Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
65
6
Verhandlung
Drucksache:
300/2013
GZ:
Sitzungstermin:
16.05.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Neustrukturierung der Wohnanlage Fasanenhof gGmbH
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.05.2013, nicht öffentlich, Nr. 56
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.05.2013, nicht öffentlich, Nr. 57
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 15.05.2013, nicht öffentlich, Nr. 132
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 26.04.2013, GRDrs 300/2013, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit der Wohnanlage Fasanenhof gGmbH, dem bhz Stuttgart e.V., der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH sowie dem Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. (vgl. Anlage) zu.
2. Die Landeshauptstadt Stuttgart bringt das im Grundbuch von Stuttgart-Möhringen, eingetragene und mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück der Gemarkung Stuttgart-Möhringen, Flurstück 7538, Laubeweg 1, mit einem Wert von 725.000,00 EUR als Gesellschafterin im Wege der Sacheinlage in die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH ein.
3. Zum Ausgleich des sich bei der Wohnanlage Fasanenhof gGmbH bis 31.12.2016 ergebenden Umstrukturierungsaufwandes wird der Kapitalrücklage der Gesellschaft - nach Anrechnung einer Überzahlung auf den städtischen Verlustausgleich 2012 in Höhe von 65.137,38 EUR - ein Betrag in Höhe von 321.000,00 EUR
von der Landeshauptstadt Stuttgart zugeführt. Der Aufwand ist im Teilergebnishaushalt 2013 THH 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - gedeckt.
4. Der Gemeinderat stimmt für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren der Übernahme von 50 % der nicht förderfähigen und nicht refinanzierbaren Kosten für die Erweiterung der Wohngruppe für Kinder und Jugendliche (Vollzeitunterbringung) in der Wohnanlage Fasanenhof gGmbH zu. Die Mittel sind im Bedarfsfall im Stadthaushalt entsprechend bereitzustellen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorgelegten Vertragsentwurf anzupassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie aus notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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