Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 102/2016
Stuttgart,
06/03/2016



Änd. Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart in Stuttgart-Bad Cannstatt, Bereich Cannstatt Süd/NeckarPark
- Feststellungsbeschluss mit Anregungen i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB
- Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan NeckarPark (Ca 283))




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
28.06.2016
07.07.2016



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegungen zur Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart im Bereich Cannstatt Süd/NeckarPark im südlichen Teil des Stadtbezirks Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Anregungen können nur zum Teil berücksichtigt werden.

2. Die Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart wird festgestellt. Maßgebend sind die Planzeichnung vom 17. Dezember 2013 und die Begründung mit Umweltbericht vom 17. Dezember 2013/1. September 2015 mit redaktionellen Änderungen vom 14. April 2016.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für den Bereich NeckarPark soll mit der Flächennutzungsplanänderung ein übergeordnetes Leitbild für die zukünftige Entwicklung in Einzelbereichen festgelegt werden.

Grundlage für die Änderung der Plandarstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Stuttgart sind insbesondere der Rahmenplan Mercedesstraße aus dem Jahr 2005 (GRDrs. Nr. 336/2005) und das weiterentwickelte städtebauliche Gutachten/Nutzungskonzept (GRDrs. Nr. 562/2007) unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kooperativen Verfahrens im Februar 2008 sowie des Rahmenplans NeckarPark, Stuttgart-Bad Cannstatt vom 9. Februar 2011.

Hier sind auch die Leitideen für den gesamten Stadtraum fixiert.

Die bauliche Entwicklung in dieser besonderen stadt(-landschaftlichen) Situation soll sich insbesondere auf die Nachverdichtung und Neuordnung der bestehenden Baugebiete sowie auf die Neuordnung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes konzentrieren. Die gebaute Stadtkante zum Neckar soll mit Ausnahme der Erweiterungsfläche für die Daimler AG auch in Zukunft auf der heutigen Grenze entlang der Mercedesstraße liegen und hier als „Stadtkante am Fluss“ aufgewertet werden. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 73,51 ha.

Im wirksamen Flächennutzungsplan Stuttgart ist der Bereich als Gemeinbedarfsfläche, Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche, Sonderbaufläche Sportpark/Sonstige Grünfläche und Grünfläche/Sport dargestellt.

Zur Umsetzung der Planungsidee NeckarPark ist die Änderung der Plandarstellung entsprechend der Planzeichnung vom 17. Dezember 2013 erforderlich.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 17. Februar 2009 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart gefasst.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung lagen in der Zeit vom 24. April – 8. Mai 2009 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie im Bezirksrathaus Bad Cannstatt öffentlich aus.
Der Erörterungstermin fand am 5. Mai 2009 im Bezirksrathaus Bad Cannstatt statt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Scoping-Termin zur Festlegung von Detaillierungsgrad und Umfang der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 19. Mai 2009 durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind in den Anlagen 3 und 4 zusammengestellt.
Angaben zu möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in den einzelnen Teilbereichen sowie mögliche Summationswirkungen sind im Umweltbericht benannt.

Der Auslegungsbeschluss wurde am 27. Mai 2014 gefasst.


Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart mit Begründung und Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 13. Juni 2014 – 18. Juli 2014. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen. Anregungen wurden vorgebracht.
Das Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung mit den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung ist in den Anlagen 5 und 6 zusammengefasst.

Nach Durchführung der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und anschließender Aufarbeitung der Stellungnahmen ist deutlich geworden, dass aufgrund neuer Erkenntnisse und zusätzlicher Gutachten die Themen Luftschadstoffe, Schallschutz und Artenschutz sowie Hochwasserschutz einer ausführlichen Untersuchung und Behandlung in der Begründung und im Umweltbericht bedürfen. Die danach notwendigen Ergänzungen im Umweltbericht waren wesentlich, wodurch eine erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig wurde. Die Planzeichnung blieb unverändert.
Die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11. Dezember 2015 bis 22. Januar 2016. Anregungen wurden vorgebracht.
Das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung ist in den Anlagen 7 und 8 zusammengefasst.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagen. Die eingegangenen Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung der Plandarstellung und nicht zu einer neuen Betroffenheit geführt.


Änderungen der Begründung mit Umweltbericht

Die Begründung mit Umweltbericht vom 17. Dezember 2013/1. September 2015 wurde gegenüber den erneut ausgelegten Unterlagen zur Klarstellung redaktionell mit Datum 14. April 2016 geändert bzw. korrigiert. Diese Änderungen und Korrekturen wurden zu den Themen Verkehr, Lärm und Gerüche in der Begründung mit Umweltbericht vorgenommen. Die Planzeichnung ist unverändert.



Finanzielle Auswirkungen

Keine direkten – mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für neues Bauplanungsrecht, die gewünschte städtebauliche Entwicklung und eine zügige und wirtschaftliche Verwertung, insbesondere der städtischen Flächen im NeckarPark, ermöglicht werden.

Auf die Erforderlichkeit, außerhalb des Plangebietes in den Bereichen Obertürkheim, Weilimdorf, Stuttgart-West sowie außerhalb der Gemarkung Stuttgarts im Naturschutzgebiet Wernauer Baggerseen (Landkreis Esslingen, Gemarkung Wendlingen) spezielle Maßnahmen für den Artenschutz durchzuführen, wird hingewiesen. Die konkrete Ausgestaltung der Flächen sowie deren Sicherung durch Festsetzungen und Verträge erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.




Beteiligte Stellen

Referate WFB, T, SJG, KBS, RSO und OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung


Inhalt

1.Gründe für die Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart und Planungsziele
2.Scoping und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.1FNP-relevante Ergebnisse/Änderungen am Planentwurf
3.Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.1Änderung der Begründung mit Umweltbericht
4.Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
5.Fazit/weiteres Vorgehen
6.Finanzielle Auswirkungen



1. Gründe für die Änderung Nr. 31 des Flächennutzungsplans Stuttgart und Planungsziele
2. Scoping und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2.1 FNP-relevante Ergebnisse/Änderungen am Planentwurf



3. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.1 Änderung der Begründung mit Umweltbericht
4. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 5. Fazit/weiteres Vorgehen


6. Finanzielle Auswirkungen




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