werden muss, da versehentlich eine ähnlich lautende Anlage einer anderen Gemeinderatsdrucksache angeheftet wurde. Die Anlagen 2 und 3 der GRDrs 826/2012 seien korrekt.

Die Neufassung der Anlage 1 zur GRDrs 826/2012 ist dieser Niederschrift angeheftet.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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