In der Nachkalkulation 2023 kam es bei den Schmutzwassergebühren zu Unterdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR und bei den Niederschlagswassergebühren in Höhe von 0,05 Mio. EUR. Beide Unterdeckungen werden in der nächsten Abwassergebührenkalkulation 2025 einkalkuliert. Das Jahresergebnis in Höhe von 0,6 Mio. EUR wird nach Beschluss in die Allgemeine Rücklage eingestellt.
Für Erhalt, Sanierung, Erneuerung und Ausbau der Stadtentwässerungsanlagen wurden 2023 Investitionen in Höhe von 51,2 Mio. EUR realisiert. Die benachbarten Anschlusskommunen beteiligten sich an den Investitionen mit 4,2 Mio. EUR. 2,4 Mio. EUR wurden durch Dritte (SSB und Flughafen) finanziert. Die Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren für 2024 wurde am 30.11.2023 durch den Gemeinderat beschlossen (GRDrs 1082/2023). Das Schmutzwassergebühr wurde auf 1,79 EUR/m³ (Vorjahr: 1,73 EUR/m³) und die Niederschlagswassergebühr auf 0,71 EUR/m² (Vorjahr: 0,68 EUR/m²) erhöht. Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen für einen durchschnittlichen Familienhaushalt (bei 120 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 80 m²) in 2024 Abwassergebühren in Höhe von 272 EUR. Im Vergleich hierzu liegt der Bundesdurch-schnitt (bei Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern) bei rund 347 EUR.
Finanzielle Auswirkungen --- Beteiligte Stellen Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Jürgen Mutz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1 Feststellungsbeschluss 2023 Anlage 2 Übersichtsblatt Jahresabschluss SES 2023 Anlage 3 Erfolgsplanabrechung 2023 Anlage 4a Liquiditätsrechnung 2023 Anlage 4b Entwicklung der Liquidität 2023 Anlage 5 Schema Nachkalkulation 2023 Nur für die Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 Anlage 7 Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch das Amt für Revision zum Seitenanfang