Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 467/2024
Stuttgart,
07/04/2024



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Jahresabschluss 2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.07.2024
11.07.2024



Beschlußantrag:

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für das Wirtschaftsjahr 2023 wird gemäß Anlage 1 (Feststellungsbeschluss) festgestellt.

Er enthält folgende wesentliche Angaben:

Summe der Erträge:129.145.430,92 EUR
Summe der Aufwendungen:128.502.300,35 EUR
Jahresergebnis: 643.130,57 EUR

2. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2023 entlastet. 3. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz Partnerschaft mbB beauftragt.




Begründung:


Der Jahresabschluss 2023 der SES wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung erstellt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss der SES für das Wirtschaftsjahr 2023 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar (Anlage 6 zur GRDrs).

Die örtliche Prüfung durch das Amt für Revision ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebs SES gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz und der Entlastung der Betriebsleitung für 2023 entgegenstehen (Anlage 7 zur GRDrs).

Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresergebnis in Höhe von 0,6 Mio. EUR erfolgreich abgeschlossen. Die Beschaffungspreise für die notwendigen Flock- und Fällungsmittel blieben weiter teuer. Der Betrieb der Klärschlammverbrennung und Klärschlammentsorgung waren kostenintensiver als geplant. Gleichzeitig wirkten sich die Rückerstattungen innerhalb der Stromkosten aufgrund der Strompreisbremse positiv aus. Die veranlagte Schmutzwassermenge lag leicht höher als im Vorjahr. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 51,2 Mio. EUR in die Anlagen der Stadtentwässerung Stuttgart investiert.

In der Nachkalkulation 2023 kam es bei den Schmutzwassergebühren zu Unterdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR und bei den Niederschlagswassergebühren in Höhe von 0,05 Mio. EUR. Beide Unterdeckungen werden in der nächsten Abwassergebührenkalkulation 2025 einkalkuliert. Das Jahresergebnis in Höhe von 0,6 Mio. EUR wird nach Beschluss in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

Für Erhalt, Sanierung, Erneuerung und Ausbau der Stadtentwässerungsanlagen wurden 2023 Investitionen in Höhe von 51,2 Mio. EUR realisiert. Die benachbarten Anschlusskommunen beteiligten sich an den Investitionen mit 4,2 Mio. EUR. 2,4 Mio. EUR wurden durch Dritte (SSB und Flughafen) finanziert.

Die Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren für 2024 wurde am 30.11.2023 durch den Gemeinderat beschlossen (GRDrs 1082/2023). Das Schmutzwassergebühr wurde auf 1,79 EUR/m³ (Vorjahr: 1,73 EUR/m³) und die Niederschlagswassergebühr auf 0,71 EUR/m² (Vorjahr: 0,68 EUR/m²) erhöht. Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen für einen durchschnittlichen Familienhaushalt (bei 120 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 80 m²) in 2024 Abwassergebühren in Höhe von 272 EUR. Im Vergleich hierzu liegt der Bundesdurch-schnitt (bei Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern) bei rund 347 EUR.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1 Feststellungsbeschluss 2023
Anlage 2 Übersichtsblatt Jahresabschluss SES 2023
Anlage 3 Erfolgsplanabrechung 2023
Anlage 4a Liquiditätsrechnung 2023
Anlage 4b Entwicklung der Liquidität 2023
Anlage 5 Schema Nachkalkulation 2023

Nur für die Mitglieder des Betriebsausschusses Stadtentwässerung
Anlage 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023
Anlage 7 Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023
durch das Amt für Revision





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